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   BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53   

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https://dejure.org/1953,324
BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53 (https://dejure.org/1953,324)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - IV ZR 38/53 (https://dejure.org/1953,324)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 38/53 (https://dejure.org/1953,324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 41
  • NJW 1954, 553
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53
    Dieser Auffassung haben sich Prof. P. (M.) in mehreren dem Senat vorliegenden Gutachten, neuerdings auch in der NJW 1953, 1903 und Prof. Cl. (B.) nach einem in der NJW 1953 S 113 veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin-Charlottenburg angeschlossen.

    Soweit ersichtlich, haben bisher ausser dem Berufungsgericht in dem hier angefochtenen Urteil das Landgericht in Arnsberg in der bereits erwähnten Sache 2 O 189/51, das Landgericht Giessen, NJW 1951 S 607, das Landgericht Berlin-Charlottenburg, NJW 1953 S 113, zwei Senate des Oberlandesgerichts in Hamm (Urteil vom 10.2.1953 in der Sache 3 U 216/52) und das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Urteil vom 12.6.1953, 5 U 69/52) das L.-Verfahren als zusätzliches Beweismittel verwertet.

  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50

    Eigentumsvermutung zugunsten der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53
    Kommt der Richter dabei grundsätzlich zu einer positiven Bewertung der L.-Methode im Sinne der von L. und seinen Anhängern vertretenen Auffassung, so liegt es ihm naturgemäss auch ob, den Wahrscheinlichkeitsgrad des jeweils mit ihr erzielten Ergebnisses zu ermitteln (vgl. BGHZ 2, 85 [BGH 07.05.1951 - IV ZR 69/50]).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53
    Dem freien richterlichen Ermessen in der Beurteilung des Beweiswertes der L.-Methode kann erst dann eine Grenze gesetzt werden, wenn sich über den Wert oder Unwert dieses Verfahrens eine allgemeine Erfahrungserkenntnis durchgesetzt hat (vgl. RG in JW 1938 S 1813 und BGHZ 2, 6 ff).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53
    Wie der Senat bereits in seiner in BGHZ 3, 162 (175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] abgedruckten Entscheidung im Anschluss an die dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt hat, bedarf es für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht nicht eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Partei oder jede einzelne Zeugenaussage oder jedes einzelne Beweismittel und einer ausdrücklicher Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat.
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Denn auch durch die - möglicherweise - nur beschränkte Anfechtung des landgerichtlichen Urteils wurde dessen Rechtskraft in vollem Umfang gemäß § 705 ZPO gehemmt (RGZ 56, 31, 33 - 34; BGHZ 7, 143, 144; 12, 42, 67 f [BGH 17.12.1953 - IV ZR 38/53]; BGH, Urteile vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 155/86 = NJW-RR 1988, 66 [BGH 06.10.1987 - VI ZR 155/86] unter A, vom 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91 = NJW 1992, 2296 unter II 1 und vom 1. Dezember 1993 aaO.).
  • BGH, 01.02.1961 - IV ZB 400/60

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Solche Erfahrungen und das darauf beruhende Vertrauen sind für die Auswahl der Sachverständigen von jeher als entscheidend angesehen worden (BGHZ 12, 41, 47).

    Eine derart gebildete Überzeugung des Tatrichters, daß die wesentliche Mitverursachung des Herzleidens durch Gewaltmaßnahmen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich sei, kann in der Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden (BGHZ 12, 41, 47).

  • BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64

    Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis

    Daß bei der Würdigung des Wertes eines Gutachtens die Erfahrungen des Gerichts mit bestimmten Sachverständigen von Bedeutung sind, hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts in der BGHZ 12, 41, 47 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 38/53] abgedruckten Entscheidung ausgesprochen.
  • BGH, 04.05.1966 - IV ZR 82/65

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines erbbiologischen Gutachtens

    Nach allem kann der Annahme des Berufungsgerichts, daß es sich bei der dargelegten Beurteilung des Beweiswertes der Haptoglobingruppe um eine gesicherte Erfahrungserkenntnis handele, mit rechtlichen Erwägungen nicht entgegengetreten werden, zumal es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatrichters ist, den Beweiswert eines Erfahrungssatzes, der bei den einzelnen Erfahrungssätzen von verschiedener Stärke sein kann, festzustellen (BGHZ 12, 22, 25 ; 12, 41; 21, 337, 338 = LM Nr. 7 zu BGB § 1591 Abs. 1 mit Anm von Johannsen).
  • BGH, 28.02.1962 - IV ZR 240/61

    Rechtsmittel

    Nur in engen Grenzen kann das Revisionsgericht ein solches Gutachten und seine Verwertung durch das Tatsachengericht nachprüfen (BGHZ 12, 47 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 38/53]).
  • BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55

    Blutgruppenfaktoren C und c

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist es grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatrichters, den Beweiswert eines Erfahrungssatzes, der bei den einzelnen Erfahrungssätzen von verschiedener Stärke sein kann, festzustellen (BGHZ 12; 22 [25]) und sich dabei gegebenenfalls auch beim Vorliegen widersprechender Gutachten eine bestimmte Überzeugung zu bilden (BGHZ 12, 41 [46] = LM Nr. 3 zu § 402 ZPO mit Anm. von Johannsen).
  • BGH, 20.01.1972 - IX ZB 391/69

    Rechtsmittel

    Das im Entschädigungsverfahren bei der Würdigung des Wertes eines Gutachtens die Erfahrungen des Gerichts mit bestimmten Sachverständigen von Bedeutung sein können, hat der Bundesgerichtshof in RzW 1965, 464 Nr. 17 im Anschluß an BGHZ 12, 41, 47 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 38/53] bereits ausgesprochen.
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 196/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1955 - IV ZR 38/53, BGHZ 12, 41 ff = NJW 1954, 553 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 38/53] - zu der Frage, welcher Beweiswert dem von L. entwickelten Verfahren zur Ermittlung der Abstammung eines Kindes beigemessen werden kann, ausführlich Stellung genommen und dabei ausgesprochen, dass es, solange sich hierüber in der Wissenschaft noch keine einheitliche allgemeine Erfahrungserkenntnis durchgesetzt habe.
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