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   BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68   

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https://dejure.org/1969,669
BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68 (https://dejure.org/1969,669)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - IV ZR 633/68 (https://dejure.org/1969,669)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 (https://dejure.org/1969,669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Versicherungen über die Höhe des zu zahlenden Schadens aus einem Verkehrsunfall - Aufrechnung mit Forderungen - Verpflichtung aus einem Teilungsabkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 134
  • MDR 1970, 126
  • VersR 1969, 1141
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58

    Möglichkeiten einer Verfristung des Erstattungsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68
    Die durch das Teilungsabkommen begründeten Erstattungsforderungen sind keine auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche, sondern selbständige vertragliche Forderungen, die sich unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer richten; sie unterliegen deshalb auch nicht der kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen, sondern der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung (BGH VersR 1960, 988/89; 1963, 1066).
  • BGH, 23.09.1963 - II ZR 118/60

    Ausschluß der Prüfung der Haftungsfrage in einem Teilungsabkommen zwischen

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68
    Die durch das Teilungsabkommen begründeten Erstattungsforderungen sind keine auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche, sondern selbständige vertragliche Forderungen, die sich unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer richten; sie unterliegen deshalb auch nicht der kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen, sondern der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung (BGH VersR 1960, 988/89; 1963, 1066).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Der Haftpflichtversicherer tilgt durch die Zahlung an den Gläubiger, wenn auch in Erfüllung seiner Freistellungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer (Deckungsverhältnis), regelmäßig eine fremde Schuld, nämlich die Haftpflichtschuld seines Versicherungsnehmers gegenüber dem Gläubiger (Haftpflicht-/Valutaverhältnis); s. BGH Urteil vom 8. Oktober 1969 (IV ZR 633/68 - NJW 1970, 134).
  • OLG Hamm, 17.12.2015 - 6 U 139/14

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Risikoausschluss; Direktanspruch

    Ungerechtfertigt bereichert ist in einem solchen Fall nur der Versicherungsnehmer, weil er durch seinen Versicherer von einer Haftpflichtschuld befreit worden ist, ohne dass gegen diesen ein Befreiungsanspruch bestanden hätte (vgl. auch: BGH VersR 1969, 1141).
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    So besteht z.B. bei Leistungsfreiheit wegen eines Risikoausschlusses, Gefahrerhöhung oder einer Obliegenheitsverletzung (Ausnahmen in § 1 Abs. 8 Satz 4 TA für Leistungsfreiheit nach § 7 Abs. 5 AKB und in § 2 Abs. 1 und 2 TA für die Verletzung der Anzeigeobliegenheit) gegen den Haftpflichtversicherer kein Anspruch aus dem Teilungsabkommen (vgl. zu solchen Fällen Senatsurteile vom 8. Januar 1975 - IV ZR 149/73 - VersR 1975, 245 f.; vom 30. Oktober 1970 - IV ZR 1109/68 - VersR 1971, 117 unter II und vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 - NJW 1970, 134 f.).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

    Diese Einrede kann grundsätzlich auch ein in Anspruch genommener Sozialleistungsträger erheben (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 - VersR 1969, 1141, 1142).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Primär wird mit der Ausschlußfrist jedenfalls der Zweck verfolgt, die sonst für die Verjährung von Ansprüchen aus Teilungsabkommen geltende 30-jährige Frist (BGH, Urteil vom 23. September 1963 - II ZR 118/60 - VersR 1963, 1066 zu III.; vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 - VersR 1969, 1141) durch eine kürzere Frist zu ersetzen (vgl. Wussow/Schloën aaO Rdn. 2542; Geigel/Plagemann aaO Rdn. 112).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

    Der Kondiktionsanspruch würde sich gegen die Versicherungsnehmerin richten, unabhängig davon, ob die Zahlung der H.    an die Versicherungsnehmerin oder direkt an die geschädigte L.  erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68, NJW 1970, 134 [juris Rn. 16 f.]), vorausgesetzt, die ursprüngliche Klägerin wäre der L.  zum Schadensersatz verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62 [juris Rn. 22 f.]).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Einem Gläubiger kommt die schuldbefreiende Wirkung einer Leistung und dem Versicherer der hieran anknüpfende Forderungsübergang nach § 67 VVG nicht zu, wenn ein anderer (Versicherer) - wie hier die Klägerin - eine vermeintlich eigene Schuld erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1969 - IV ZR 633/68, NJW 1970, 134; Jauernig/Vollkommer, BGB, 10. Aufl., § 267 Rdn. 9).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines

    Erbringt der Versicherer somit in Erfüllung seiner eigenen durch das TA vertraglich übernommenen Pflicht Leistungen, so wird - anders als bei Zahlungen, die er in Erfüllung der ihm gegenüber dem Versicherungsnehmer (Versicherten) obliegenden Freistellungspflicht leistet (s. BGH Urt. v. 8. Oktober 1969 - IV ZR 633/68 = VersR 1969, 1141; Senatsurt. v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68 = VersR 1970, 549) - die Verjährung des gesetzlichen Ersatzanspruchs gegen den Versicherungsnehmer nicht unterbrochen.
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 46/16

    Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Bereicherungsrechtliche Rückforderung

    Die Leistungen des Haftpflichtversicherers unterliegen den Regeln, die nach allgemeinem Bereicherungsrecht für alle Fälle der indirekten Zuwendung, der mittelbaren Leistung durch Leistung eines Dritten oder durch Leistung an einen Dritten gelten (BGH, Urt. v. 08.10.1969 - IV ZR 633/68, NJW 1970, 134).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

    Gerade ein Haftpflichtversicherer leistet in diesen Fällen, wenn auch in Erfüllung seiner aus dem Deckungsverhältnis resultierenden Freistellungspflicht gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer, auf die Valutaschuld und tilgt damit regelmäßig eine fremde Schuld (vgl. BGH a.a.O., NJW 1970, 134).
  • OLG Dresden, 24.04.1995 - 2 U 169/95

    Störerhaftung des Erzeugers von Abfall

  • BGH, 12.10.1984 - V ZR 92/83

    Vertrag über die Erschließung eines der Firma gehörenden Baugebietes auf eigene

  • BGH, 08.01.1975 - IV ZR 149/73

    Leistungsablehnung - Teilungsabkommen - Haftpflichtversicherer - Deckungsprozeß -

  • OLG Frankfurt, 27.04.1981 - 1 U 79/80
  • BGH, 29.06.1970 - III ZR 19/67

    KFZ-Haftpflichtversicherer - Versicherungsfall - Beteiligung

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