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   BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88   

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BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88 (https://dejure.org/1989,1739)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - IVa ZR 269/88 (https://dejure.org/1989,1739)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 (https://dejure.org/1989,1739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschweigen erheblicher Umstände bei Abschluss eines Versicherungsvertrages - Einreichung eines falsch ausgefüllten formularmäßigen ärztlichen Zeugnisses - Erfüllung der Anzeigeobliegenheiten bei der ärztlichen Untersuchung - Folgen der genauen Angaben gegenüber einem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Versicherungsantrags durch einen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 767
  • MDR 1990, 523
  • VersR 1990, 77
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88
    Kommt es auf Betreiben des Versicherers im Zuge der Verhandlungen über den Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Erstellung eines sogenannten ärztlichen Zeugnisses auf einem dafür erstellten Formularbogen des Versicherers und füllt der Arzt dabei auch die vom Versicherungsnehmer zu beantwortenden Formularfragen aus, so steht es zur Beweislast des Versicherers, daß der Arzt von dem Versicherungsnehmer nur in dem aus dem ausgefüllten Formular ersichtlichen Umfang informiert worden ist, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert geltend macht, daß er den Arzt mündlich zutreffend informiert habe (Ergänzung zu den Senatsurteilen vom 29. Mai 1980 und vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 6/80 und IVa ZR 72/88 VersR 1980, 762 und 1989, 833).

    Bereits entschieden habe der Bundesgerichtshof (VersR 1980, 762), daß ein Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht erfüllt habe, wenn er dem Arzt auf dessen Fragen zutreffend und erschöpfend geantwortet, dieser es aber nicht für erforderlich gehalten habe, die Antwort schriftlich vollständig niederzulegen.

    In seinem auch vom Berufungsgericht behandelten Urteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 - hat der Senat bereits klargestellt, daß eine zutreffende und erschöpfende (mündliche) Beantwortung solcher Fragen, die ein in der geschilderten Art und Weise für den Versicherer tätig werdender Arzt dem Versicherungsnehmer anhand des Fragenkatalogs des Versicherers vorlegt, um anschließend die schriftliche Fixierung der Antworten vorzunehmen, die Erfüllung der Anzeigeobliegenheit im Sinne der §§ 16, 17 VVG darstellt; das ist auch dann der Fall, wenn der Arzt nicht ständig für den Versicherer tätig wird und es nicht für erforderlich hält, die erteilten Antworten (vollständig) schriftlich festzuhalten.

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88
    Kommt es auf Betreiben des Versicherers im Zuge der Verhandlungen über den Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Erstellung eines sogenannten ärztlichen Zeugnisses auf einem dafür erstellten Formularbogen des Versicherers und füllt der Arzt dabei auch die vom Versicherungsnehmer zu beantwortenden Formularfragen aus, so steht es zur Beweislast des Versicherers, daß der Arzt von dem Versicherungsnehmer nur in dem aus dem ausgefüllten Formular ersichtlichen Umfang informiert worden ist, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert geltend macht, daß er den Arzt mündlich zutreffend informiert habe (Ergänzung zu den Senatsurteilen vom 29. Mai 1980 und vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 6/80 und IVa ZR 72/88 VersR 1980, 762 und 1989, 833).

    Für den Fall, daß es der Versicherungsagent übernommen hatte, das Antragsformular des Versicherers im Zuge der Vertragsanbahnung auszufüllen, hat dies der Senat bereits in seinem - nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Urteil vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88 - VersR 1989, 833 [BGH 23.05.1989 - IV a ZR 72/88] = NJW 1989, 2060 - entschieden.

