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   OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - IV-1 RBs 53/12   

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OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - IV-1 RBs 53/12 (https://dejure.org/2012,30616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2012 - IV-1 RBs 53/12 (https://dejure.org/2012,30616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - IV-1 RBs 53/12 (https://dejure.org/2012,30616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Sofortmeldung: Bußgeld wegen Nichtmeldung von Beschäftigten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05

    Allg Owi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

  • BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Umdeutung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    Danach kann gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung ein Bußgeld nur festgesetzt werden, wenn ein Organ (Nr. 1) oder leitender Mitarbeiter (Nr. 4, 5) unter Verletzung der dieser obliegenden Pflichten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat oder diese bereichert worden ist oder werden sollte (zuletzt BGH, wistra 2012, 118 Rdnr. 10, und 152 Rdnr. 6).

    Danach kann gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung ein Bußgeld nur festgesetzt werden, wenn ein Organ (Nr. 1) oder leitender Mitarbeiter (Nr. 4, 5) unter Verletzung der dieser obliegenden Pflichten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat oder diese bereichert worden ist oder werden sollte (zuletzt BGH, wistra 2012, 118 Rdnr. 10, und 152 Rdnr. 6).

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 136/03

    Anforderungen an die Schnittstellenkontrollen bei der Beförderung von Briefen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    b) Unternehmen, die gewerbsmäßig Briefsendungen befördern, betreiben ein Frachtgeschäft ( HGB , 4. Buch, 4. Abschnitt, §§ 407 ff), bei dem der Frachtvertrag die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat (§ 449 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 HGB ; BT-Drs. 13/8445, S. 86; BGHZ 149, 337, 350; BGH, TranspR 2006, 348 ; 2007, 464 ; MK/Czerwenka, HGB , 2. Aufl. [2009], § 407 Rdnr. 51).

    b) Unternehmen, die gewerbsmäßig Briefsendungen befördern, betreiben ein Frachtgeschäft ( HGB , 4. Buch, 4. Abschnitt, §§ 407 ff), bei dem der Frachtvertrag die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat (§ 449 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 HGB ; BT-Drs. 13/8445, S. 86; BGHZ 149, 337, 350; BGH, TranspR 2006, 348 ; 2007, 464 ; MK/Czerwenka, HGB , 2. Aufl. [2009], § 407 Rdnr. 51).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    b) Unternehmen, die gewerbsmäßig Briefsendungen befördern, betreiben ein Frachtgeschäft ( HGB , 4. Buch, 4. Abschnitt, §§ 407 ff), bei dem der Frachtvertrag die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat (§ 449 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 HGB ; BT-Drs. 13/8445, S. 86; BGHZ 149, 337, 350; BGH, TranspR 2006, 348 ; 2007, 464 ; MK/Czerwenka, HGB , 2. Aufl. [2009], § 407 Rdnr. 51).

    b) Unternehmen, die gewerbsmäßig Briefsendungen befördern, betreiben ein Frachtgeschäft ( HGB , 4. Buch, 4. Abschnitt, §§ 407 ff), bei dem der Frachtvertrag die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat (§ 449 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 HGB ; BT-Drs. 13/8445, S. 86; BGHZ 149, 337, 350; BGH, TranspR 2006, 348 ; 2007, 464 ; MK/Czerwenka, HGB , 2. Aufl. [2009], § 407 Rdnr. 51).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
    Es ist darauf gerichtet, die Postmärkte zu öffnen und dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern, der den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entspricht (BVerwG, 6 C 9/06 vom 27. Juni 2007, Rdnr. 22 ).

    Es ist darauf gerichtet, die Postmärkte zu öffnen und dort unter Wahrung der Infrastrukturbelange einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu fördern, der den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entspricht (BVerwG, 6 C 9/06 vom 27. Juni 2007, Rdnr. 22 ).

  • OLG Köln, 23.01.2015 - 1 RBs 340/14

    Keine Sofortmeldepflicht bei Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsverhältnis

    Die Sofortmeldepflicht wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 für die Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige eingeführt, in denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sah (OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 21504).
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