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   BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96   

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https://dejure.org/1997,1400
BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1400)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1997 - IV ZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1400)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1997 - IV ZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen AGB - Rechtsschutzversicherungsvertrag - Kündigungsrecht - Beitragserhöhung - Beitragsangleichungsklausel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Wirksame AVB über fünfjährige Laufzeit mit Beitragsangleichungsklausel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer über ein Jahr hinausgehenden Laufzeit eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Klauseln bei Rechtsschutzversicherung nicht beanstandet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1849
  • ZIP 1997, 1343
  • MDR 1997, 641
  • VersR 1997, 685
  • BB 1997, 2072
  • DB 1997, 2529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96
    Die Laufzeit eines Vertrages über eine Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu dem Kernbereich, der nach § 8 AGBG keiner Kontrolle nach §§ 9-11 AGBG unterliegt (vgl. BGHZ 127, 35, 41 ff.).

    Eine gesetzliche Regelung, die für den hier in Rede stehenden Zeitraum vor dem 1. Januar 1991 zur Beurteilung der Dauer von Versicherungsverträgen herangezogen werden könnte, gibt es nicht (BGHZ 127, 35, 42).

    Anders als in den Entscheidungen des Senats zu Zehnjahresklauseln (vgl. nur BGHZ 127, 35 ff.; Urteil vom 22. März 1995 - IV ZR 44/94 - VersR 1995, 459) ergibt die insoweit gebotene Abwägung der Interessen der Vertragspartner hier nicht, daß die formularmäßige Bestimmung einer Laufzeit des Vertrages von fünf Jahren den Versicherungsnehmer entgegen den Angeboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

    bb) Zwar stellt das Berufungsgericht insoweit zu Recht in seine Erwägungen ein, daß auch die fünfjährige Bindung des Versicherungsnehmers an den Versicherungsvertrag diesen grundsätzlich in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigen kann (vgl. dazu BGHZ 127, 35, 44 ff.).

  • BGH, 06.12.1995 - IV ZR 380/94

    Formularmäßige Bestimmung über eine fünfjährige Laufzeit eines

    Auszug aus BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96
    Schon die erheblich kürzere Bindungsdauer gebietet eine differenzierende Gewichtung (Senatsurteile vom 28. Juni 1995 - IV ZR 19/94 - VersR 1995, 1185 unter I 3 b, bb; vom 6. Dezember 1995 - IV ZR 380/94 - VersR 1996, 177 unter 3 b, aa).

    Wenngleich also auch eine fünfjährige Bindung an den Vertrag für den Versicherungsnehmer noch nachteilig sein kann, kommt diesem Nachteil doch ein erheblich geringeres Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1995, aaO.).

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

    Auszug aus BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96
    Schon die erheblich kürzere Bindungsdauer gebietet eine differenzierende Gewichtung (Senatsurteile vom 28. Juni 1995 - IV ZR 19/94 - VersR 1995, 1185 unter I 3 b, bb; vom 6. Dezember 1995 - IV ZR 380/94 - VersR 1996, 177 unter 3 b, aa).

    Andern sich dennoch während der Bindungsdauer die Marktverhältnisse, begründet es jedenfalls keinen schweren Nachteil, wenn der Versicherungsnehmer noch für den Rest der Laufzeit an den Vertrag gebunden bleibt (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1995, aaO.).

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 44/94

    Formularmäßige Bestimmung einer zehnjährigen Laufzeit in der

    Auszug aus BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96
    Anders als in den Entscheidungen des Senats zu Zehnjahresklauseln (vgl. nur BGHZ 127, 35 ff.; Urteil vom 22. März 1995 - IV ZR 44/94 - VersR 1995, 459) ergibt die insoweit gebotene Abwägung der Interessen der Vertragspartner hier nicht, daß die formularmäßige Bestimmung einer Laufzeit des Vertrages von fünf Jahren den Versicherungsnehmer entgegen den Angeboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das

    Auszug aus BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96
    Zunächst ergibt sich eine solche Benachteiligung nicht bereits daraus, daß die Versicherungsbedingungen dem Versicherer überhaupt unter den in der Beitragsanpassungsklausel näher beschriebenen Voraussetzungen einseitig das Recht einräumen, die Beiträge anzugleichen, sie zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1980 - 1 A 12/78 - VersR 1981, 221).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Zudem kann es im Interesse eines Unternehmers liegen, seine Verträge aus Wettbewerbsgründen so zu gestalten, dass er günstige Preise anbieten kann; diesem Ziel kann gerade auch eine längere Vertragslaufzeit dienen (BGH Urteil vom 26. März 1997 ­ IV ZR 71/96 ­ NJW 1997, 1849, 1850).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Die dadurch festgelegte Mindestlaufzeit des Mietvertrages gehört nicht zu dem kontrollfreien Kernbereich (vgl. BGHZ 127, 35, 41 ff.; BGH, Urteil vom 26. März 1997 - IV ZR 71/96, NJW 1997, 1849 unter 2 a zur Laufzeit von Versicherungsverträgen; so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, WM 1993, 791 unter II zu einem Kabelanschlußvertrag mit mietvertraglichem Charakter).
  • OLG Köln, 12.04.2000 - 5 U 145/99

    Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Bierlieferungsvertrag;

    Laufzeitregelungen sind kontrollfähig (vgl. BGH NJW 1997, 1849).
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