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   BGH, 15.05.2013 - IV ZR 62/12   

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https://dejure.org/2013,11948
BGH, 15.05.2013 - IV ZR 62/12 (https://dejure.org/2013,11948)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - IV ZR 62/12 (https://dejure.org/2013,11948)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - IV ZR 62/12 (https://dejure.org/2013,11948)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr A.2.3.2 AKB 2008
    Kfz-Kaskoversicherung: Begriff des Unfalls

  • verkehrslexikon.de

    Zum Begriff des Unfalls in der Kaskoversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Kaskoversicherung bei Beschädigung des Fahrzeugs durch ein eigenes Fahrzeugteil

  • rewis.io

    Kfz-Kaskoversicherung: Begriff des Unfalls

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. A.2.3.2
    Keine Ersatzpflicht für Schäden an einem Traktor durch Überfahren des sich während der Fahrt lösenden Frontballastgewichts

  • captain-huk.de

    Zu einem Vollkaskoschaden, der durch eigene Fahrzeugteile entstanden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB 2008 A.2.3.2
    Eintrittspflicht der Kaskoversicherung bei Beschädigung des Fahrzeugs durch ein eigenes Fahrzeugteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verlorene Ballastgewicht und der Traktorschaden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschädigung des Fahrzeugs durch ein eigenes Fahrzeugteil und die Kaskoversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Das Überfahren eigener Fahrzeugteile ist kein versicherter Unfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vollkasko zahlt nur bei Schäden durch äußerliche Einwirkung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fahrzeug kann nicht am eigenen Teil verunfallen - Grundsatzaussage des BGH zur Fahrzeugteil-Eigenschaft

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Eintrittspflicht der Versicherung bei Schaden durch eigenes Fahrzeugteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 979
  • NZV 2013, 482
  • VersR 2013, 993
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - IV ZR 62/12
    Die Voraussetzung "von außen" verdeutlicht dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt, dass der Gegenstand, von dem die auf das versicherte Fahrzeug wirkende mechanische Gewalt ausgehen muss, nicht Teil des Fahrzeuges selbst sein darf (vgl. dazu schon BGH, Urteile vom 6. Februar 1954  - II ZR 65/53, VersR 1954, 113, 114; vom 2. Juli 1969 - IV ZR 625/68, VersR 1969, 940).

    Aus den vom Beschwerdeführer benannten Entscheidungen (Senatsurteile vom 2. Juli 1969 - IV ZR 625/68, VersR 1969, 940; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95, VersR 1996, 622; RGZ 112, 371 ff.; OLG Hamm VersR 1976, 626; OLG Stuttgart VersR 2007, 1121 und OLG Koblenz VersR 2012, 175) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - IV ZR 62/12
    Die Voraussetzung "von außen" verdeutlicht dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt, dass der Gegenstand, von dem die auf das versicherte Fahrzeug wirkende mechanische Gewalt ausgehen muss, nicht Teil des Fahrzeuges selbst sein darf (vgl. dazu schon BGH, Urteile vom 6. Februar 1954  - II ZR 65/53, VersR 1954, 113, 114; vom 2. Juli 1969 - IV ZR 625/68, VersR 1969, 940).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - IV ZR 62/12
    Aus den vom Beschwerdeführer benannten Entscheidungen (Senatsurteile vom 2. Juli 1969 - IV ZR 625/68, VersR 1969, 940; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95, VersR 1996, 622; RGZ 112, 371 ff.; OLG Hamm VersR 1976, 626; OLG Stuttgart VersR 2007, 1121 und OLG Koblenz VersR 2012, 175) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 20 U 83/13

    Begriff der Beschädigung durch Unfall in der Fahrzeugversicherung

    Dabei ist ein Vorgang, bei dem sich ein Fahrzeugteil während der Fahrt löst, als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen, der zumindest noch andauert, soweit das Fahrzeug unmittelbar im Anschluss an die Ablösung des Teils von diesem getroffen und beschädigt wird (BGH, Beschluss vom 15.05.2013, Az. IV ZR 62/12, NJW-RR 2013, 979, Tz. 4 f.).

    § 12 (1) II. e) S. 2 AKB 7/2003 stellt eine rein erläuternde Einschränkung des Unfallbegriffs dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2013, a.a.O., Tz. 7).

  • LG Augsburg, 28.02.2014 - 12 O 3509/13

    Kaskoversicherung - Fahrzeugkippen vom Wagenheber- Rütteln am Rad

    Ein Wagenheber, selbst wenn er Teil des Bordwerkzeugs wäre, ist auch kein eigenes Fahrzeugteil (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15.05.2013, Az. IV ZR 62/12).
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