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   BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13   

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https://dejure.org/2013,36201
BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13 (https://dejure.org/2013,36201)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13 (https://dejure.org/2013,36201)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13 (https://dejure.org/2013,36201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 3 VAG, § 24 Abs 1 VAG, § 25 Abs 1 S 1 VAG
    Kommunaler Schadensausgleich: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung der Umlageberechnung für ein Kreiskrankenhaus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umstellung der Umlageberechnung für den Ausgleich von Aufwendungen i.R.d. Kommunalen Schadenausgleichs

  • rewis.io

    Kommunaler Schadensausgleich: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung der Umlageberechnung für ein Kreiskrankenhaus

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1 Abs. 3 Nr. 3; VAG § 24; VAG § 25
    Anforderungen an die Änderung der satzungsgemäß festgelegten Umlageberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAG § 1 Abs. 3 Nr. 3; VAG § 24 Abs. 1
    Umstellung der Umlageberechnung für den Ausgleich von Aufwendungen i.R.d. Kommunalen Schadenausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Der Ausgang des Rechtsstreits hängt maßgeblich von der Auslegung dieser Satzungsvorschrift ab, deren Transparenz der Senat bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598, 1599 Rn. 12) bestätigt hat.

    Eine umfassende Umlagepflicht der im Laufe eines Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder entspricht dem Leitbild des § 25 Abs. 1 VAG (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598, 1599 Rn. 12).

    In § 24 Abs. 1 VAG ist zudem das Umlagesystem als solches ausdrücklich anerkannt; auf diese Weise wird das übernommene Risiko planmäßig auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder verteilt (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 aaO).

    bb) § 9 Abs. 1 der Satzung ist wirksam und verstößt nicht - wie der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (aaO) bereits ausgeführt hat - gegen das Transparenzgebot.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.) und dass die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 217/08

    Erstattungsfähigkeit der Batterien eines Cochlea-Implantats in der privaten

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.) und dass die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a und b; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 - Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.) und dass die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a und b; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 - Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

    Fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts: Beachtung der

    Im Hinblick auf die Verrechnungsgrundsätze ergibt sich dies auch aus Rechtsprechung und Literatur zu den Kommunalversicherern wie den Kommunalen Schadensausgleichen (KSA; zu den KSA als nichtrechtsfähigen Vereinen vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13, VersR 2014, 332; Krafft in Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. Rn. 1387; Bergmann/Schumacher aaO Rn. 2310).

    Sie werden von den Mitgliedern des KSA, denen Versicherungsschutz gewährt wird, oder dem Verwaltungsrat des KSA, in dem die Mitglieder des KSA vertreten sind, beschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 aaO S. 333).

  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts

    Hierfür macht es keinen Unterschied, ob der Mieter gegenüber seinem Haftpflichtversicherer eine im Vorhinein kalkulierte Prämie schuldet oder Beiträge nach Bedarf umgelegt werden, um auf diese Weise das übernommene Risiko planmäßig auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder zu verteilen (vgl. insoweit Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13, VersR 2014, 332 Rn. 18; vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598 Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 14.02.2018 - 4 U 32/17

    Umlagefinanziertes solidarisches Selbstversicherungssystem für

    Schon deshalb liegt der eine zeitliche Begrenzung für erforderlich haltende Hinweis der Beklagten auf § 180 I VAG neben der Sache und interpretiert die Argumentation des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09 und Beschluss vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13) offensichtlich falsch.

    Werden die Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres umgelegt, kann es für die heranzuziehenden Mitglieder und die zugrunde zu legenden Punktzahlen konsequenterweise nur auf das betroffene Jahr ankommen (BGH, NJOZ 2014, 1616, 1617; KG, Urteil vom 26.11.2012 - 8 U 222/11).

    Es gibt auch keine Entscheidung eines hierfür zuständigen Organs des Klägers, nunmehr so und nicht anders abzurechnen (so auch BGH NJOZ 2014, 1616, 1617, Rdnrn. 20 f.).

    Tatsächlich sind beim KSA aber sämtliche Mitglieder gleichmäßig in die Umlageverpflichtung einzubeziehen (BGH, NJOZ 2014, 1616, 1617; BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09).

  • LG Berlin, 15.01.2015 - 23 S 2/14

    Prämienanspruch einer Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine rückwirkende

    Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil nicht ersichtlich ist, dass der Umfang der Rückwirkung des Notlagentarifs in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13 -, juris: Rz. 14).
  • LG Berlin, 26.11.2014 - 23 S 3/14

    Hausratversicherung - Klausel über Einwendungsverzicht grobe Fahrlässigkeit

    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist und dass die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13, VersR 2014, 332, juris: Rz. 14).
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