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   BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87   

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https://dejure.org/1988,941
BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87 (https://dejure.org/1988,941)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - IVa ZR 100/87 (https://dejure.org/1988,941)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 (https://dejure.org/1988,941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebäudeversicherung - Wiederherstellungsklausel - Eigentumsübergang - Anspruch auf den Neuwertteil einer Brandentschädigung für ein wiederaufgebautes Einfamilienhaus - Aktivlegitimation gegenüber dem Feuerversicherer - Eintritt des Erwerbers der versicherten Sache in die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 69; VGB § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB § 7 Abs. 3a, § 13; VVG § 69
    Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle vereinbarter Wiederherstellungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1240
  • MDR 1988, 1038
  • VersR 1988, 925
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
    Demgemäß hat der Senat im vergleichbaren Fall der Fahrzeugversicherung die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, daß diese Verwendung sichergestellt sei, ausdrücklich einmal als Anspruchsvoraussetzung und einmal als Tatbestandsmerkmal bezeichnet(Urteil vom 31.10.1984 - IVa ZR 33/83 - VersR 1985, 78 zu II. 2. undUrteil vom 28.5.1986 - IVa ZR 197/84 - VersR 1986, 756).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
    Auch ihr Zweck, mit Rücksicht auf das Bereicherungsverbot des § 55 VVG nur für ungeplante, aufgezwungene Ausgaben und nur in Form von Sachwerten dem Versicherungsnehmer den erforderlichen, besonderen Vermögensausgleich durch die Neuwertentschädigung zukommen zu lassen (BGHZ 9, 195, 203 [BGH 01.04.1953 - II ZR 88/52]; zur FahrzeugversicherungSenatsurteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 175/80 - VersR 1981, 772 zu 2. b) zwingt zu diesem Verständnis.
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 197/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertentschädigung

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
    Demgemäß hat der Senat im vergleichbaren Fall der Fahrzeugversicherung die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, daß diese Verwendung sichergestellt sei, ausdrücklich einmal als Anspruchsvoraussetzung und einmal als Tatbestandsmerkmal bezeichnet(Urteil vom 31.10.1984 - IVa ZR 33/83 - VersR 1985, 78 zu II. 2. undUrteil vom 28.5.1986 - IVa ZR 197/84 - VersR 1986, 756).
  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
    Nach § 69 VVG, auf den § 13 VGB Bezug nimmt, trat die Klägerin als Erwerberin der versicherten Sache in die Rechte und Pflichten des Veräußerers als des bisherigen Versicherungsnehmers mit dem Eigentumsübergang (BGHZ 100, 60, 61) [BGH 11.02.1987 - IVa ZR 194/85] ein.
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 175/80

    Ersatz des Zeitwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
    Auch ihr Zweck, mit Rücksicht auf das Bereicherungsverbot des § 55 VVG nur für ungeplante, aufgezwungene Ausgaben und nur in Form von Sachwerten dem Versicherungsnehmer den erforderlichen, besonderen Vermögensausgleich durch die Neuwertentschädigung zukommen zu lassen (BGHZ 9, 195, 203 [BGH 01.04.1953 - II ZR 88/52]; zur FahrzeugversicherungSenatsurteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 175/80 - VersR 1981, 772 zu 2. b) zwingt zu diesem Verständnis.
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es lediglich, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Senatsurteil vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 unter 2 m.w.N. zu § 7 Nr. 3 a VGB 62; vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87, VersR 1988, 925 unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsteht in den Fällen der Veräußerung des Grundstücks nach Eintritt des Versicherungsfalls der Anspruch auf den Neuwertanteil der Entschädigung in der Person des Grundstückserwerbers, wenn bei Versicherung des Grundstücks zum gleitenden Neuwert im Versicherungsvertrag eine Wiederherstellungsklausel vereinbart ist, der Erwerber nach dem Eigentumsübergang das versicherte Gebäude fristgerecht wiederherstellt oder die Verwendung der Entschädigung zu diesem Zweck, die vor dem Eigentumsübergang noch nicht sichergestellt war, fristgerecht sicherstellt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925 f. und vom 8. Juli 1992 - IV ZR 229/91 - VersR 1992, 1221 f.; jeweils zu § 7 Nr. 3a VGB 62).
  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der

