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   BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14   

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https://dejure.org/2016,8863
BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14 (https://dejure.org/2016,8863)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14 (https://dejure.org/2016,8863)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 (https://dejure.org/2016,8863)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 7 VGB 2010
    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der Neuwertversicherung

  • IWW

    § 28 (7) VGB 2010

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers auf Grundlage der so genannten strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung; Entschädigungsbegehren des Versicherungsnehmers für den Neuwertanteil seines Hauses nach einem Brand; Vermeidung der ...

  • rewis.io

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der Neuwertversicherung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 10 § 28 Abs. 7
    Strenge Wiederherstellungsklausel dient neben dem Ausschluss einer Bereicherung auch der Begrenzung des subjektiven Risikos

  • RA Kotz

    Strenge Wiederherstellungsklausel - Zweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) § 28 (7)
    Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers auf Grundlage der so genannten strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung; Entschädigungsbegehren des Versicherungsnehmers für den Neuwertanteil seines Hauses nach einem Brand; Vermeidung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Neuwertentschädigung bis zum Neuwert des zerstörten Gebäudes!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Strenge Wiederherstellungsklausel zielt auch auf eine Begrenzung des subjektiven Risikos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Wiederherstellungsklausel eines Wohngebäudeversicherers auf den Entschädigungsanspruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngebäude abgebrannt - Die Gebäudeversicherung zahlt für ein zerstörtes Haus keinen "Neuwertanteil", weil der Neubau größer ausfiel

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Wiederherstellungsklausel eines Wohngebäudeversicherers auf den Entschädigungsanspruch

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Folgen kosmetischer Operationen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwertversicherung eines Wohngebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf nach einem Brand ein anderes als das abgebrannte Gebäude gebaut werden? (IBR 2016, 430)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf nach einem Brand ein anderes als das abgebrannte Gebäude gebaut werden? (IMR 2016, 304)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2959
  • MDR 2016, 650
  • NZM 2022, 632
  • VersR 2016, 850
  • WM 2016, 1250
  • BauR 2016, 1975
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es deshalb zum einen, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 unter 2 m.w.N. zu § 7 Abs. 3a VGB 62; vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87, VersR 1988, 925 unter II 1; jeweils m.w.N.).

    Für den Versicherungsnehmer ersichtlich zielt die Bestimmung zum anderen aber auch auf die Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers, der davor geschützt werden soll, dass der Versicherungsnehmer - wie bei freier Verwendbarkeit der Versicherungsleistung - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalles Vermögensvorteile zu verschaffen (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, r+s 2004, 238 unter II 1 c [juris Rn. 15] m.w.N.).

    Die Sicherstellung im Sinne von § 28 (7) VGB 2010 nach den gegebenen Umständen festzustellen, ist Sache des Tatrichters (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 13).

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
    Für den Versicherungsnehmer ersichtlich zielt die Bestimmung zum anderen aber auch auf die Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers, der davor geschützt werden soll, dass der Versicherungsnehmer - wie bei freier Verwendbarkeit der Versicherungsleistung - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalles Vermögensvorteile zu verschaffen (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, r+s 2004, 238 unter II 1 c [juris Rn. 15] m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87

    Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es deshalb zum einen, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 unter 2 m.w.N. zu § 7 Abs. 3a VGB 62; vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87, VersR 1988, 925 unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es deshalb zum einen, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 unter 2 m.w.N. zu § 7 Abs. 3a VGB 62; vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87, VersR 1988, 925 unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 193/15

    Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Leasing-Fahrzeugen;

    Der Versicherer soll davor geschützt werden, dass der Versicherungsnehmer - wie dies bei freier Verwendbarkeit der Neuwertentschädigung der Fall wäre - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschung des Versicherungsfalls Vermögensvorteile zu verschaffen, die auch darin bestehen können, dass die Neuwertentschädigung für den Verlust einer versicherten Sache zur Finanzierung beliebiger anderweitiger Anschaffungen zur Verfügung stünde (vgl. für die Gebäudeversicherung: Senatsurteile vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14, r+s 2016, 302 Rn. 12; vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, r+s 2004, 238 unter II 1 c [juris Rn. 15] m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17

