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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78   

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BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78 (https://dejure.org/1979,2007)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1979 - IV ZR 76/78 (https://dejure.org/1979,2007)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 (https://dejure.org/1979,2007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der beschränkten Zulassung einer Revision - Beschränkung der Revisionszulassung lediglich auf zweifelhafte Teile des Streitstoffes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 767
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
    Wäre es in solchen Fällen nicht möglich, die Zulassung der Revision auf jene zweifelhaften Teile des Streitstoffes zu beschränken, und stände daher auf eine Anfechtung stets das gesamte Urteil zur Überprüfung, so würde das zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, die auch zum Sinn und Zweck der Revisionszulassung, von den Revisionsgerichten alle nicht unbedingt im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung notwendige Arbeit fernzuhalten (BGHZ 7, 62, 63), in Widerspruch stände.
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beschränkbarkeit der Revisionszulassung zum einen anerkannt bei Klagen gegen oder von Streitgenossen, sowie für die Fälle, daß mehrere selbständige Ansprüche Gegenstand des Berufungsurteils sind (BGHZ 48, 134).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 53, 152, 154 die Beschränkung der Zulassung auf ein Verteidigungsmittel, das einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes darstellt, für wirksam erklärt, da auch die Partei selbst die Revision mit dieser Beschränkung durchführen könne (vgl. auch BGH MDR 1971, 569 und WM 1976, 1339).
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 4/77

    Teilweise Annahme - Revisionsannahme - Revisionswert - Teil des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
    Insoweit kann nichts anderes gelten als bei der teilweisen Annahme der Revision, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. November 1978 - VI ZR 4/77 - (VersR 1979, 33) bei einem teilurteilsfähigen Teil des Klageanspruchs für zulässig erklärt hat.
  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 82/77

    Keine Minderung des Pflichtteils durch den Voraus bei testamentarischer Erbfolge

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
    In Übereinstimmung damit hat der Senat in der durch Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 82/77 - entschiedenen Sache, welche die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs betraf und in der das Berufungsgericht die Revision nur hinsichtlich der Berücksichtigung des Voraus sowie der Einkommensteuerschuld des Erblassers bei der Bemessung des Nachlaßwertes zugelassen hatte, die Beschränkung der Zulassung als wirksam erachtet.
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Darüber hinaus hatte der Bundesgerichtshof bereits für die Revisionszulassung nach § 546 Abs. 1 ZPO a.F. die Beschränkung auf Teile eines einheitlichen prozessualen Anspruchs gebilligt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1970 - VII ZR 48/68, BGHZ 53, 152, 154 f. und vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82, NJW 1984, 615 sowie Beschluss vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78, NJW 1979, 767).
  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Wird der Beklagte zur Zahlung verurteilt, muß sich demnach der Teil der Urteilssumme, der mit der Revision angegriffen werden kann, betragsmäßig exakt beziffern lassen (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78, NJW 1979, 767; Urt. v. 21. April 1982 - IVb ZR 741/80, FamRZ 1982, 684, 685).
  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Die Beschränkung der Revision ist zulässig, weil sie sich auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des Klageanspruchs bezieht, der auch Gegenstand eines Teilurteils sein könnte (vgl. dazu BGHZ 53, 152, 155; BGH, Urt. v. 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 = NJW 1979, 767).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Wohl aber ist es rechtlich möglich, die Revision hinsichtlich eines Teils des Streitgegenstands zuzulassen, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGHZ 48, 134; 53, 152, 155; 76, 397, 398; BGH Urteile vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - NJW 1979, 767; vom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 - VersR 1981, 57; vom 26. November 1981 - III ZR 123/80 - VersR 1982, 242; vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 - VersR 1982, 1196).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    So kann die Zulassung der Revision wirksam auf einen von mehreren einfachen Streitgenossen (Senatsentscheidung vom 17. April 1952 - III ZR 182/51 = LM ZPO § 546 Nr. 9), auf einen von mehreren selbständigen Klageansprüchen (BGHZ 48, 134, 136 [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64] = LM ZPO § 546 Nr. 59 mit Anm. Rietschel), bei Geltendmachung nur eines Anspruchs auf einen abtrennbaren Teil desselben (BGH Urt. vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 = LM ZPO § 546 Nr. 92), auch auf eines von mehreren Verteidigungsmitteln (BGHZ 53, 152, 154 f. [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68] = LM ZPO § 546 Nr. 74 mit Anm. Rietschel) beschränkt werden.
  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Aus der Begründung der Zulassung in den Entscheidungsgründen wird vielmehr ersichtlich, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung auf den monatlich 1.325 DM übersteigenden Unterhalt beabsichtigt war und damit auf einen ziffernmäßig konkretisierten Teil des Urteils (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - FamRZ 1979, 233 f.; Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684 f.), soweit dieses die Zeit ab 1. Juli 2000 betrifft.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des

