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   BGH, 12.06.1985 - IVa ZB 6/85   

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https://dejure.org/1985,2419
BGH, 12.06.1985 - IVa ZB 6/85 (https://dejure.org/1985,2419)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1985 - IVa ZB 6/85 (https://dejure.org/1985,2419)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1985 - IVa ZB 6/85 (https://dejure.org/1985,2419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden und Zurechenbarkeit von Verschulden der Korrespondenzanwälte - Folgen einer nicht erfolgten Vergewisserung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 962
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZB 6/85
    Es bestehe kein Anlaß, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie in dem Beschluß vom 30. November 1983 - IVb ZB 110/83, VersR 1984, 166 - zum Ausdruck komme, auf diesen Fall auszudehnen.
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Das hat der Rechtsanwalt erforderlichenfalls durch eigene Weisungen an das Kanzleipersonal sicherzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 1985 - IVa ZB 6/85, VersR 1985, 962).
  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    So kann der Anwalt etwa anordnen, dass zuerst die Fristen im Fristenkalender notiert werden, bevor er das Empfangsbekenntnis unterschreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85, VersR 1985, 962, 963).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90

    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines

    Sie muß in derselben Weise vom Korrespondenzanwalt beachtet werden, der es - wie hier - übernommen hat, den zweitinstanzlichen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 = VersR 1982, 879; Beschluß vom 12. Juni 1985 - IVa ZB 6/85 = VersR 1985, 962; Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IVa ZB 17/87 = VersR 1988, 418).
  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden;

    So kann der Anwalt etwa anordnen, dass zuerst die Fristen im Fristenkalender notiert werden, bevor er das Empfangsbekenntnis unterschreibt (vgl. BGH 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85, VersR 1985, 962, 963).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 320, 322 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] = NJW 1967, 1567, 1568; BGHZ 50, 82, 83 = NJW 1968, 1330; BGH Beschluß vom 17. Mai 1982 - VII ZB 25/81 - VersR 1982, 950; Beschluß vom 12. Juni 1985 - IV a ZB 6/85 - VersR 1985, 962) wird ein Rechtsanwalt nicht bereits durch den Zugang eines bestimmten Auftrags nebst Prozeßvollmacht in seiner Kanzlei Vertreter im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO (früher: § 232 Abs. 2 ZPO), sondern erst wenn er den Auftrag angenommen hat.
  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 13 UF 198/04

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Zustellung eines

    Um ihr gerecht zu werden, genügen allgemeine Weisungen des Rechtsanwalts an sein Personal grundsätzlich nicht (BGH, VersR 1985, 962).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZB 38/86

    Fristensicherung - Eingangsstempel - Fehlerhafte Anbringung - Zustellungsdatum

    Der Blick in die Handakten (oder in den Fristenkalender) hätte ihr gezeigt, ob - wie durch die Sorgfaltspflicht geboten (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1985 - IV b ZB 23/85, VersR 1985, 962, 963) - der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Berufungsfrist zuverlässig festgehalten war.
  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZB 19/86

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Es bedarf hier keiner Erörterung, welche organisatorischen Vorkehrungen dazu im einzelnen getroffen werden müssen (s. zu den beiden Erfordernissen der zuverlässigen Feststellung des Zeitpunkts der Zustellung und der Eintragung des Fristendes, Beschluß des BGH vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 23/85, VersR 1985, 962, 963).
  • OLG Köln, 22.02.1994 - 22 U 28/94

    Versäumung der Berufungsfrist durch Rechtsanwalt

    Der beauftragende Rechtsanwalt hat vielmehr zu überwachen, daß die Bestätigung des zweitinstanzlichen Rechtsanwalts auch rechtzeitig eingeht (BGH, NJW 1955, 671; BGHZ 5O, 82, 84 f; 1O5, 116, 118 f; BGH, VersR 1985, 962).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZB 11/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Schließlich besteht auch kein Widerspruch zwischen dem Beschluß des IV. Zivilsenats vom 19. Mai 1976 (aaO) und dem Senatsbeschluß vom 12. Juni 1985 - IVa ZB 6/85 - (VersR 1985, 962).
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