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   BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15   

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https://dejure.org/2016,47507
BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15 (https://dejure.org/2016,47507)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 (https://dejure.org/2016,47507)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15 (https://dejure.org/2016,47507)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 BUZBB, § 174 VVG, § 286 ZPO
    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der Verweisungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers auf eine inzwischen ausgeübte Tätigkeit

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines selbständigen Handelsvertreters auf Grundlage einer Berufsunfähigkeitversicherung nach einem Unfall; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

  • rewis.io

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der Verweisungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers auf eine inzwischen ausgeübte Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Ansprüche eines selbständigen Handelsvertreters auf Grundlage einer Berufsunfähigkeitversicherung nach einem Unfall; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der Verweisungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers auf eine inzwischen ausgeübte Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbständiger kann im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung grundsätzlich auf angestellte Tätigkeit verwiesen werden - Keine Verweisung bei spürbarem sozialen Abstieg mit neuer Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 225
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010  IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteile vom 19. November 1997  IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996  IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 1).

    Im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010 aaO).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15
    Feststellungen dazu, wie sich die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Klägers real darstellten (vgl. Senatsurteil vom 21. April 2010  IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11), hat es nicht getroffen.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15
    Bei der Prüfung einer Verweisung des Klägers auf die inzwischen ausgeübte Tätigkeit wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass der Wechsel aus einer selbständigen in eine angestellte Tätigkeit allein die Verweisbarkeit noch nicht ausschließt, sondern es stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung bedarf, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987  IVa ZR 240/86, VersR 1988, 234 unter 2 b).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010  IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteile vom 19. November 1997  IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996  IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 1).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010  IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteile vom 19. November 1997  IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996  IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 1).
  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Es bedarf stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15, r+s 2017, 202 Rn. 7; Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, VersR 1988, 234 unter 2 b [juris Rn. 16]).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    (3) Macht der Versicherungsnehmer mangels Anerkenntnis des Versicherers seine Ansprüche im Wege der Klage geltend und führt dort den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für das Nachprüfungsverfahren geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15, r+s 2017, 202 Rn. 8; vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Erforderliche Fähigkeiten, Verdienstmöglichkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie sie sich real darstellen, sind also allesamt im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung der Wahrung der Lebensstellung zu würdigen (BGH 23.11.2016 - IV ZR 502/15, r+s 2017, 202; BGH 21.4.2010 - IV ZR 8/08, r+s 2010, 294).
  • LG Verden, 15.11.2017 - 8 O 335/14

    BU-Zusatzversicherung - Berufsunfähigkeit wegen Erkrankung

    Dies ergebe sich aus der BGH-Entscheidung RuS 2017, 202 f.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten BGH-Entscheidung v. 23.11.2016 - IV ZR 502/15 -.

  • OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20

    Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Bisherige

    Richtig ist zwar, dass sich die Formulierung, es sei bei der Bewertung der bisherigen Lebensstellung zu berücksichtigen, wie sich die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Versicherten real darstellten, seit Jahren in den einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs findet (s. etwa BGH, Beschl. v. 23. November 2016 - IV ZR 502/15, NJW-RR 2017, 225 mwN).
  • OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Nach dem Zeitpunkt der

    Damit endet die Dynamisierung im Leistungsfall, (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15 -, juris).
  • OLG Dresden, 21.03.2022 - 4 U 2062/21

    1. Von einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit kann sich ein Versicherer nur

    Bei der Prüfung einer Verweisung des Klägers auf die inzwischen ausgeübte Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass der Wechsel aus einer selbständigen in eine angestellte Tätigkeit allein die Verweisbarkeit noch nicht ausschließt, sondern es stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung bedarf, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist (vgl. BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15 - juris).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Formelle

    Bei der Prüfung einer Verweisung des Klägers auf die inzwischen ausgeübte Tätigkeit bedarf es stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist ( BGH, Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 [juris], Rn. 7; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 14).
  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

    Vielmehr kann der Versicherer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 -, r+s 2017, 202 und vom 20.1.2010 - IV ZR 111/07 - r+s 2010, 251) die Leistungseinstellung wegen eines von ihm geltend gemachten Wegfalls der Berufsunfähigkeit in dem Prozess des Versicherungsnehmers auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung anbringen, so dass das Gericht über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden hat.
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