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   BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85   

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https://dejure.org/1986,318
BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 (https://dejure.org/1986,318)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 (https://dejure.org/1986,318)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 (https://dejure.org/1986,318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung eines behaupteten Einbruchdiebstahls - Bewußt falsche Angabe des Versicherungsnehmers zur Schadenshöhe - Verhalten des Versicherungsnehmers, das nicht die äußeren objektiven Umstände eines behaupteten Diebstahls ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; AEB § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEB § 1 Nr. 2; VVG § 1
    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 536
  • MDR 1987, 389
  • VersR 1987, 146
  • VersR 1987, 61
  • VersR 1987, 801
  • BB 1987, 1706
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
    Der Ausdruck "Beweis auf erste Sicht" sollte allerdings in Fällen der vorliegenden Art besser vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29).

    Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - das äußere Bild eine im Regelfall hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen Einbruch ergibt, so ist für den von dem Versicherer zu führenden Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen zu fordern, welche die Annahme einer Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (Senatsurteil vom 05.10.1983 a.a.O. unter I 3 a a.E.).

  • OLG Celle, 28.03.1985 - 5 U 139/84
    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
    Der Kläger habe nicht nur im Rahmen der Hausratversicherung, aus der er Entschädigung wegen eines am 8. Juni 1981 begangenen Einbruchdiebstahls in das Privathaus im V... verlangt, was Gegenstand des Parallelverfahrens 24 O 792/82 LG Köln = 5 U 139/84 OLG Köln war, durch Vorlage eines fingierten und erheblich überhöhten Anschaffungsbeleges über den Kauf von Ikonen, sondern auch im vorliegenden Fall durch Anmeldung zweier als gestohlen gemeldeter Orientbrücken, die tatsächlich nicht entwendet worden seien, die Beklagte arglistig getäuscht.

    Hierzu habe es in seinem ebenfalls am 28. Februar 1984 verkündeten Urteil im Parallelverfahren 5 U 139/84 OLG Köln ausgeführt, der Kläger habe eine rückdatierte Rechnung des Zeugen W. über den Kauf von 14 Ikonen zum Preis von 42.600,00 DM vorgelegt, die inhaltlich falsch sei, weil er von dem Zeugen nur für 18.000,00 DM Ikonen gekauft habe.

  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
    Hinsichtlich der Ansicht der Revision, das Berufungsgericht hätte im Parallelprozeß den Zeugen W. erneut vernehmen müssen, wird auf die Ausführungen des Senats in dem gleichzeitig in diesem Parallelprozeß verkündeten Urteil - IVa ZR 99/85 - verwiesen.
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
    Zu diesem Verhaltensbereich gehört auch die versicherungsrechtliche Abwicklung des behaupteten Diebstahlfalls selbst, einschließlich des darüber geführten Rechtsstreits (BGH Urteil vom 27.04.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610, 611).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Ernsthafte Zweifel können aber berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewußt unrichtige Angaben gemacht hat (BGH, Urteil vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Hierbei geht es nicht um den bedingungsgemäß erleichterten Gegenbeweis des Versicherers für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles (vgl. zu den insoweit zu stellenden Beweisanforderungen Senatsurteil vom 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 und Voit in Symposion "80 Jahre VVG", S. 186).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6).
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