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   BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14   

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https://dejure.org/2016,17076
BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14 (https://dejure.org/2016,17076)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14 (https://dejure.org/2016,17076)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - IV ZR 431/14 (https://dejure.org/2016,17076)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 VVG, § 5 Abs 2 VVG
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zugunsten des Versicherungsnehmers

  • IWW

    § 5 Abs. 1 VVG, § 5 VVG, § 150 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 VVG, § 5 Abs. 3 VVG, § 242 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweisung des Versicherungsnehmers auf einen anderen Ausbildungsberuf auf Grundlage einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zugunsten des Versicherungsnehmers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5
    Vertragsschluss bei vom Antrag zugunsten des VN abweichendem Versicherungsschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5
    Verweisung des Versicherungsnehmers auf einen anderen Ausbildungsberuf auf Grundlage einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 Abs. 1 ; VVG § 5 Abs. 2 ; BGB § 242
    Verweisung des Versicherungsnehmers auf einen anderen Ausbildungsberuf auf Grundlage einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Versicherungsrecht: Wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zugunsten des Versicherungsnehmers abweichende Inhalt des Versicherungsschein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Abweichender Inhalt von Versicherungsantrag und -schein zugunsten des Versicherungsnehmers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abweichung des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Vorteilhafte Abweichung des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Warum man die Inhalte von Versicherungsantrag und -schein immer vergleichen sollte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit - Abweichung des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was gilt, wenn der Versicherungsschein zu Gunsten des Versicherten vom Versicherungsantrag abweicht?

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Was gilt, wenn der Versicherungsschein einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Gunsten des Versicherten vom Versicherungsantrag abweicht?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Welche Auswirkungen hat es auf den Versicherungsvertrag, wenn der Versicherungsschein zu Gunsten des Versicherungsnehmers von seinem eigenen Antrag abweicht?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Vorteilhafte Abweichung des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag - Was ist Vertragsinhalt?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Vorteilhafte Abweichung des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag - Was ist Vertragsinhalt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei inhaltlicher Abweichung zwischen Versicherungsschein und Versicherungsantrag zu Gunsten des Versicherungsnehmers kommt Versicherungsvertrag mit Inhalt des Versicherungsscheins zustande - Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG nicht maßgeblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt? (IBR 2016, 552)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2808
  • MDR 2016, 1267
  • VersR 2016, 1044
  • WM 2016, 1336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14
    Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. Februar 1995, IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).

    Nach § 5 Abs. 1 VVG kommt der Versicherungsvertrag mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, sofern dieser vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags abweicht und der Versicherungsnehmer dem nicht binnen eines Monats widerspricht; dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats im Falle einer dem Versicherungsnehmer günstigen Abweichung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 der Vorschrift, weil dieser - anders als Absatz 1 - nur im Falle den Versicherungsnehmer benachteiligender Abweichungen anzuwenden ist (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648 unter 1 a m.w.N.).

    In diesen Fällen ist unabhängig von der Regelung des § 5 VVG der wahre Wille des Erklärenden maßgebend (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648 unter 2).

    c) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung liegt nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts kein Fall eines übereinstimmenden abweichenden Verständnisses im Sinne des Senatsurteils vom 22. Februar 1995 (IV ZR 58/94, VersR 1995, 648 unter 2) vor.

  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14
    Sie berücksichtigt nicht hinreichend, dass es sich bei Absatz 2 des § 5 VVG um eine Schutzvorschrift für den Versicherungsnehmer handelt und deshalb kein Grund ersichtlich ist, weshalb ein Versicherer aus der Verletzung dieser Schutzvorschrift sollte Rechte herleiten können (Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74, VersR 1976, 477 unter II 1, juris Rn. 41); daran hat sich durch die Neufassung von § 5 Abs. 3 VVG im Zuge der VVG-Reform nichts geändert (so auch Johannsen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 8 Rn. 59).

    Mit ihr soll sichergestellt werden, dass alle Bedingungen eines Versicherungsvertrages in einer einheitlichen Urkunde niedergelegt werden und damit im Streitfall leicht beweisbar sind (Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74, VersR 1976, 477 unter II 1, juris Rn. 41).

  • OLG Hamm, 20.02.2019 - 20 U 2/19

    Schadensersatzanspruch wegen Rohrbruchs außerhalb eines Gebäudes

    Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14, VersR 2016, 1044).
  • KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19

    Leistungspflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers aus einer vorläufigen Deckung

    Es wären dann auch die dem Beklagten günstigen Abweichungen bei der Fahrzeugbeschreibung im Übrigen in dem Versicherungsschein Vertragsgegenstand geworden, weil dem Versicherungsnehmer günstige Abweichungen nach der - zwar nicht unumstrittenen - Rechtsprechung des BGH gemäß § 5 Abs. 1 VVG, der der Senat folgt, auch dann Vertragsinhalt werden, wenn insoweit die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG nicht erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.2018 - IV ZR 431/14; Brömmelmeyer, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Auflage, § 5 Rn. 8 ff.).
  • OLG Hamm, 22.03.2017 - 20 U 6/17

    Lebensversicherung; Direktversicherung; unwiderrufliches Bezugsrecht; Insolvenz

    Bei der Abweichung vom Antrag handelte es sich auch nicht um eine eindeutig / ausschließlich zugunsten der Insolvenzschuldnerin wirkende Abweichung, die die Nichtanwendung von § 5 Abs. 2 und Abs. 3 VVG geböte (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.2016, IV Z 431/14, juris, Rn. 12, VersR 2016, 1044) .
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