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   BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78   

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https://dejure.org/1979,775
BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78 (https://dejure.org/1979,775)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1979 - IV ZR 34/78 (https://dejure.org/1979,775)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 (https://dejure.org/1979,775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweislast - Beweislastumkehr - Versicherungsfall - Kaskoversicherung - Parteivernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 7; ZPO § 448
    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung; Zulässigkeit einer Parteivernehmung

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 229
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).

    Auch kann es genügen, wenn der Versicherungsnehmer Indizien dartut und beweist, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (vgl. BGH VersR 1977, 610 m.w.N.).

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).

    Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann Glauben schenken kann, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. BGH VersR 1978, 732, 733).

  • BGH, 09.07.1975 - IV ZR 95/73

    Besondere Vereinbarungen werden auch dann Bestandteil des Versicherungsvertrages,

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).
  • BGH, 07.04.1971 - IV ZR 37/70

    Versicherungsnehmer - Beweispflicht - Versicherungsfall

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).
  • RG, 11.12.1936 - VII 172/36

    1. Muß der Versicherungsnehmer bei der Einbruchsdiebstahlversicherung beweisen,

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
    Es besteht daher auch bei der Diebstahlsversiche rung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß, von dem Grundsatz abzugehen, daß eine ParteiVernehmung der beweispflichtigen Partei nach § 448 ZPO nur dann erfolgen darf, wenn für die Darstellung der Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH JZ 1976, 214).
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Indessen kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei unter Umständen aber auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH, Urteile vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229 f.; vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917, 918 und vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - VersR 1992, 867).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Indem es dahingestellt sein läßt, ob Ungereimtheiten gegen wahrheitsgemäßen Vortrag des Klägers sprechen, hat es offensichtlich nicht berücksichtigt, daß der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben darf, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (Senatsurteil vom 28.11.1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der Ansicht der Revision auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß besteht, von dem Grundsatz abzuweichen, daß die beweispflichtige Partei nur dann nach § 448 ZPO förmlich vernommen werden darf, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sei es auch ohne Beweisaufnahme nur aufgrund der Lebenserfahrung (Senatsurteil vom 28.11.1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229 unter 3.; Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht, 5. Aufl. S. 142; vgl. auch OLG Hamm VersR 1991, 330 [OLG Hamm 14.02.1990 - 20 U 265/89]; Wussow in WI 1991, 41).

  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines

    Diesen unverzichtbaren (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229) Beweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt, hat der Kläger nicht erbringen können.

    Ebenso wie der Anzeige bei der Polizei kein indizieller Beweiswert zukommt (BGH VersR 78, 732, 733; 80, 229; 84, 727), ist auch die bloße Äußerung gegenüber dem Lebenspartner oder einem nahen Angehörigen noch kein signifikanter Hinweis auf eine tatsächlich stattgefundene Fahrzeugentwendung.

    Diese setzt nämlich einerseits voraus, daß die Partei uneingeschränkt glaubwürdig ist, und andererseits, daß für die Darstellung der Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BGH VersR 76, 587, 588 m.w.N.; 80, 229), daß insoweit schon ein gewisser "Anbeweis" geliefert ist, sei es auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der Lebenserfahrung.

  • OLG München, 21.09.2018 - 10 U 1502/18

    Kein Eigentumsnachweis für bei Verkehrsunfall beschädigten Pkw

    Diese setzt nämlich voraus, dass für die Darstellung der Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BGH VersR 76, 587, 588 mwN.; 80, 229), dass insoweit schon ein gewisser "Anbeweis" geliefert ist, sei es auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der Lebenserfahrung.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Unbeschadet dessen kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH, Urteil vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229f.; Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917, 918).
  • BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92

    Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil

    Ihm ist nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGHZ 82, 13 20 [BGH 06.10.1981 - X ZR 57/80]; Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 - BGHR ZPO § 141 Würdigung 1; BGH Urteile vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229 - und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - BGHR ZPO § 286 Beweiserleichterung 1 = VersR 1991, 917, 918).
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auch wenn mangels eines typischen Geschehensablaufs die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht eingreifen, genügt im Normalfall für einen Anzeichenbeweis, daß die festgestellten Indizien das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls oder einer Entwendung mit hinreichender Deutlichkeit ergeben (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 undUrteil vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84

    Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung

    Frei von Rechtsfehlern sind die Ausführungen des Berufungsgerichts, der Kläger habe den "Anscheinsbeweis" für das Diebstahlsgeschehen geführt (gemeint ist ersichtlich, wie die Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229 - ausweist, der erbrachte Nachweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt).
  • KG, 10.09.2010 - 6 U 18/10

    Nachweis des äußeren Bildes durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers

    Stehen ihm allerdings auch hierfür keine Beweismittel zur Verfügung, weil er  - wie vorliegend - weder für das Abstellen des PKW am 29. August 2008 noch für das Nichtwiederauffinden des PKW am 28. September 2008 Zeugen benennen kann, die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung gemäß § 447 ZPO wegen Widerspruchs der Beklagten (Schriftsatz vom 19. Juni 2009) nicht erfüllt sind und eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO wegen Fehlens des notwendigen Anbeweises zu Gunsten der Behauptung des Klägers (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 920, 921 und Greger in Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Auflage § 448 Rdnr. 4) nicht in Betracht kommt, kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers selbst stützen, die dieser im Rahmen einer persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 1997, 598, 599; BGH VersR 1980, 229; BGH VersR 1991, 917, 918).
  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

    Trotz der ihm zugute kommenden Beweiserleichterung muß der Versicherungsnehmer den vollen Beweis eines gewissen Mindestmaßes an Tatsachen erbringen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls erschließen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1979 - IV ZR 34/78 = VersR 1980, 229 und 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1994 - 4 U 151/93

    Anzeigepflicht; Schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles; Wochenfrist;

  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

  • OLG Hamm, 13.03.1991 - 20 U 136/90

    Obliegenheitsverletung des Versicherungsnehmers; Angabe von Laufleistungen ab

  • OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15

    Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach

  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 13 W 5/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Kfz-Diebstahl in der Kfz-Kaskoversicherung

  • OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87

    Berufungsverfahren; Versicherungsvertrag mit Fahrzeugteilversicherung;

  • LG Aachen, 01.12.1989 - 3 S 203/89

    Schadensersatz aus einer Reisegepäckversicherung wegen eines Diebstahls von

  • OLG Hamm, 16.05.1990 - 20 U 150/89

    Fingierter KFZ-Diebstahl? - Welche Tatsachen muss der Versicherungsnehmer

  • OLG Stuttgart, 18.04.1986 - 2 U 105/85

    Erstattung eines Diebstahlschadens aus einer Reisegepäckversicherung;

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