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BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 10/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs - Testierfähigkeit des Erblassers bei der Abfassung der Testamente - Bewertung von Hausgrundstücken zur Ermittlung der Höhe des Pflichtteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 831
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65
Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …
Auszug aus BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 10/80
Im Falle einer schwierigen oder umstrittenen Rechtslage muß er sich dabei nicht unbedingt auf eine ergangene erstinstanzliche Gerichtsentscheidung verlassen (BGH LM BGB § 2306 Nr. 4 = MDR 1968, 477).
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 58/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings hinsichtlich einer Erhöhung …
Hinzu tritt, dass die Klägerin selbst als Revisionsklägerin den weiteren Instanzenzug und damit die streitigen, den Nachlass schmälernden Kosten des Beklagten zu 2 veranlasst hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 10/80 - LM BGB § 2311 Nr. 12). - OLG Hamm, 01.02.2018 - 10 U 85/16
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Die Kosten für den Erbschein und den Grundbuchauszug bleiben unberücksichtigt, da sie nicht im Interesse des Nachlasses aufgewendet worden sind und auch nicht von der pflichtteilsberechtigten Klägerin verursacht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 1980 - IVa ZR 10/80 -, juris;… Palandt-Weidlich, BGB, § 2311 Rn. 5).