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   BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86   

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https://dejure.org/1988,845
BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86 (https://dejure.org/1988,845)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1988 - IVa ZR 225/86 (https://dejure.org/1988,845)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1988 - IVa ZR 225/86 (https://dejure.org/1988,845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers bei Prämienverzug des Versicherungsnehmers - Erfordernisse einer Belehrung in Bezug auf eine Mahnung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Belehrung über Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung der gesetzten Zahlungsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 39

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 39 Abs. 1 Satz 2
    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der Prämienzahlungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1431
  • MDR 1988, 760
  • NZV 1988, 178
  • VersR 1988, 484
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 04.06.1918 - VII 28/18

    Fristbestimmung zur Zahlung einer nicht entrichteten Versicherungsprämie;

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
    Das aber steht nicht im Einklang mit den Erfordernissen, die § 39 Abs. 1 VVG gerade gewährleisten will und die in RGZ 93, 80, 82 f. wie folgt umschrieben worden sind: "Der Versicherte soll sich in voller Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Umstände entscheiden können ..." Zu beurteilen hatte das Reichsgericht einen Fall, in dem in der Mahnung des Versicherers der Hinweis auf die - gemäß § 42 VVG nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abdingbare -Möglichkeit fehlte, durch Prämienzahlung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung des Versicherers zu begegnen und sich durch Zahlung vor Eintritt eines Versicherungsfalles wieder Versicherungsschutz zu verschaffen.
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84

    Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
    Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2).
  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83

    Wirksamkeit einer Anforderung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
    Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2).
  • BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83

    Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers -

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
    Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2).
  • RG, 13.11.1914 - VII 264/14

    Versicherung; Prämienzahlung; Fristbestimmung

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
    Der Versicherungsnehmer ist nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung der gesetzten Zahlungsfrist zu belehren (vgl. RGZ 86, 25, 27).
  • BGH, 08.01.2014 - IV ZR 206/13

    Lebensversicherung: Qualifiziertes Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der

    Eine solche setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine unmissverständliche und umfassende Belehrung zuteil geworden ist über die ihm drohenden Säumnisfolgen und die ihm offenstehenden rechtlichen Möglichkeiten, ihnen zu begegnen und sich Versicherungsschutz zu erhalten (Senatsurteil vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86, VersR 1988, 484 unter 2 b).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    c) Die Belehrung muss nach den von der Rechtsprechung zur Belehrungspflicht nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG entwickelten Grundsätzen (BGH, Urteile vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 2 b und vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2 a) umfassend und vollständig erfolgen, das heißt auch, dass sie die Rechtsfolgen verspäteter Erstprämienzahlung zutreffend angeben muss.

    Sie muss weiter darauf hinweisen, dass die nachteiligen Rechtsfolgen nur bei verschuldeter verspäteter Zahlung eintreten und der Versicherungsnehmer bei unverschuldeter Verspätung die Möglichkeit hat, sich durch Nachzahlung der Erstprämie den Versicherungsschutz zu erhalten (BGH, Urteil vom 9. März 1988 aaO; OLG Hamm aaO).

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98

    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, ist die Mahnung unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 2), und der Versicherer kann sich schon deshalb nicht auf Leistungsfreiheit nach § 39 Abs. 2 VVG berufen.

    Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren; er darf durch die erteilte Belehrung nicht in den Glauben versetzt werden, eine Zahlung nach Fristablauf könne ihm nichts mehr nutzen (Senatsurteil vom 9. März 1988, aaO unter 2 b).

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer

    Der Versicherungsnehmer ist dabei nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Versäumung der Zahlungsfrist zu belehren (BGH, r + s 2000, 52; VersR 1988, 484 f.).

    Schließlich muss die Belehrung aufzeigen, dass der Versicherungsnehmer selbst die Wirkung einer bereits ausgesprochenen Kündigung wieder beseitigen kann, sofern er die Zahlung vor Eintritt eines Versicherungsfalls und innerhalb eines Monats nach Kündigung oder nach Ablauf einer mit der Kündigung verbundenen Zahlungsfrist nachholt (BGH, VersR 1988, 484, 485; Römer / Langheid, VVG, § 39 Rn. 7).

