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   OLG Düsseldorf, 18.04.2016 - IV-3 RBs 36/16, 3 RBs 36/16   

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https://dejure.org/2016,20148
OLG Düsseldorf, 18.04.2016 - IV-3 RBs 36/16, 3 RBs 36/16 (https://dejure.org/2016,20148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2016 - IV-3 RBs 36/16, 3 RBs 36/16 (https://dejure.org/2016,20148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2016 - IV-3 RBs 36/16, 3 RBs 36/16 (https://dejure.org/2016,20148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Mindestwerte der Alkoholbeeinflussung bei Führen eines Kaftfahrzeugs in der Probezeit

  • blutalkohol PDF, S. 386
  • bussgeldsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt in der Probezeit - Rückrechnung bei Atemalkoholmessung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Mindestwerte der Alkoholbeeinflussung bei Führen eines Kaftfahrzeugs in der Probezeit

  • rechtsportal.de

    StVG § 24c Abs. 1 ; StVG § 2a
    Höhe der Mindestwerte der Alkoholbeeinflussung bei Führen eines Kaftfahrzeugs in der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Null-Promille-Grenze bei Fahranfängern: Verstoß ab 0,2 ‰ oder 0,1 mg/l

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.02.2016 - 3 Ws (B) 538/15

    Alkoholverbot für Fahranfänger bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg/l

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2016 - 3 RBs 36/16
    Der Senat ist in Anschluss an das Kammergericht Berlin (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 Ws (B) 538/15, 3 Ws (B) 538/15 - 122 Ss 142/15 -, Rn. 5, juris) der Auffassung, dass die in der Gesetzesbegründung genannten Werte jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die Untergrenze darstellen, ab der eine Wirkung erst angenommen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 1 Ss 661/12

    Alkoholverbot für Fahranfänger: Frage des Verstoßes bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2016 - 3 RBs 36/16
    Das Urteil beruht hierauf jedoch nicht, da der Tatbestand auch deshalb erfüllt ist, weil der Betroffene zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und weil das Amtsgericht für die Bemessung der Rechtsfolgen keine dem Betroffenen nachteiligen Schlüsse daraus gezogen hat, dass der Betroffene sowohl noch keine 21 Jahre alt war, als auch noch während der Probezeit gehandelt habe (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2013 - 1 Ss 661/12 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2022 - 1 M 148/22

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrradfahrt mit BAK von 1,99 Promille; bislang

    bb) Darüber hinaus ist eine Rückrechnung von AAK nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand grundsätzlich nicht möglich (vgl. König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 24a StVG Rn. 16a, § 316 StGB Rn. 55 jeweils m. w. N.; Funke, in: MüKo-Straßenverkehrsrecht, Band 1, § 24a StVG Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2016 - IV-3 RBs 36/16 -, Blutalkohol 53/2016, S. 386, 387; De Vries, Meilensteine und Stolpersteine bei der Anwendung des § 316 StGB, Blutalkohol 53/2016, S. 121, 126; Focken, Atemalkoholanalyse - ein sicheres Beweismittel?, Blutalkohol 53/2016, S. 20, 23; Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin/Deutsche Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie, Gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag des Verzichts auf eine Blutentnahme bei Verkehrsstraftaten unter Alkohol bzw. im "strafrechtlich relevanten Konzentrationsbereich", Blutalkohol 53/2016, S. 249, 250; Mußhoff, Medizinisch-naturwissenschaftliche Aspekte, Blutalkohol 53/2016, S. 128, 137 f.; Urban, Ist die Atemalkoholanalyse eine praktikable und sichere Alternative zur Blutalkoholkonzentrationsbestimmung im Strafverfahren?, Blutalkohol 53/2016, Sup 10, 11; vgl. auch die Empfehlung des Arbeitskreises I des 54. Verkehrsgerichtstags 2016 zu Ziffer 3., wonach die Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, Forschungsaufträge zur Möglichkeit einer Rückrechnung der AAK auf den Tatzeitpunkt zu erteilen).
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