    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

    Der Zweck der Neuwertversicherung besteht darin, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wieder herstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.04.2016 (IV ZR 415/14) eine Vergrößerung der Wohnfläche von 116 qm bei dem alten Gebäude auf 171, 29 qm bei dem neuen Gebäude - mithin um 47 % - nicht zum Anlass genommen, die Neuwertentschädigung schon aus diesem Grund zu versagen.

  • OLG Köln, 28.06.2019 - 9 U 197/18

    Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

    Auf diesen tatsächlichen Schaden ist der Umfang des Ersatzanspruchs allerdings beschränkt (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488, juris; BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433, juris).

    Wollte man dem Versicherungsnehmer diesen Zugriff auf die Neuwertentschädigung für das abgebrannte Haus ungeachtet der Art und Zweckbestimmung des neu errichteten Gebäudes zur freien Verwendung gestatten, wäre auch dadurch das subjektive Risiko erhöht, weil Versicherungsnehmer dann ebenfalls versucht sein könnten, zur Teilfinanzierung eines Neubauvorhabens den Versicherungsfall vorsätzlich herbeizuführen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 - m. w. N., juris).

    Stünde einem Versicherungsnehmer bzw. nach der Abtretung dem Zessionar ungeachtet der Art und Zweckbestimmung des neu errichteten Gebäudes die Neuwertentschädigung bis zur Höhe des Neuwerts des zerstörten Gebäudes in jedem Falle zu, würde dies das subjektive Risiko erhöhen, dem die Wiederherstellungsklausel entgegenwirken soll (zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 -, juris).

  • OLG München, 19.10.2018 - 14 U 1739/18

    Wohngebäudevesicherung

    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es deshalb zum einen, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 -, Rn. 11, juris).

    Für den Versicherungsnehmer ersichtlich zielt die Bestimmung zum anderen aber auch auf die Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers, der davor geschützt werden soll, dass der Versicherungsnehmer - wie bei freier Verwendbarkeit der Versicherungsleistung - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalles Vermögensvorteile zu verschaffen (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 -, Rn. 12, juris).

    Stünde einem Versicherungsnehmer ungeachtet der Art und Zweckbestimmung des neu errichteten Gebäudes die Neuwertentschädigung bis zur Höhe des Neuwerts des zerstörten Gebäudes in jedem Falle zu, würde dies das subjektive Risiko erhöhen, dem die Wiederherstellungsklausel entgegenwirken soll (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 11 U 244/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Ersatz des Neuwerts in der

    Zwar bedarf es nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen, so dass keinen Nachteil erleiden darf, wer den bereits vollzogenen Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes kostengünstiger bewerkstelligt hat; notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die - selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten - bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolges) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 94/03, juris Rdn. 12 f. = BeckRS 2004, 2887; Urt. v. 20.07.2011 - IV ZR 148/10, Rdn. 11 ff.; juris = BeckRS 2011, 204 73; ferner BGH, Urt. v. 20.04.2016 - IV ZR 415/14, Rdn. 11 ff., juris = BeckRS 2016, 8174; ebenso Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 93 Rdn. 21 und 26 ff. m.w.N.).

    Bereicherungsrechtliche Erwägungen genügen in diesem Zusammenhange nicht, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon vor längerem explizit klargestellt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 20.04.2016 - IV ZR 415/14, LS und Rdn. 12 ff., juris = BeckRS 2016, 8174).

  • OLG Schleswig, 13.09.2021 - 16 U 151/20

    Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines Brandschadens mit

    Ohnehin müsse der Differenzbetrag von 91.866,87 EUR zwischen den sachverständig ermittelten Gesamtkosten und dem Bauvertrag abgesetzt werden; dem BGH (Urteil vom 20. April 2016, IV ZR 415/14) zufolge solle einem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung nicht zur freien Verwendung zustehen (Bl. 147).