    Diese Formalisierung ist im Rahmen des § 39 VVG wegen der einschneidenden Rechtsfolgen unabdingbar und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten (vgl. BGH, VersR 1988, 484).

  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Selbst eine geringfügige Abweichung von dem jeweils offenstehenden Betrag berechtigt zur Kündigung (vgl BGH, VersR 1988, 484), wie umgekehrt auch eine nur geringfügige Zuvielforderung die Mahnung des Versicherers unwirksam macht und in diesem Fall trotz Nichtzahlung der Prämien ein Kündigungsrecht des Versicherers nicht auslöst (vgl BGH, NJW 1993, 330).
  • LG Dortmund, 23.08.2006 - 22 O 125/06

    Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei Verzug des

    Das Fehlen der Belehrung insoweit wird auch nicht durch den Abdruck des Textes des § 39 VVG ersetzt (BGH NJW-RR 1988, 1431).

    Nach zutreffender Auffassung wird eine Belehrung überdies für unwirksam gehalten, wenn sie den Eindruck erweckt, der Versicherungsschutz für das einzelne Versicherungsverhältnis hänge davon ab, dass die gesamten zusammengefassten Beiträge beglichen würden (OLG Frankfurt MDR 1997, 1029; Landgericht Berlin VersR 1989, 1040; r+s 2005, 95; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 39, Rn. 23 m. w. N.; offengelassen von BGH NJW-RR 1988, 1431).

  • OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 7 U 84/04

    Private Krankenversicherung: Kündigung des Versicherungsvertrages wegen

    Wie der Bundesgerichtshof (VersR 1988, 484) ausgeführt hat, wird von einem Versicherer verlangt, dass er angemahnte Prämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige Abweichungen - ausweist.
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Dem Versicherungsnehmer seinerseits ist es auch nicht möglich, sich den Versicherungsschutz mit einer Zahlung zu erhalten, die hinter dem in zutreffender Höhe angemahnten Betrag zurückbleibt (Senatsurteil vom 9. März 1988 - IVa ZR 225/86 - VersR 1988, 484 unter 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 9 S 3047/91

    Ordnungsgemäßer Rechtsfolgenhinweis in der zweiten Mahnung bei Verzug mit der

    Die zweite Mahnung vom 9. August 1990 enthalte überhaupt keinen derartigen Hinweis, während derjenige in der ersten Mahnung vom 25. April 1990 unvollständig sei und nicht den strengen Anforderungen genüge, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9.3.1988 (IV a ZR 225/86) an eine Belehrung gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG gestellt habe.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. März 1988 (IV a ZR 225/86, MDR 1988, 760 = VersR 1988, 484 = NJW-RR 1988, 1431) zu der vergleichbaren Vorschrift des § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG unter Hinweis auf die in der Literatur (Prölss/Martin, VVG, 24. Aufl., § 39 Anm. 2 e) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. RGZ 86, 25) seit jeher geforderte Pflicht zur umfassenden Belehrung ausgeführt, daß der Versicherungsnehmer nicht nur über einzelne, sondern über sämtliche Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung der gesetzten Zahlungsfrist zu belehren sei.

  • OLG Köln, 14.10.1998 - 13 U 98/98

    Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses auf Grundlage

    Die Belehrung, mit der die qualifizierten Mahnschreiben der Beklagten nach Maßgabe des Formulars E 302 automatisch versehen wurden, entspricht inhaltlich bedenkenfrei den hieran nach der Rechtsprechung (z.B. BGH VersR 1988, 484; OLG Hamm, VersR 1992, 1205) zu stellenden Anforderungen.
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 127/99

    Hausratversicherung; Versicherungsbedingungen; Einbruchsdiebstahl ;

  • OLG Hamm, 18.12.1991 - 20 U 187/91

    Nachweis des Zugangs eines qualifizierten Mahnschreibens durch eine Versicherung

  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 111/87

    Gesetzlicher Übergang einer Versicherung auf den Rechtsnachfolger - Rechte und

  • OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88

    Voraussetzung für die Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens ;

  • OLG Hamm, 25.11.1997 - 20 W 24/97
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