Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4705
BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08 (https://dejure.org/2011,4705)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - IV ZR 52/08 (https://dejure.org/2011,4705)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - IV ZR 52/08 (https://dejure.org/2011,4705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 MB/KT, § 1 Abs 3 MB/KT
    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld bei Fehlen eines Beweises für ein Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritts eines Versicherungsfalles; Arbeitsplatzabhängige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch Hervorrufen oder Unterhalten von tatsächlichem oder als ...

  • rabüro.de

    Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist der bisherige Beruf

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 1; MB/KT § 1 Abs. 3; MB/KT § 2 S. 1
    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld bei Fehlen eines Beweises für ein Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritts eines Versicherungsfalles; Arbeitsplatzabhängige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch Hervorrufen oder Unterhalten von tatsächlichem oder als ...

  • datenbank.nwb.de

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Krankentagegeld: Kein Arbeitsplatzwechsel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing und Krankentagegeld - Versicherung muss zahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mobbing und Krankentagegeld - Versicherung muss zahlen!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Dementsprechend bemisst sich die Arbeitsunfähigkeit nach der bisherigen Art der Berufsausübung, selbst wenn der Versicherte noch andere Tätigkeiten ausüben kann (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 11 m.w.N.).

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Ob der Versicherte seinem Beruf nicht mehr in der bisherigen Ausgestaltung nachgehen kann, ist durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit, die für die bis zur Erkrankung konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, mit der noch verbliebenen Leistungsfähigkeit festzustellen (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.).

    b) Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist der bisherige Beruf in seiner konkreten Ausprägung (Senatsurteil vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 12).

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Denn der Schutzzweck der Krankentagegeldversicherung ist nicht am Verdienstausfall wegen bloßer Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO unter II 3 c).

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Auch in einem solchen Fall sind die genannten Voraussetzungen eines Versicherungsfalles erfüllt (so auch OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 216/09, juris Rn. 24 ff., mit zust. Anmerkung Rogler, jurisPR-VersR 8/2010 Anm. 3 unter C 5, durch Senatsurteil vom heutigen Tage - IV ZR 137/10 - bestätigt).

    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer unter beruflicher Tätigkeit seine spezifische Tätigkeit verstehen und annehmen, dass damit auch sein Arbeitsplatz bei seinem bisherigen Arbeitgeber gemeint ist (so auch OLG Celle vom 12. Mai 2010 aaO Rn. 24).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10
    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Auch in einem solchen Fall sind die genannten Voraussetzungen eines Versicherungsfalles erfüllt (so auch OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 216/09, juris Rn. 24 ff., mit zust. Anmerkung Rogler, jurisPR-VersR 8/2010 Anm. 3 unter C 5, durch Senatsurteil vom heutigen Tage - IV ZR 137/10 - bestätigt).
  • LG Bremen, 20.11.2003 - 6 S 170/03

    Keine Bindung an vom VN vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    c) Es handelt sich nicht um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber außer dem Berufungsgericht: OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • OLG Celle, 20.05.1999 - 8 U 110/98

    Wegfall des Anspruchs auf Krankentagegeld

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    c) Es handelt sich nicht um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber außer dem Berufungsgericht: OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 5 U 165/96
    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    Für dieses Verständnis spricht auch der dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zweck der Krankentagegeldversicherung, die durch einen vorübergehenden Ausfall der Arbeitskraft des Versicherten entstehenden Vermögensnachteile auszugleichen (vgl. OLG Köln VersR 1998, 1365, 1366; HK-VVG/Rogler, § 1 MB/KT 2009 Rn. 1; Rogler aaO; Bach/Moser/Wilmes aaO Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 15.05.2006 - 3 U 110/05
    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
    c) Es handelt sich nicht um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber außer dem Berufungsgericht: OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    c) Es handelt sich nicht, wie die Revision meint, um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber: OLG Köln Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 U 65/05, juris Rn. 21 f., durch Urteil des Senats vom heutigen Tag - IV ZR 52/08 - aufgehoben; OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • OLG Schleswig, 20.03.2023 - 16 U 112/22

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit in der

    Maßstab im letztgenannten Sinne ist der bisherige Beruf in seiner konkreten Ausprägung, so dass auch eine durch besondere Umstände an dem Arbeitsplatz wie eine tatsächliche oder als solche empfundene Mobbingsituation bedingte psychische und/oder physische Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08, juris, Rn. 14).

    Ob der Versicherte seinem Beruf nicht mehr in der bisherigen Ausgestaltung nachgehen kann, ist durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit, die für die bis zur Erkrankung konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, mit der noch verbliebenen Leistungsfähigkeit festzustellen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08, juris, Rn. 13).

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Eine Mobbingsituation, in der nicht der Umfang der Arbeit, sondern das tatsächliche oder empfundene Verhalten der Vorgesetzten oder sonstigen Mitarbeiter im Arbeitsumfeld zu psychischen Problemen des Versicherungsnehmers führt, wird vom Kläger nicht geschildert (vgl. in der Krankentagegeldversicherung: BGH VersR 2013, 848; NJW 2011, 1675 ff; ZfSch 2011, 343 f.).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.01.2012 - KGH 135/17
    Darüber hinaus hätte die Bedeutung des angeblich vom Kläger verwendeten - in seinen tatsächlichen und rechtlichen Konturen nicht eindeutigen - Begriffs "Mobbing" bezogen auf die in Rede stehende Situation geklärt werden müssen (vgl. etwa zu einer "tatsächlichen oder als solcher empfundenen Mobbingsituation" und hierdurch bedingten psychischen oder physischen Erkrankungen BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08 - ZfSch 2011, 343).
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.01.2012 - (VGH.EKD) 135/17
    Darüber hinaus hätte die Bedeutung des angeblich vom Kläger verwendeten - in seinen tatsächlichen und rechtlichen Konturen nicht eindeutigen - Begriffs "Mobbing" bezogen auf die in Rede stehende Situation geklärt werden müssen (vgl. etwa zu einer "tatsächlichen oder als solcher empfundenen Mobbingsituation" und hierdurch bedingten psychischen oder physischen Erkrankungen BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08 - ZfSch 2011, 343).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.01.2012 - 135/17
    Darüber hinaus hätte die Bedeutung des angeblich vom Kläger verwendeten - in seinen tatsächlichen und rechtlichen Konturen nicht eindeutigen - Begriffs "Mobbing" bezogen auf die in Rede stehende Situation geklärt werden müssen (vgl. etwa zu einer "tatsächlichen oder als solcher empfundenen Mobbingsituation" und hierdurch bedingten psychischen oder physischen Erkrankungen BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08 - ZfSch 2011, 343).
  • Kirchengerichtshof der EKD -, 23.01.2012 - KGH 135/17
    Darüber hinaus hätte die Bedeutung des angeblich vom Kläger verwendeten - in seinen tatsächlichen und rechtlichen Konturen nicht eindeutigen - Begriffs "Mobbing" bezogen auf die in Rede stehende Situation geklärt werden müssen (vgl. etwa zu einer "tatsächlichen oder als solcher empfundenen Mobbingsituation" und hierdurch bedingten psychischen oder physischen Erkrankungen BGH, Urteil vom 9. März 2011 - IV ZR 52/08 - ZfSch 2011, 343).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht