Rechtsprechung
BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 917
- MDR 1987, 914
- VersR 1987, 601
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im …
Die Erheblichkeit oder Unerheblichkeit einer Schätzungsabweichung darf dabei allerdings nicht schematisch nach einem bestimmten Prozentsatz beurteilt werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, NJW-RR 1987, 917). - BGH, 10.12.2014 - IV ZR 281/14
Kraftfahrzeugversicherung: Mitarbeiter einer Partei als Sachverständiger im …
Mit dem Sachverständigenverfahren wird ersichtlich bezweckt, dass die Schadenregulierung möglichst rasch mit sachverständiger Hilfe erledigt wird und kein - möglicherweise langwieriger und kostspieliger - Streit vor den staatlichen Gerichten um die oftmals komplizierte Schadenfeststellung ausgetragen wird (BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 unter 1 b). - BSG, 22.07.2004 - B 3 P 6/03 R
Pflicht des privaten Pflegeversicherungsunternehmens zur Einholung eines …
Mit beiden Anforderungen soll die Anfechtungsmöglichkeit auf die wenigen Fälle "ganz offensichtlichen Unrechts" beschränkt, soll Abhilfe nur bei "offensichtlichen Fehlentscheidungen" ermöglicht werden (BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85 - VersR 1987, 601).
- BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R
Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der …
Mit beiden Anforderungen soll die Anfechtungsmöglichkeit auf die wenigen Fälle "ganz offensichtlichen Unrechts" beschränkt, soll Abhilfe nur bei "offensichtlichen Fehlentscheidungen" ermöglicht werden (BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85 -, VersR 1987, 601).Soweit der Sachverständige wesentliche Bereiche der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung außer Acht gelassen und den abziehbaren Hilfebedarf eines gesunden Kindes unzutreffend bewertet hat, sind diese Abweichungen der gutachterlichen Aussagen von der wirklichen Sachlage "erheblich" iS von § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG, da die zusätzlich zu berücksichtigenden Pflegezeiten nach den Feststellungen des LSG (insgesamt 307 Minuten) im Verhältnis zu den vom Sachverständigen M festgestellten Werten (insgesamt 245 Minuten) eine höhere Pflegestufe begründen, einen Umfang von mehr als 25 % haben und damit auch über dem Richtwert der Rechtsprechung der Zivilgerichte liegen (etwa 15 % - vgl BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85 -, VersR 1987, 601, und vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 138/84 -, VersR 1986, 482;… vgl auch Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 36 und Voit in Prölss/Martin aaO § 64 RdNr 38 ff - jeweils mwN).
- OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87
Gutachten; Sachverständigenverfahren; Sachverstäniger; Stillschweigende …
Davon ist auszugehen, wenn gemeinsame Besichtigungen des Objekts und eine gemeinsame Besprechung zwischen den beiden Sachverständigen und dem Versicherungsnehmer stattgefunden haben, ohne daß von den Parteien Einwendungen dagegen erhoben worden sind (BGH VersR 1987, 601 (602);… Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 6 c).Ob eine Abweichung von der wirklichen Sachlage erheblich ist, ist nicht schematisch nach dem Prozentsatz der Abweichung, sondern nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BGH VersR 1987, 601 (602);… Bruck-Möller, VVG, 8. Aufl., § 64 Anm. 57;… Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 7).
Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.04.1987 (VersR 1987, 601) nicht beanstandet.
Der Prozentsatz der Abweichung ist dabei in der Weise zu errechnen, daß der vom Kläger geforderte höhere Betrag, hier 559.183,67 DM (387.858,- DM gezahlter Betrag + 171.325,67 DM Klageforderung) mit 100 % gleichgesetzt wird (BGH VersR 1987, 601 (602)).
Die Anfechtungsmöglichkeit soll sich nämlich nach dem Sinn und Zweck der §§ 64 Abs. 1 VVG, 15 Abs. 3 VHB 74 "auf die wenigen Fälle ganz offensichtlichen Unrechts" beschränken (BGH VersR 1987, 601 (602);… Bruck-Möller, VVG, 8. Aufl., § 64 Anm. 58;… Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 7).
- LG Aachen, 16.04.2010 - 9 O 549/09
Höhe des durch die Vollkaskoversicherung zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes …
Für die Frage, ob ein Sachverständigengutachten unverbindlich ist wegen offenbar erheblicher Abweichung von der wirklichen Sachlage, kommt es nicht auf die einzelnen Schadenspositionen, sondern allein auf sein sachliches Gesamtergebnis an (LG Frankenthal…, Urt. vom 10.01.2008, 2 HK O 64/03, VersR 2009, 778; OLG Köln…, Urt. vom 17.03.1969, 2 W 193/68, VersR 1969, 627; BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601).Die Frage, wann eine Abweichung als erheblich angesehen werden muss, ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden (BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601).
Von einer Unverbindlichkeit ist auszugehen, wenn die Feststellung erheblich außerhalb des an sich üblichen Toleranzbereichs entsprechender Schätzungen liegt (BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601).
Dies wird bei Abweichungen in einer Größenordnung von unter 15 % (Berechnungsmethode: geforderter höherer Betrag mit 100 % gleichgesetzt) regelmäßig zu verneinen sein (BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601; LG Frankenthal…, Urt. vom 10.01.2008, 2 HK O 64/03, VersR 2009, 778).
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Versicherungsrechtliches Sachverständigenverfahren: Bindungswirkung bei …
Es soll die Schadensregulierung möglichst rasch mit sachverständiger Hilfe erledigt und gerade kein möglicherweise langwieriger und kostspieliger juristischer Streit um Fragen ausgetragen werden, die ohnehin von der Sache her eher in die Hände von Sachverständigen gehören (vgl. dazu BGH, VersR 1987, 601 = NJW-RR 1987, 917, unter 1. b).Eine Abweichung von 23 % kann nach BGH, VersR 1987, 601, eine vom Versicherungsnehmer hinzunehmende Fehleinschätzung sein, wobei auch die sich aus den Besonderheiten des Objektes ergebenden tatsächlichen Schwierigkeiten der Bewertung zu berücksichtigen seien, was der tatrichterlichen Würdigung unterliege.
- LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
Private Pflegeversicherung - Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Umfang der …
Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe. - OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
Bindungswirkung von Obmanngutachten gegenüber einem Versicherungsmakler
Die Frage, wann eine Abweichung als erheblich angesehen werden muss, ist als (nur beschränkt revisible) Tatfrage nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden (vgl. Urteil des BGH vom 01.04.1987, Az.: IV a ZR 139/85). - BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 Mit beiden Anforderungen soll die Anfechtungsmöglichkeit auf die wenigen Fälle "ganz offensichtlichen Unrechts" beschränkt, soll Abhilfe nur bei "offensichtlichen Fehlentscheidungen" ermöglicht werden (BGH, Urteil vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85 -, VersR 1987, 601).
Soweit der Sachverständige wesentliche Bereiche der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung außer Acht gelassen und den abziehbaren Hilfebedarf eines gesunden Kindes unzutreffend bewertet hat, sind diese Abweichungen der gutachterlichen Aussagen von der wirklichen Sachlage "erheblich" iS von § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG, da die zusätzlich zu berücksichtigenden Pflegezeiten nach den Feststellungen des LSG (insgesamt 307 Minuten) im Verhältnis zu den vom Sachverständigen M festgestellten Werten (insgesamt 245 Minuten) eine höhere Pflegestufe begründen, einen Umfang von mehr als 25 % haben und damit auch über dem Richtwert der Rechtsprechung der Zivilgerichte liegen (etwa 15 % - vgl BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85 -, VersR 1987, 601, und vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 138/84 -, VersR 1986, 482;… vgl auch Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 36 und Voit in Prölss/Martin aaO § 64 RdNr 38 ff - jeweils mwN).
- LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13
Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?
- OLG Hamm, 22.06.1993 - 20 U 55/93
Feststellung eines Brandschadens an einem Gebäude durch die Durchführung eines …
- OLG Hamm, 26.05.2021 - 20 U 3/21
Bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren: Ersetzung eines Sachverständigen
- LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86
- OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11
Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess
- BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung …
- OLG Karlsruhe, 30.05.2014 - 4 U 248/13
Wann ist ein Verkehrswertgutachten mangelhaft?
- OLG Düsseldorf, 16.10.2020 - 4 U 98/18
- OLG Naumburg, 16.01.2019 - 4 U 35/16
Bindungswirkung eines Gutachtens im Sachverständigenverfahren
- OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 242/11
Wohngebäudeversicherung: Sachverständigenbenennung beim Sachverständigenverfahren
- OLG Köln, 22.03.1994 - 9 U 7/94
Erklärung der Ablehnung der Entschädigungsansprüche unter Angabe der mit dem …
- OLG Nürnberg, 28.06.1994 - 8 U 3805/93
- BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 319/87
Nichtannahme der Revision