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   OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - IV-1 RBs 50/14   

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https://dejure.org/2014,18712
OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - IV-1 RBs 50/14 (https://dejure.org/2014,18712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2014 - IV-1 RBs 50/14 (https://dejure.org/2014,18712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 (https://dejure.org/2014,18712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsmessung mittels eines PoliScan-Speed-Messgerätes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 2a; OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Noch einmal PoliscanSpeed: Standardisiert - Das Dogma von der Unfehlbarkeit der PTB

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Trotz aller Kritik bleibt PoliScan standardisiertes Messverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist der Antrag auf Beiziehung von Messunterlagen danebengegangen? Dann aber Vorsicht bei der Verfahrensrüge!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Alter Schulungsnachweis: EGAL !!!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    PoliscanSpeed ist ein standardisiertes Messverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed von Vitronic ist standardisiertes Messverfahren

 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Regelmäßig werden technische Messsysteme, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Eichung zugelassen ist, von den Gerichten als standardisierte Messverfahren insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, juris, Rn. 15; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris, Rn. 8; vgl. auch Cierniak, ZfS 2012, S. 664).

    Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - systemimmanente Messfehler erfassenden - Toleranzwert dient dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten (vgl. BGHSt 39, 291 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris, Rn. 10).

    Dabei bleibt der Anspruch des Betroffenen, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden, gewahrt, wenn ihm die Möglichkeit eröffnet ist, das Tatgericht im Rahmen seiner Einlassung auf Zweifel aufmerksam zu machen und einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BGHSt 39, 291 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris, Rn. 10).

    Für einen erfolgreichen Beweisantrag muss der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes vortragen, wohingegen die bloß allgemeine Behauptung, die Messung sei fehlerhaft gewesen, das Gericht nicht zur Aufklärung anhält (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 -, juris, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, a.a.O, Rn. 20; Fromm, NZV 2013, S. 16 ; Cierniak/ Niehaus, DAR 2014, S. 2).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Mit der Zulassung erklärt die PTB im Wege eines Behördengutachtens (antizipiertes Sachverständigengutachten), dass bei dem zugelassenen Gerät ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren vorliegt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (sog. "standardisierte Messverfahren" - ständige Rspr. der Obergerichte vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.07.2014 - IV-1 RBs 50/14, 1 RBs 50/14 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Folge einer Überschreitung des

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung bietet die Überprüfung und Zulassung des Messgeräts durch die PTB grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (Senat NJW-Spezial 2015, 523; VRS 127, 241; OLG Bamberg a.a.O.; KG VRS 118, 367; DAR 2010, 331; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - IV-1 RBs 50/14, juris; Beschluss vom 13.07.2015 - IV-1 RBs 200/14, 1 Bs 200/14, juris; OLG Frankfurt DAR 2015, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 3 RBs 25/14, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 SsRs 128/15, juris Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2012 - III-1 RBs 277/12, juris; OLG Schleswig SchlHA 2013, 450).

    Dabei steht der Verwertbarkeit mit PoliScan Speed vorgenommener Geschwindigkeitsmessungen nach ebenso gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 24.10.2014, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2016 a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III-1 RBs 63/13 -, juris; OLG Schleswig a.a.O.) auch nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise des Gerätes anhand hierfür relevanter Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann.

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