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   BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81   

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BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81 (https://dejure.org/1983,1378)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1983 - IVa ZR 163/81 (https://dejure.org/1983,1378)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 (https://dejure.org/1983,1378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für bei Einbruch entwendete Gegenstände - Verletzung der Auskunftsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer durch falsche Angaben - Unzureichende Entscheidungsgründe bei berichtigtem Urteil - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VHB § 13; ZPO § 286; ZPO § 398

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 674
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81

    Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
    Wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen wollte als das Landgericht, so mußte es ihn selbst noch einmal vernehmen, um von ihm einen unmittelbaren Eindruck gewinnen zu können (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 -, Urteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - - LM ZPO § 398 Nr. 13 - NJW 1982, 1052 m.w.N.).

    War aber die Beklagte mit der Beweisführung insoweit nicht belastet, so genügte es, wenn die von ihr angeführten Indizien als sogenannter Gegenbeweis geeignet waren, die bis dahin etwa vorhandene Überzeugung des Gerichts von der vom Kläger zu beweisende Tatsache (hier dem Fehlen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens) zu erschüttern (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 - sowie BGH Urteil vom 14.4.1978 - V ZR 10/77 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 39 = MDR 1978, 914).

  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
    Voraussetzung dafür wäre allerdings, daß der Kläger über diese drohende Rechtsfolge vorher klar und unmißverständlich belehrt worden wäre (BGH Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 = LM VVG § 6 Nr. 51 = VersR 1978, 121), daß die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen der Beklagten zu gefährden und daß den Kläger ein erhebliches Verschulden traf (BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
    Voraussetzung dafür wäre allerdings, daß der Kläger über diese drohende Rechtsfolge vorher klar und unmißverständlich belehrt worden wäre (BGH Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 = LM VVG § 6 Nr. 51 = VersR 1978, 121), daß die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen der Beklagten zu gefährden und daß den Kläger ein erhebliches Verschulden traf (BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021).
  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
    War aber die Beklagte mit der Beweisführung insoweit nicht belastet, so genügte es, wenn die von ihr angeführten Indizien als sogenannter Gegenbeweis geeignet waren, die bis dahin etwa vorhandene Überzeugung des Gerichts von der vom Kläger zu beweisende Tatsache (hier dem Fehlen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens) zu erschüttern (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 - sowie BGH Urteil vom 14.4.1978 - V ZR 10/77 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 39 = MDR 1978, 914).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
    Wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen wollte als das Landgericht, so mußte es ihn selbst noch einmal vernehmen, um von ihm einen unmittelbaren Eindruck gewinnen zu können (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 -, Urteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - - LM ZPO § 398 Nr. 13 - NJW 1982, 1052 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Liegt - wie hier nach dem bisherigen Vortrag der Parteien - eine objektive Verletzung der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers vor, ist dieser dafür beweisbelastet, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, § 6 Abs. 3 VVG (BGH, Urteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Demgemäß muß der Versicherungsnehmer beweisen, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (Senatsurteile vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 c, insoweit in BGHZ 122, 250 nicht abgedruckt, und vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 = VersR 1983, 674, 675 a.E.), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 25.8.1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753; Urteil vom 19.5.1976 - IV ZR 83/75 = VersR 1976, 849, 850), der Versicherer sich nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen kann, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wobei jedenfalls für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (BGH Urteil vom 13.7.1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021).
  • OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09

    Leitungswasserversicherung; Kausalität; Reserveursache; Verjährung

    Soweit die Leistungen, die ein Versicherer aus Anlass eines bestimmten Versicherungsfalles schuldet, zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden, laufen für die einzelnen Teilleistungen auch unterschiedliche Verjährungsfristen (BGH VersR 2002, 698; 1983, 674; RGZ 156, 113; Prölss/Martin, aaO. § 12 Rn 13).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

    Selbst wenn schließlich von einem vorsätzlichen Handeln des Klägers auszugehen wäre, hätte das Berufungsgericht - waren die Seriennummern auf den Lieferscheinen nicht vermerkt - die Rechtsprechung des Senats zur Belehrungspflicht und zur Relevanz der Obliegenheitsverletzungen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V a.E.) zu berücksichtigen gehabt; letztere hat auch in § 13 Nr. 3 AERB 87 ihren Niederschlag gefunden.
  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur umfassenden Aufklärung der Einzelheiten

    Deshalb ist bei der Beantwortung der Frage, ob der Versicherungsnehmer bei einem Obliegenheitsverstoß nach einem Kaskofall vorsätzlich oder nur grob fahrlässig gehandelt hat, umgekehrt Vorsatz gesetzlich zu vermuten; vom Vorsatz ist auszugehen, wenn die Möglichkeit eines vorsätzlichen Verstoßes offengeblieben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V; vgl. auch Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 94).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1991 - 15 U 58/90

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Falschangaben zur beim Neuwagenkauf

    Daraus folgt, daß bei feststehender objektiv falscher Auskunftserteilung der Versicherungsnehmer (VN) die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, daß die Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nicht vorsätzlich erfolgt ist: Er muß den Vorwurf des Vorsatzes entkräften (vgl. BGH VersR 1983, 674; Prölss/Martin, VVG, 24. Aufl., § 6 Anm. 14; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 13. Aufl. 1986, § 7 Rn. 245).

    Der Bekl. kann sich angesichts dieser vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung des Kl. auch auf völlige Leistungsfreiheit berufen, weil die Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Bekl. ernsthaft zu gefährden und dem Kl. ein erhebliches Verschulden zur Last fällt ("Relevanzrechtsprechung", vgl. BGH VersR 1983, 674; BGH VersR 1984, 228 für die Fahrzeugversicherung).

  • OLG Koblenz, 05.05.2003 - 10 U 1032/02

    Zu den Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der

    Der Versicherungsnehmer hat demgemäss zu beweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (BGH VersR 1993, 828; 1983, 674).
  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 20 U 61/99

    Beantwortung von Fragen nach einem nicht erinnerten Vorunfall

    Liegt eine objektive Verletzung der Auskunftsobliegenheit des VN vor, ist dieser dafür beweisbelastet, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (§ 6 Abs. 3 VVG BGH vom 13.4.1983 - IV a ZR 163/81 = VersR 83, 674 unter V).
  • OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90

    Brand; Feuer; Wärmeenergie; Ausbreitung; Versicherungsfall; Grobe Fahrlässigkeit;

    Danach führen selbst vorsätzliche, aber folgenlose Obliegenheitsverletzungen, dann nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Verstoß generell nicht geeignet war, berechtigte Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden oder wenn nur ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (ständige Rechtsprechung, s. für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung z.B. BGH VersR 77, 1021; 83, 674; Senat VersR 81, 330).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden;

  • OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 308/96

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Hausratsversicherung

  • OLG Hamburg, 23.06.1998 - 9 U 122/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

  • KG, 29.09.2015 - 6 U 185/13

    Zur Definition des Hausrates in der Hausratversicherung

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.10.2010 - 8 O 3127/10

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer Hausratversicherung, Eigenschaft der

  • OLG Bamberg, 12.11.1992 - 1 U 161/91

    Obligenheitsverletzung; Zurechnung von Handlungen eines Prozessbevollmächtigten;

  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 46/85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache - Erfolgsaussichten einer Revision

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