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   BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88   

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BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88 (https://dejure.org/1989,2158)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1989 - IVa ZR 17/88 (https://dejure.org/1989,2158)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1989 - IVa ZR 17/88 (https://dejure.org/1989,2158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung von Anzeigeobliegenheiten - Anforderungen an die prozessordnungsgerechte Einreichung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 675
  • VersR 1989, 689
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 - bereits klargestellt hat, beauftragt der Versicherer, nicht der Antragsteller, den Arzt mit der Erstellung des vom Versicherer gewünschten ärztlichen Zeugnisses.
  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
    Da die Gefahrerheblichkeit des verheimlichten Gesundheitszustandes, so wie er dem Kläger 1981 bekannt war, bislang nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung naheliegt, gibt die notwendige Zurückverweisung der Beklagten Gelegenheit, näher darzulegen und erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen, welche Prüfungsmaßstäbe sie in ihrem Geschäftsbetrieb anwendet, bevor sie Kapitalversicherungen abschließt (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
    Mit diesen Darlegungen befindet sich das Berufungsgericht in vollem Einklang mit der von ihm zitierten, in BGHZ 98, 295 veröffentlichten Senatsentscheidung (vom Berufungsgericht angeführt unter VersR 1987, 39).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88
    Hierauf kann es bei der erneuten Entscheidung ankommen, vgl. BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86].
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 5 U 233/09

    Auskunftsansprüche des Nachlassinsolvenzverwalters gegenüber einem

    a) Dieser Anspruch dient vorrangig der Durchsetzung des Gefahrtragungsanspruchs, daneben aber auch der Durchsetzung weiterer selbständiger Ansprüche wie z.B. auf Zinsen, auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzungen oder auf Prämienrückgewähr (vgl. OLG Köln, RuS 1989, 171; Bruck/Möller, VVG , 8. Aufl., § 3 Rdn. 39).
  • LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19

    Auskunftsanspruch gegen fondsgebundene Lebensversicherung nach DSGVO

    Der Anspruch besteht insofern lediglich solange, bis das Versicherungsverhältnis auf beiden Seiten vollständig beendet ist (OLG Köln, r+s 1989, 171).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines

    Denn die durch einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eintretende Verzögerung der Zustellung ist nur dann unschädlich, wenn die Partei nach der Entscheidung über ihr Gesuch alles Zumutbare tut, damit die Klage "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO (§ 270 Abs. 3 ZPO a.F.) zugestellt werden kann (BGHZ 98, 295, 301 ; BGH, Urt. v. 8. März 1989 - IVa ZR 17/88, NJW-RR 1989, 675; Beschl. v. 30. November 2006 - III ZB 22/06, NJW 2007, 439, 441 Rn. 13).
  • LG Stuttgart, 04.11.2020 - 18 O 333/19

    Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO eines Kunden gegen Versicherung umfasst

    Der Anspruch aus § 3 VVG besteht grundsätzlich nur solange, bis das Versicherungsverhältnis vollständig beendet ist (OLG Köln, r+s 1989, 171).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG entschieden, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. BGHZ 98, 295, 299 ff; Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Doch wahrt dieses eine gesetzliche Frist nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn es vor Fristablauf in ordnungsgemäßer Form bei Gericht eingeht (vgl. für die Wiedereinsetzung nach der Versäumung von Rechtsmittelfristen: BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 unter II 2; vom 12. Februar 2003 - XII ZR 232/02 - FamRZ 2003, 668 und ständig; für die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung: BGHZ 70, 235, 237, 239; BGH, Urteile vom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87 - VersR 1989, 642; vom 29. Oktober 2003 - IV ZR 26/03 - FamRZ 2004, 177 unter II 1; für die Frist des § 12 Abs. 3 VVG: BGHZ 98 aaO und Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675 unter 1).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

    So hat der BGH (VersR 1987, 177) eine Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung auf die verbundenen Leben von Ehepartnern, eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH VersR 1989, 689) als einheitliche Versicherung behandelt.
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Ungeachtet der danach bei entsprechender Fragestellung an sich dem Versicherungsnehmer für die Irrelevanz eines nicht angezeigten Umstands obliegende Darlegungslast kann der Versicherer aber die substantiierte Behauptung des Versicherungsnehmers, ein von ihm verschwiegener Umstand sei nicht gefahrerheblich, nur dadurch widerlegen, daß er detailliert die Grundsätze seiner Risikoprüfung darlegt, aus denen sich ergibt, daß er - in Kenntnis der erfragten Umstände - den Vertrag nicht oder jedenfalls nicht zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen hätte (BGH r + s 1984, 173, BGH r + s 1989, 201; r + s 1991, 326; 1993, 393; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 16).

    Anders als bei der Lebensversicherung liegt im falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung die - vom Kläger insoweit auch nicht in Frage gestellte - Gefahrerheblichkeit eines Wirbelsäulenleidens, das Dr. J durch das von ihm angeordnete Computertomogramm verifizieren wollte, auch auf der Hand, weshalb sich hier die Darlegung der Risikoprüfungsgrundsätze der Beklagten erübrigt (vgl. dazu BGH, VersR 1989, 689; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 17).

  • OLG München, 06.09.2004 - 1 W 1660/04

    Zur Frage der Fristwahrung durch Prozesskostenhilfegesuch

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1.10.1986 (IV a ZR 108/85 = VersR 1987, 39 = NJW 1987, 255 = BGHZ 98, 295, bestätigt mit Urteil vom 8.3.1989, IV a ZR 17/88 = NJW-RR 1989, 675) zur Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG eingehend dargelegt.

    Ob dem Antrag, wie im Fall des Antragstellers, ein Klageentwurf beiliegt oder nicht, ist für die Frage einer durch Klageerhebung zu wahrenden Frist bedeutungslos, weil es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren um ein (nicht streitiges) seinem Charakter nach der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren handelt, in dem es noch keine Parteien einer rechtshängigen Streitsache gibt (BGH, Urteil vom 8.3.1989, IV a ZR 17/88 = NJW-RR 1989, 675).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

  • OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag: Versagung von Deckungsschutz wegen der

  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher

  • OLG Oldenburg, 26.03.1997 - 2 U 267/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen

  • OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06

    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

  • OLG Schleswig, 30.09.1999 - 11 W 21/99

    Entschädigung für Nachteile durch rechtmäßige Zwangsmaßnahmen

  • OLG München, 27.10.1994 - 19 U 3605/94

    Anspruch auf Krankentagegeld ; Feststellungen zur Unrichtigkeit von

  • OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der

  • LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

  • KG, 18.07.2006 - 6 U 18/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 2/98

    Beschwerde außerordentliche; PKH; Staatskasse

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 39/96
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