Rechtsprechung
BGH, 05.07.1989 - IVa ZB 11/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2, § 329 Abs. 2 Satz 2
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Zustellung - Neuer Endtermin
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1404
- MDR 1990, 36
- VersR 1989, 1063
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 05.07.1989 - IVa ZB 11/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes enthält die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist zwei Anordnungen, nämlich einmal die Entbindung von dem ursprünglichen Schlußtermin und zum anderen die Festsetzung eines neuen Endtermins (BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150). - BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54
Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 05.07.1989 - IVa ZB 11/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes enthält die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist zwei Anordnungen, nämlich einmal die Entbindung von dem ursprünglichen Schlußtermin und zum anderen die Festsetzung eines neuen Endtermins (BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150). - BGH, 25.02.1987 - IVa ZB 20/86
Aufhebung der Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende - …
Auszug aus BGH, 05.07.1989 - IVa ZB 11/89
Die Wirksamkeit dieser beiden Anordnungen ist gesondert zu prüfen (Senatsbeschluß vom 25.2.1987 - IVa ZB 20/86 - LM ZPO § 519 Nr. 89).
- BGH, 06.04.2017 - III ZR 368/16
Eltern haften nicht für 0900er-Käufe ihrer Kinder
Die entsprechende Judikatur zum Zustellungserfordernis (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1989 - IVa ZB 11/89, NJW-RR 1989, 1404, 1405) ist ausdrücklich aufgegeben worden (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1990 - XII ZB 126/89, NJW 1990, 1797 unter Hinweis darauf, dass der IV. Zivilsenat auf Anfrage erklärt hat, an der Rechtsprechung des IVa-Zivilsenats nicht festzuhalten). - BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89
Wirksamkeit einer Fristverlängerung
Der Beklagte beruft sich demgegenüber auf den Beschluß des IVa - (jetzt IV.) Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1989 (IVa ZB 11/89 = VersR 1989, 1063), nach welchem die Bestimmung eines neuen Endtermins in einer Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO der förmlichen Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers bedarf, die hier nicht erfolgt ist. - BGH, 22.01.1991 - XI ZR 83/90
Förmliche Zustellung eines Fristverlängerungsbeschlusses
Das Berufungsgericht kann sich für seine gegenteilige Auffassung zwar, wie geschehen, auf den Beschluß des IVa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1989 - IVa ZB 11/89, NJW-RR 1989, 1404, 1405 - berufen.