    Das vom Beklagten für seine Auffassung noch angeführte Urteil des BGH vom 20. April 2016 (IV ZR 415/14, VersR 2016, 850) betrifft den anders gelagerten Fall, dass der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für ein wesentlich größeres Haus hat beanspruchen wollen; die Bemerkung des BGH zur freien Verwendbarkeit als unerwünschtem Vermögensvorteil(Rn. 12) bezieht sich auf das gänzlich andere Problem, ob es die Wiederherstellungsklausel dem Versicherungsnehmer - wie nicht - erlauben soll, beim Neubau eines wesentlich vergrößerten (und damit nicht mehr gleichartigen) Hauses die Neuwertentschädigung gleichsam als Sockel beanspruchen zu dürfen, wenn er nur die durch die Erweiterung oder wesentlichen Veränderungen des Neubaus ausgelösten Mehrkosten selbst trägt.

  • OLG Schleswig, 18.11.2019 - 16 U 22/19

    Versicherungsrecht: Anforderungen der sogenannten strengen

    Eine derartige Bereicherung des Versicherungsnehmers aus Anlass des Schadenfalles ist auch deswegen zu vermeiden, um ein Interesse am Abbrennen des versicherten Gebäudes nicht zu fördern, vgl. BGH IV ZR 415/14, VersR 2011, 850 Rn. 12. Die sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung zielt daher auch auf eine Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers.
  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Zwar handelt es sich bei einer strengen Wiederherstellungsklausel, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, um eine Risikobegrenzung und mithin eine materielle Ausschlussfrist (vgl. nur Armbrüster in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 93, Rdnr. 11), durch die einerseits die Bereicherung durch die Neuwertversicherung auf den Teil beschränkt werden soll, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, und andererseits das subjektive Risiko des Versicherers vor einem Vortäuschen des Versicherungsfalls begrenzt werden soll (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14 -, VersR 2016, 1250 f.).
  • OLG Hamm, 08.05.2019 - 20 U 109/18

    Anspruch gegen eine Versicherung auf eine Neuwertspitze für die Wiederbeschaffung

    Der Sinn und Zweck der strengen Wiederherstellungs- / Wiederbeschaffungsklausel besteht in zweierlei Hinsicht: Bereicherungsausschluss beim Versicherungsnehmer und Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers (vgl. BGH Urt. v. 20.4.2016 - IV ZR 415/14, r+s 2016, 302 Rn. 11 f.; siehe auch zu A.2.6.3 AKB BGH Urt. v. 26.10.2016 - IV ZR 193/15, VersR 2017, 90 Rn. 26) .
  • OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17

    Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung

    Wollte man dem Versicherungsnehmer diesen Zugriff auf die Neuwertentschädigung für das abgebrannte Haus ungeachtet der Art und Zweckbestimmung des neu errichteten Gebäudes zur freien Verwendung gestatten, wäre auch dadurch das subjektive Risiko erhöht, weil Versicherungsnehmer dann ebenfalls versucht sein könnten, zur Teilfinanzierung eines Neubauvorhabens den Versicherungsfall vorsätzlich herbeizuführen (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14, juris, Rn. 11 f., zu § 28 (7) VGB 2010).
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18

    Versicherungsleistung nach einem Brandschaden

  • OLG Celle, 01.02.2021 - 8 U 193/20

    Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

  • OLG Celle, 01.03.2021 - 8 U 193/20
  • OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 191/20

    Anspruch auf Zahlung von Neuwertspitze bei Anschaffung eines günstigeren

  • LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22

    Nachweis der Sicherstellung der Wiederherstellung

  • LG Memmingen, 20.04.2018 - 35 O 1111/16

    Wiederherstellungskosten in der gleitenden Neuwertversicherung

  • LG Verden, 28.06.2017 - 8 O 342/16

    Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus

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