    Doch kann im vorliegenden Fall die Zulassung in eine Beschränkung der Revision auf den Anspruchsgrund als einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitgegenstandes, auf den auch der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte, umgedeutet werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 76, 397, 398; BGHZ 48, 134; 53, 152, 155; BGH, Urteile vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - NJW 1979, 767; vom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 - VersR 1981, 57, 58; vom 26. November 1981 - III ZR 123/80 - VersR 1982, 242; vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 - VersR 1982, 1196).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Wenn die als Grund der Zulassung angegebene rechtsgrundsätzliche Frage nur für die Entscheidung über einen Teil des Klageanspruchs erheblich ist, wird dieser - an sich teilurteilsfähige und damit einer eingeschränkten Revisionszulassung zugängliche - Teil des Streitgegenstandes sich zudem aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils häufig weder betragsmäßig ergeben noch unschwer feststellen lassen; dann kann die Annahme einer wirksamen Beschränkung der Rechtsmittelzulassung daran scheitern (vgl. BGH Beschluß vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - NJW 1979, 767; Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684 f.).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Der Bundesgerichtshof hat schon immer die Beschränkbarkeit der Revisionszulassung sowohl auf einen von mehreren selbständig zu bescheidenden Klageansprüchen (so BGHZ 48, 134, 136 [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64]; vgl. auch BGHZ 69, 93, 94) [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] als auch bei Geltendmachung nur eines Anspruchs auf einen Teil desselben (Urteile vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 19/79 - VersR 1980, 264 undvom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 = NJW 1979, 767) anerkannt; das beruht auf § 301 ZPO, wonach dann, wenn der Anspruch oder ein Teil desselben abtrennbar ist, der Richter den gesamten Prozeßstoff durch ein Teilurteil zerlegen kann (vgl.Senatsbeschluß vom 7. November 1978 - VI ZR 4/77 - NJW 1979, 550).
  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 326/79

    Altenheim - Altenheimverträge - Kündigungsschutz - Miethöhe - Mieterhöhung

    Nach der Rechtsprechung des BGH erscheint die Beschränkung auf einen Teil des Klageanspruchs aber dann unbedenklich, wenn dieser - wie hier - Gegenstand eines Teilurteils sein kann (BGH, NJW 1979, 767).
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 57/12

    Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegenüber einer Sparkasse wegen

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79

    Pflichten - Steuerberater - Güterstand

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 149/81

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Formularvertraglicher Vorbehalt einer

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 3 Z 89/81

    Zur Änderung einer Kostenberechnung nach Ausscheiden aus dem Notaramt und zur

  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel;

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 741/80

    Berücksichtigung von zukünftigen Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst bei

  • BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80

    Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers -

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 190/80

    Amtspflichtverletzung des Grundbuchbeamten bei Zurückweisung eines

  • BGH, 17.12.1980 - IVb ZB 499/80

    Schutz der gesetzlichen Härteklauseln bei der Entscheidung über den

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78

    Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des

  • KG, 13.08.1987 - 16 UF 2781/87

    Unterhalt; Berücksichtigung; Vergütung; Überstunden; Vorjahr

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Rechtsprechung
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des Unterhaltsbetrages - Grundlagen der Berechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78
    Sie widerspricht der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung, wie er sie im Urteil vom 16. Mai 1979 (NJW 1979, 1656 = FamRZ 1979, 694) dargelegt hat.
  • BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78

    Möglichkeit der beschränkten Zulassung einer Revision - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78
    Das Oberlandesgericht, das bei der Bemessung des Unterhaltsbetrages die Hälfte der Grundrente dem für Unterhaltszwecke zur Verfügung zu stellenden Einkommen des Beklagten zugerechnet hat, hat die Revision wirksamerweise (BGH NJW 1979, 767 - FamRZ 1979, 233) nur hinsichtlich des Teiles des Klageanspruchs zugelassen, dessen Begründetheit von der Berücksichtigung der Grundrente des Beklagten abhängt.
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in einem nicht veröffentlichten Urteil (vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78), in dem es um die Abänderung des Unterhalts für einen geschiedenen Ehegatten ging, Fallgestaltungen erörtert, die ein Abweichen von der im abzuändernden Urteil angewendeten Verteilungsquote rechtfertigen.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Unter diesen Umständen wird das Berufungsgericht ggf. prüfen müssen, inwieweit sich hieraus Bindungswirkungen für die Frage der Berücksichtigung der Versorgungsrente einerseits und eines Mehrbedarfs des Beklagten andererseits bei der zu treffenden Abänderungsentscheidung ergeben (vgl. hierzu BGH Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - DAVorm 1980, 408; Senatsurteile vom 8. Dezember 1982 a.a.O. S. 260, 261 und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

    Die Abänderungsentscheidung kann vielmehr nur zu einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Anpassung des Unterhaltstitels führen (BGH Urteile vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 - FamRZ 1979, 694 und 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - DAVorm.
  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80

    Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit eines von mehreren

    Da der Kläger die Herabsetzung seiner durch das Urteil vom 29. August 1975 in Verbindung mit dem Urteil vom 15. September 1972 festgelegten Unterhaltsverpflichtung begehrt, ist die neue Unterhaltsbemessung nach den vom Senat vertretenen Rechtsgrundsätzen zu § 323 ZPO vorzunehmen (Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78, FamRZ 1979, 694; Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78; Urteil vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80, NJW 1980, 2081).
  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 383/81

    Abänderungsklage - Tatrichterliche Würdigung - Verweigerung der

    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob die von ihm zugrundegelegte Quote von 3/7 mit dieser Bemessungsgrundlage zu vereinbaren ist (s. hierzu BGH Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - DAVorm.
  • BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80

    Herabsetzung einer zu zahlenden Unterhaltsrente gegenüber Kind - Grundsätze für

    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist.
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 615/80

    Abänderungsklage der Kinder gegen den geschiedenen Vater auf Erhöhung des

    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - entwickelt hat (vgl. Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78, sowie Entscheidungen des erkennenden Senats vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80; vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 = FamRZ 1980, 771 = NJW 1980, 2081; vom 25. März 1981 - IVb ZR 578/80), ermöglicht das Abänderungsverfahren keine freie, von der bisher festgesetzten Höhe unabhängige Neubemessung des Unterhalts und keine abweichende Beurteilung der zugrundeliegenden Verhältnisse.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 509/80

    Voraussetzungen des Verlustes der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs nach einer

    In diesem Fall wäre die (tatsächliche) Veränderung, welcher der Unterhaltstitel insoweit anzupassen wäre, nicht nur in der Erhöhung des Gesamteinkommens, sondern in der Veränderung jener einzelnen Beträge zu erblicken (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 -).
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