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   BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14   

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https://dejure.org/2015,39731
BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14 (https://dejure.org/2015,39731)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14 (https://dejure.org/2015,39731)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14 (https://dejure.org/2015,39731)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 5a VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach Kündigung durch den Versicherungsnehmer; Abschluss eines Versicherungsvertrages nach dem Policenmodell; Voraussetzungen für ein Zustandekommen des Versicherungsvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach Kündigung durch den Versicherungsnehmer; Abschluss eines Versicherungsvertrages nach dem Policenmodell; Voraussetzungen für ein Zustandekommen des Versicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
    Wenn - anders als in dem der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2004 (II ZR 352/02, NJW-RR 2005, 180) zugrunde liegenden Fall - eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß war, kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerspruch abgehalten wird.
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BGH, 30.07.2015 - IV ZR 63/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Erläuterungsbedürftigkeit des

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
    Diese formal und auch im Übrigen inhaltlich den Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. genügende Belehrung wird nicht dadurch entkräftet, dass in der Verbraucherinformation fälschlicherweise eine Widerspruchsfrist von nur 14 Tagen genannt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2015 - IV ZR 63/13, juris Rn. 12).
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Der Hinweis auf die Wertersatzpflicht in der Widerrufsinformation wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es an anderer Stelle in dem Vertrag unter Nr. 6 a) der Darlehensbedingungen heißt: "Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines PKW) zu ersetzen." Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann dadurch entwertet werden, dass an anderer Stelle ein inhaltlich unzutreffender Hinweis erteilt wird, wenn er dazu geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. BGH, Urteil v. 16.12.2015 - IV ZR 71/14 - Rn. 11; v. 10.10.2017 - 443/16 - Rn. 25).
  • LG Ravensburg, 07.08.2018 - 2 O 259/17

    VW-Bank: Fehlerhafte Autokreditverträge

    Wenn nur eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß war, kommt es darauf an, ob der Adressat durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14 - juris Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    Darin hat der 11. Zivilsenat in einem - zum Leitsatz erhobenen - obiter dictum unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 4. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 16.12.2015, IV ZR 71/14, Rn. 11) ausgeführt, dass eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich werde, dass die Vertragsunterlagen an anderer drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthielten.
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