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Wie bereits dargelegt, ist der vom Versicherer beauftragte Arzt nur insoweit als dessen passiver Stellvertreter anzusehen, als es um die Entgegennahme der Antworten geht, die der Versicherungsnehmer selbst zu den Gesundheitsfragen in dem Formular des ärztlichen Zeugnisses angeben muss (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Vielmehr muß in einem solchen Fall der Versicherer beweisen, daß alle im schriftlichen Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (BGHZ aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2; Urteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/89 - VersR 1990, 1002 unter 2 d).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Hat nicht der Versicherungsnehmer persönlich ein Fragenformular des Versicherers ausgefüllt, sondern eine für den Versicherer tätige Person anhand der Informationen, die der Versicherungsnehmer ihr mündlich gegeben hat, so kann der Versicherer den ihm obliegenden Beweis des objektiven Tatbestands einer Anzeigeobliegenheitsverletzung nicht mehr allein mit der Vorlage des unzutreffend ausgefüllten Formulars führen, soweit der Versicherungsnehmer wie auch hier substantiiert geltend macht, er habe den Agenten mündlich zutreffend informiert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 116, 387 unter 1 a und d m.Anm. Hübner, LM VVG § 47 Nr. 1; Urteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77f. unter 2; Urteil vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88 - VersR 1989, 833 [BGH 23.05.1989 - IV a ZR 72/88] unter 3.).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    Dazu bedarf er im Regelfall sachverständiger Hilfe (Fortführung des Urteils vom 20. April 1988 - IVa ZR 269/88 - VersR 1988, 690).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 20. April 1988 (IVa ZR 269/88 - VersR 1988, 690 unter 1) dargelegt, Zweck der Regel sei es, eine Verunreinigung der Blutprobe, etwa durch Trinkalkohol aus dem Magen oder Fäulniserscheinungen aus dem Darm, auszuschließen.

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Der vom Versicherer eingeschaltete Arzt ist insoweit dessen passiver Stellvertreter, nämlich zur Entgegennahme der Antworten des Antragstellers beauftragt (Senatsurteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2).

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (vgl. BGHZ 102, 194, 197; Senatsurteil vom 21. November 1989 aaO).

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So steht bei der Entgegennahme eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Antragsteller der empfangsbevollmächtigte Vermittlungsagent als das Auge und Ohr des Versicherers gegenüber (ständige Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.05.1989, VersR 1989, 883; BGH, Urteil v. 21.11.1989, VersR 1990, 77; BGH, Urteil v. 29.11.1989, VersR 1990, 150; BGH, Urteil v. 11.11.1992, VersR 1993, 871; BGH, Urteil v. 14.07.1993, VersR 1993, 1089; BGH Urteil v. 22.09.1999, VersR 1999, 1481; BGH, Urteil v. 19.09.2001, VersR 2001, 1498; BGH, Urteil v. 10.10.2001, VersR 2001, 1541; BGH, Urteil v. 03.07.2002, VersR 2002, 1089).
  • OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04

    Beweislast bei Anzeigeobliegenheitsverletzungen

    Dieser Beweis wird regelmäßig nur durch eine Aussage des Versicherungsagenten zu führen sein, mit der er zur Überzeugung des Tatrichters darzutun vermag, dass er alle Fragen, die er schriftlich im Formular beantwortet hat, dem Antragsteller tatsächlich vorgelesen und dabei von ihm nur das zur Antwort erhalten hat, was er im Formular jeweils vermerkt hat (BGH VersR 1989, 833-834; VersR 1990, 77-78; VersR 1990, 1002-1004; VersR 2001, 1541-1542; VersR 2002, 1089-1091).
  • OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07

    Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von

    Auch wenn die Beklagte - ungeachtet dessen, dass nicht die Zeugin B., sondern der Kläger selbst das Antragsformular zu den Gesundheitsfragen ausgefüllt hat - für das Gegenteil der vom Kläger behaupteten (zutreffenden) mündlichen Information der Zeugin B. beweispflichtig sein sollte (zur nämlichen Beweislast des Versicherers bei Ausfüllung der Gesundheitsfragen des Antragsformulars durch den Versicherungsagenten vgl. BGH VersR 1990, 77; 2001, 1541, 2002, 1089), hat sie diesen Beweis mit der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung geführt.
  • OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers

    Er war im Rahmen der Regulierung des Schadensfalles Beauftragter und damit Wissensvertreter der Klägerin und zur Entgegennahme von Antworten und Unterlagen bevollmächtigt, die die beklagte Versicherungsnehmerin gegenüber der Klägerin abzugeben hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1989 - IVa ZR 269/88 - juris).
  • OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 93/05

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss einer Krankenversicherung

    Anders als in der vom Landgericht angeführten Entscheidung des BGH vom 21.11.1989 (IV a ZR 269/88 - VersR 1990, 77) ist somit der Zeuge ... nicht unmittelbar auf Betreiben der Beklagten tätig geworden.
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91

    Wissenszurechnung beim Versicherer und Obliegenheitsverletzung beim Versicherten

  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92

    Zugunsten des Versicherungsnehmers zulässige Abkürzung der Rücktrittsfrist von

  • OLG Frankfurt, 17.08.1992 - 27 U 48/91

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente ; Angabe von

  • LG Berlin, 06.03.1990 - 7 O 244/89

    Beweislast für Anzeigepflichtverletzung bei Einholung eines ärztlichen Zeugnisses

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