    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es deshalb zum einen, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 148/10, r+s 2011, 433 Rn. 16; vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 unter 2 m.w.N. zu § 7 Abs. 3a VGB 62; vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87, VersR 1988, 925 unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es lediglich, die Bereicherung durch Neuwertentschädigung auf den Bereich zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, nämlich auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (vgl. Senatsteil vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925 [BGH 08.06.1988 - IV a ZR 100/87]; Martin, Sachversicherungsrecht, 2. Aufl. R IV Rdn. 8).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Es handelt sich bei § 15 Nr. 4 VGB 94 mithin um eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel (zum Begriff vgl. Langheid in Römer/Langheid, VVG § 97 Rdn. 7, 8; Martin, aaO R IV Rdn. 6 ff.), nach der die Sicherstellung der Verwendung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925 unter II 1 a).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91

    Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes

    Der Anspruch auf den Neuwertanteil entsteht nach der Wiederherstellung des Gebäudes auch dann in der Person des Grundstückserwerbers, wenn wegen Totalschadens das versicherte Interesse weggefallen ist (i. A. an BGH vom 8.6.1988 - IVa ZR 100/87 = VersR 88, 925).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit seinemUrteil vom 8. Juni 1988 (IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925) entschieden, daß der Anspruch auf den Neuwertanteil in der Person des Grundstückserwerbers entsteht, wenn dieser das Gebäude nach dem Eigentumsübergang wiederherstellt.

  • OLG Schleswig, 26.11.2009 - 16 U 34/09

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

    Zweck der Wiederherstellungsklausel sei es, die Bereicherung durch die Neuwertentschädigung auf den Bereich zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, nämlich auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (Hervorhebungen vom Senat; vgl. ebenso schon BGH, VersR 1988, 925 und BGHZ 9, 195; vgl. auch OLG Koblenz, RuS 1986, 186).

    Verbreitet ist unter dem Aspekt des tatsächlichen Wiederherstellungsaufwands dementsprechend der Verweis darauf, dass sich die über den Zeitwert hinaus gehende Leistung in Sachwerten verkörpern müsse (vgl. etwa BGH, VersR 1988, 925 ; OLG Köln, VersR 1984, 932; OLG Hamm, VersR 1984, 175).

  • OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung

    Daß der Anspruch auf die sogenannte Neuwertspitze grundsätzlich auch in der Person eines Grundstückerwerbers entstehen kann, der die Wiederherstellung erstmals sicherstellt, bedarf keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH VersR 1988, 925 f und VersR 1992, 1221).
  • BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92

    Verweigerung einer erneuten Schadenseintrittspflicht aufgrund einer

    Vielmehr zwingt auch ihr Zweck zu diesem Verständnis, mit Rücksicht auf das Bereicherungsverbot des § 55 VVG, dem Versicherungsnehmer nur für ungeplante, auf gezwungene Ausgaben und nur in Form von Sachwerten den erforderlichen, besonderen Vermögensausgleich durch die Neuwertentschädigung zukommen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925 [BGH 08.06.1988 - IV a ZR 100/87] unter II 1 a).
  • LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Neuwertanteil bei Brand

    Der von der Klägerin demgegenüber mit dem umfassenden Feststellungsantrag geltend gemachte Anspruch auf die sogenannte Entschädigungsspitze im Sinne eines Neuwertanteils entsteht indes erst dadurch, daß die Wiederherstellung bereits durchgeführt oder zumindest sichergestellt ist (vgl. BGH, VersR 1988, 925; BGH, VersR 2001, 362).
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 126/97

    Auslegung der Mitteilung des Versicherers über erlöschen von

  • OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 197/99

    Höhe der Entschädigung bei Gebäudeversicherung

  • OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 8 REMiet 2/90

    Mieterhöhung nach Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme; Entbehrlichkeit der

  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

  • OLG Köln, 30.04.1996 - 9 U 164/95

    Versicherbares Interesse; Versicherungsbeginn; Boot; Fremdversicherung;

  • OLG Hamm, 06.03.1992 - 20 U 215/91

    Grundpfandgläubiger; Fälligkeitsregelung; Erwerber; Wiederaufbau; Neuwertspanne;

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