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   OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - IV-2 RBs 133/18   

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https://dejure.org/2018,22094
OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - IV-2 RBs 133/18 (https://dejure.org/2018,22094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2018 - IV-2 RBs 133/18 (https://dejure.org/2018,22094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - IV-2 RBs 133/18 (https://dejure.org/2018,22094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rüge nicht erhaltener Messdaten erfordert vorgerichtlichen Antrag nach § 62 OWiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 2 Nr. 1 ; OWiG § 62
    Geltendmachung der Einsicht in Lebensakte, Reparatur- und Wartungsnachweise von Geschwindigkeitsmessgeräten gegenüber der Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entscheidung VerfGH des Saarlandes ist nicht sooo wichtig....jedenfalls muss sich der Betroffene frühzeitig bei AE-Versagung kümmern!

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 2 RBs 133/18
    Auch die Erwägungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes in dem vom Betroffenen angeführten Beschluss vom 27. April 2018 (Lv 1/18) verhelfen dem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg.
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 2 RBs 133/18
    Ob dabei einfachgesetzliches, förmliches Recht verletzt worden ist, ist ohne Belang (BVerfG NJW 1996, 45 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 2 RBs 133/18
    Der Verfassungsgerichtshof (a. a. O., Rn. 37 nach juris m. w. N.) stellt nicht in Zweifel, dass Einsichtsgesuche der hier gegenständlichen Art gegenüber der Verwaltungsbehörde zu verfolgen sind und nicht erst in der Hauptverhandlung erstmalig verbunden mit dem Antrag auf Aussetzung derselben gestellt werden dürfen (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2015, Az. IV-2 RBs 63/15, juris = NZV 2016, 140, 142; vgl. auch § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 2 RBs 133/18
    Eine wirksame Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist damit jedoch nicht erfolgt, weil Entscheidungen nicht vor deren Erlass angefochten werden können (BGHSt 25, 187, 189).
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Zudem kann der Betroffene mit dem Einwand unzulässiger Informationsbeschränkung im Gerichtsverfahren unter dem Gesichtspunkt unfairer Verfahrensgestaltung nur durchdringen, wenn er den Zugang zu nicht zur Akte genommenen Unterlagen schon rechtzeitig im Bußgeldverfahren begehrt und im Verfahren nach § 62 OWiG weiter verfolgt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.2019, a. a. O.; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2020, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.07.2018, Az. IV-2 RBs 133/18, bei juris; OLG Dresden, Beschl. v. 11.12.2019, Az. OLG 23 Ss 709/19, beck-online).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Der Beschwerdeführer kann auch nichts aus den Bestimmungen über die Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das Amtsgericht (§ 62 Abs. 2 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 306 StPO) für sich herleiten, da es vorliegend wegen der nur bedingten Stellung gerade an einem solchen (wirksamen) Antrag fehlt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2018 - 2 RBs 133/18 -, BeckRS 2018, 18078 Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 RBs 1/21 -, BeckRS 2021, 476 Rn. 7 ff.; Merz, NZV 2021, 281 [285]).
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 4 RBs 377/18

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs; Rohmessdaten; Rügevorbringen

    Kommt die Verwaltungsbehörde dem nicht nach, hat der Betroffene sein Begehren im Wege des § 62 OWiG weiterzuverfolgen (zu vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2018 - IV- 2 RBs 133/18), was die Rechtsbeschwerde nicht vorgetragen hat.
  • OLG Zweibrücken, 20.04.2020 - 1 OWi 2 SsBs 67/20

    Voraussetzungen einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Versagung

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung (§§ 338 Nr. 8 StPO, 79 Abs. 3 OWiG) durch die nach Abgabe des Verfahrens an das Gericht erfolgte Ablehnung der Beiziehung und Überlassung von nicht bei den Akten befindlichen Messunterlagen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betroffene die Einsichtnahme zwar im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde beantragt, gegen deren ablehnende Entscheidung aber nicht von dem Rechtsbehelf des § 62 OWiG Gebrauch gemacht hat (Anschluss OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2018 - IV-2 RBs 133/18).

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch die Versagung der Einsicht in Messunterlagen, die nicht in der Akte enthalten und daher vom Einsichtsrecht des § 147 StPO nicht erfasst sind, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Betroffene die Einsichtnahme bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde beantragt und gegen deren ablehnende Entscheidung eine gerichtliche Entscheidung gem. § 62 OWiG herbeigeführt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2018 - IV-2 RBs 133/18, juris Rn. 6; s.a.: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 30 sowie die eine Verletzung des fairen Verfahrens generell verneinenden Entscheidungen des OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18, und des OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2018 - 2 Ss (OWi) 197/18, jew. zit. nach Juris).

  • OLG Oldenburg, 09.08.2018 - 2 Ss OWi 197/18

    Akteneinsicht, Messunterlagen, Anhörungsrüge, Antrag auf gerichtliche

    Eine wirksame Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist damit jedoch nicht erfolgt, weil Entscheidungen nicht vor deren Erlass angefochten werden können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.7.2018, IV-2 RBs 133/18, bei www.burhoff.de).
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