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   BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84   

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BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 (https://dejure.org/1985,1944)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 (https://dejure.org/1985,1944)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84 (https://dejure.org/1985,1944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfassen eines mehrartigen Vorganges bei einem Versicherungsfall der erweiterten Schlüsselklausel - Versicherungsschutz bei Schäden, die ein Versicherter als Opfer eines in bestimmter qualifizierter Form verübten Diebstahls erleidet - Verwirklichung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEB § 1 Nr. 2 d; AEB § 1 Nr. 6 b S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikoausschluß bei Entwendung von Schlüsseln durch Angestellte während der Geschäftszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 103
  • MDR 1985, 917
  • VersR 1985, 1029
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84
    Dagegen genügt es nicht, wenn die vorhandene bestimmungsgemäße Zugangsmöglichkeit ihrer Art oder ihrem Zustand nach nur unter Schwierigkeiten, die sich auch dem Berechtigten entgegenstellen, genutzt werden kann (BGHSt 10, 132 f.).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84
    Letzteres ist ein tatsächlicher Vorgang, der in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden kann (Senatsurteil vom 14.3.1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530).
  • RG, 16.12.1918 - I 585/18

    Zum Begriff des Einsteigens im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84
    Deshalb kann in der Benutzung einer gewöhnlich vorhandenen, zum gelegentlichen Zugang zum Erdgeschoß bestimmten Leiter kein Einsteigen gesehen werden, selbst wenn das Erklimmen für den einzelnen beschwerlich oder furchteinflößend sein sollte (RGSt 53, 174; 59, 171; RGR HRR 1942, 194; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 243 Rdn. 8).
  • RG, 20.04.1925 - II 153/25

    Liegt Diebstahl mittels Einsteigens vor, wenn der Dieb durch ein Fenster

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84
    Deshalb kann in der Benutzung einer gewöhnlich vorhandenen, zum gelegentlichen Zugang zum Erdgeschoß bestimmten Leiter kein Einsteigen gesehen werden, selbst wenn das Erklimmen für den einzelnen beschwerlich oder furchteinflößend sein sollte (RGSt 53, 174; 59, 171; RGR HRR 1942, 194; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 243 Rdn. 8).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').
  • OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 7 U 154/05

    Einbruchdiebstahlversicherung: Einbruchdiebstahl durch Einsteigen

    Beim Eindringen müssen Hindernisse überwunden werden, die den unbefugten Zutritt erschweren sollen (vgl. BGH VersR 1985, 1029).

    Die Entscheidungen des BGH in VersR 1985, 1029 und VersR 1994, 216 betreffen gänzlich andere Fallgestaltungen.

    Beim Eindringen müssen Hindernisse überwunden werden, die den unbefugten Zutritt erschweren sollen (vgl. BGH VersR 1985, 1029).

    Die Entscheidungen des BGH in VersR 1985, 1029 und VersR 1994, 216 betreffen gänzlich andere Fallgestaltungen.

  • BGH, 19.05.2010 - IV ZR 130/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Mitversicherung eines Poliers

    Insoweit verhält es sich anders als bei der Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung (BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84 - VersR 1985, 1029 unter III).
  • OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12

    Leistungsanspruch eines Versicherten aus einer Hausratversicherung i.R.e.

    Diese Strafbestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Täter in derartigen Fällen eine besondere kriminelle Energie entwickelt (vgl. dazu BGH vom 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 , zitiert nach [...], dort Rn 8).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 151/19

    Der Nachweis eines Diebstahls

    "Einsteigen" erfordert, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1993 - IV ZR 233/92 -, juris Rn. 10; Urteil vom 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 -, juris Rn. 9).
  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls;

    Dagegen genügt es nicht, wenn die vorhandene bestimmungsgemäße Zugangsmöglichkeit ihrer Art oder ihrem Zustand nach nur unter Schwierigkeiten, die sich auch dem Berechtigten entgegenstellen, genutzt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 103 f. = VersR 1985, 1029 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92

    Begriff des Einsteigens

    "Einsteigen" erfordert, daß sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84 - unter II 2, VersR 1985, 1029).
  • OLG Köln, 25.05.1992 - 5 U 186/91

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht in der Rechtsschutzversicherung

    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß ein Risikoausschluß, anders als die Geltendmachung von Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzungen, selbst in der Revisionsinstanz noch von Amts wegen zu berücksichtigen ist, auch wenn der Beklagte in den Tatsacheninstanzen nicht auf diese Bestimmung abgehoben hat (BGH VersR 1985, 1029, 1030).
  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

    Dagegen genügt es nicht, wenn die vorhandene bestimmungsgemäße Zugangsmöglichkeit ihrer Art oder ihrem Zustand nach nur unter Schwierigkeiten, die sich auch dem Berechtigten entgegenstellen, genutzt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 103 f. = VersR 1985, 1029 f.).
  • LG Würzburg, 20.12.2017 - 21 O 1698/17

    Kein versicherter Einsteigediebstahl

    Ein Einsteigediebstahl setzt voraus, dass der Dieb sich auf ungewöhnliche und nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang verschafft, wobei Hindernisse überwunden werden müssen, die den unbefugten Zugang erschweren sollen (im Anschluss an BGH VersR 1985, 1029).
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 103
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