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   BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 222/81   

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https://dejure.org/1983,9097
BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 222/81 (https://dejure.org/1983,9097)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1983 - IVa ZR 222/81 (https://dejure.org/1983,9097)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1983 - IVa ZR 222/81 (https://dejure.org/1983,9097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Pflichtteilsanspruch - Verzicht auf einen Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks gegen einen Erben - Unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Umfang der Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1965 - VIII ZR 300/63

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 222/81
    Während das Berufungsgericht den hilfsweise geltend gemachten Anspruch gemäß § 2329 BGB, soweit er gegen den Beklagten zu 1) gerichtet ist, übergangen hat (zu den Rechtsfolgen vgl. BGH Urteil vom 8.11.1965 - VIII ZR 300/63 = LM ZPO § 322 Nr. 54 Bl. 2 R), hat es die gegen die Beklagten zu 2)-4) gerichteten Hilfsbegehren als gegenstandslos behandelt, weil diese als Gesamtschuldner hafteten.
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 222/81
    Der Wert des erlassenen Anspruchs zur Zeit des Erlasses ist alsdann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes (BGHZ 65, 75) auf den Tag des Erbfalles umzurechnen.
  • RG, 31.10.1912 - IV 47/12

    Ergänzung des Pflichtteils

    Auszug aus BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 222/81
    Der abweichenden Auffassung von Wieczorek (ZPO 2. Aufl. § 780 Anm. E II), die auf einem Mißverständnis von RGZ 80, 135 f. beruht, vermag der Senat nicht zu folgen.
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