Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10, 3 RBs 210/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2201
OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10, 3 RBs 210/10 (https://dejure.org/2010,2201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.2010 - 3 RBs 210/10, 3 RBs 210/10 (https://dejure.org/2010,2201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 3 RBs 210/10, 3 RBs 210/10 (https://dejure.org/2010,2201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Die Verhängung eines Fahrverbots von einem halben Monat ist rechtlich unzulässig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - gesetzliches Mindestmaß

  • rabüro.de

    Keine Verhängung eines Fahrverbotes von unter einem Monat

  • streifler.de

    Fahrverbot: Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots

  • beck.de PDF

    § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Auszüge)

    Kein Fahrverbot "von einem halben Monat".

  • beck-blog (Auszüge)

    Fahrverbot von 1 Monat, 2 Wochen und 6 Tagen möglich!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Mini-Fahrverbot

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Darf's ein wenig weniger sein - grds. nicht beim Fahrverbot

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verhängung eines Fahrverbotes von einem halben Monat?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot - ein Monat ist das Mindestmaß!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verkürzung des Mindestfahrverbots

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrverbote von "einem halben Monat” gibt es nicht!

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen Fahrverbot sind rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots (hier: ein Monat), sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Schleswig SchlHA 2003, 212, 213; OLG Hamm NZV 2007, 100, 101).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10
    So betreffen die in diesem Zusammenhang bis zur 39. Auflage zitierten Entscheidungen ( OLG Zweibrücken DAR 2003, 531; OLG Bamberg DAR 2006, 515) jeweils ein dreimonatiges Fahrverbot, das - jedoch nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens - im Einzelfall ermäßigt werden kann.
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots (hier: ein Monat), sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Schleswig SchlHA 2003, 212, 213; OLG Hamm NZV 2007, 100, 101).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots (hier: ein Monat), sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Schleswig SchlHA 2003, 212, 213; OLG Hamm NZV 2007, 100, 101).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2016 - 1 OWi 1 SsBs 3/16

    Fahrverbotsweisung eines Polizeibeamten und Absehen vom Fahrverbot

    Zwar darf das Amtsgericht die Mindestdauer von einem Monat bei Anordnung eines Fahrverbots nicht unterschreiten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Dezember 2010, 3 RBs 210/10, zit. nach juris); trotz der Regel des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG kann das Amtsgericht aber insbesondere dann, wenn die Betroffene einen Monat oder sogar noch länger von einem wirksamen Fahrverbot ausgegangen sein sollte, von der Anordnung eines Fahrverbots absehen.
  • BayObLG, 20.05.2019 - 201 ObOWi 569/19

    Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots - Unzulässigkeit sukzessiver

    Wird es angeordnet, darf die Mindestdauer weder aus Gründen des Übermaßverbotes oder des Zeitablaufs noch wegen des Vorliegens einer privilegierenden Fallkonstellation, aufgrund derer von einem Fahrverbot gänzlich abgesehen oder ein an sich über der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgekürzt werden dürfte, unterschritten werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2010 - 3 RBs 210/10 = DAR 2011, 149 = VRS 120 [2011], 202 = VerkMitt 2011, Nr. 42).

    Hieraus folgt zwingend, dass das gesetzliche Mindestmaß des bußgeldrechtlichen Fahrverbots einen Monat beträgt, folglich nicht unterschritten werden darf und eine Bemessung nach Wochen oder Tagen nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Betracht kommen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2010 - 3 RBs 210/10 = DAR 2011, 149 = VRS 120 [2011], 202 = VerkMitt 2011, Nr. 42 m. Anm. Rueber, jurisPR-VerkR 3/2011 Anm. 6; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. [2019], § 25 StVG, Rn. 27; Deutscher, in: Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 1541, 1551; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. [Stand: 02.01.2018], § 25 StVG Rn. 31; Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. [2018], § 25 StVG, Rn. 35).

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