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   BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77   

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https://dejure.org/1978,183
BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,183)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,183)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77 (https://dejure.org/1978,183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Unfallversicherung wegen Teilinvalidität - Beurteilung der Rechtsnatur der Frist zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Notwendigkeit der verschuldensunabhängigen Geltendmachung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Jahresfrist - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 8 II Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 8 II Abs. 1
    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 125
  • VersR 1978, 1036
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70

    Anmeldefrist - Dauerschaden - Bestimmung - Schadensverursachung

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
    Auch nach § 6 II AUB a.F. war es hierbei unerheblich, ob den VN ein Verschulden traf (BGH VersR 1954, 33, 34; 1965, 505, 506; vgl. auch BGH VersR 1974, 234, 235; OLG Köln VersR 1951, 160, 161; Haidinger VersR 1952, 412).

    Der Fall ist im Ergebnis ebenso zu behandeln wie die verspätete Feststellung der Invaliditätsursache, auf die sich der Versicherer einläßt (BGH VersR 1974, 234).

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 263/63

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Dauernde

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
    Auch nach § 6 II AUB a.F. war es hierbei unerheblich, ob den VN ein Verschulden traf (BGH VersR 1954, 33, 34; 1965, 505, 506; vgl. auch BGH VersR 1974, 234, 235; OLG Köln VersR 1951, 160, 161; Haidinger VersR 1952, 412).
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
    Es handelt sich bei der Frist hinsichtlich der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit weder um die Begründung einer Obliegenheit, bei deren Verletzung sich der VN vom Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit entlasten könnte (§ 6 Abs. 3 VVG), noch um eine Ausschlußfrist für die Geltendmachung eines Anspruchs, deren unverschuldete Versäumung unschädlich wäre (vgl. z.B. RGZ 150, 181, 186; BGHZ 43, 235; weitere Nachw. bei Brück/Möller VVG 8. Aufl. § 12 Anm. 43-45; Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 12 Anm. 8 b; W. Wussow AUB 4. Aufl. § 8 Anm. 7).
  • RG, 31.01.1936 - VII 220/35

    1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
    Es handelt sich bei der Frist hinsichtlich der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit weder um die Begründung einer Obliegenheit, bei deren Verletzung sich der VN vom Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit entlasten könnte (§ 6 Abs. 3 VVG), noch um eine Ausschlußfrist für die Geltendmachung eines Anspruchs, deren unverschuldete Versäumung unschädlich wäre (vgl. z.B. RGZ 150, 181, 186; BGHZ 43, 235; weitere Nachw. bei Brück/Möller VVG 8. Aufl. § 12 Anm. 43-45; Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 12 Anm. 8 b; W. Wussow AUB 4. Aufl. § 8 Anm. 7).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Der Senat hat indessen bereits entschieden, daß das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität eine Anspruchsvoraussetzung ist, für die es keinen Entschuldigungsbeweis gibt (BGHZ 137, 174, 177; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036 unter 1).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Der Senat hat dies in einem Fall angenommen, in dem es ebenfalls um die 15-Monats-Frist in den Unfallversicherungsbedingungen (dort § 8 II (1) AUB 61) ging, und in dem der Versicherer den Versicherungsnehmer noch nach Fristablauf zu einer "Reihe von ärztlichen Untersuchungen und Explorationen" veranlasst hatte, "die sich großenteils auch auf neurologischem und psychischem Gebiet bewegten und ... mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbunden waren" (Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036 unter 2).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Die fristgerechte Invaliditätsfeststellung ist ebenso wie der zeitgerechte Invaliditätseintritt Anspruchsvoraussetzung (dazu im einzelnen Senatsurteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036).
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