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   BGH, 11.04.1984 - IVa ZR 38/83   

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https://dejure.org/1984,1145
BGH, 11.04.1984 - IVa ZR 38/83 (https://dejure.org/1984,1145)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - IVa ZR 38/83 (https://dejure.org/1984,1145)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - IVa ZR 38/83 (https://dejure.org/1984,1145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung von Krankenhaustagegeld auch während der Beurlaubung aus dem Krankenhaus - Auslegung des Begriffs "Aufenthalt im Krankenhaus" als Voraussetzung für den Krankenhaustagegeldanspruch - Umfang des versicherten Risikos bei der Krankenhaustagegeldversicherung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 8 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Beurlaubung nach Hause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 98
  • NJW 1984, 1818
  • MDR 1984, 742
  • VersR 1984, 677
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

    Dasselbe gilt für Leistungen, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel erbracht werden (BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 38/83, BGHZ 94, 268, 274; Beschluss vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Soweit nach alledem noch Zweifel über die Auslegung verblieben, müßten sie gemäß § 5 AGBG zu Lasten des Versicherers gehen (Senatsurteile vom 11. April 1984 - BGHZ 91, 98, 104 und vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 184/83 - VersR 1986, 177).
  • BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers

    Voraussetzung für eine Anwendung dieser Vorschrift ist, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen dann noch rechtlich vertretbar sind (BGH, Urt. v. 11.04.1984 - IVa ZR 38/83, NJW 1984, 1818, 1819).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß § 5 AGBG nur eingreift, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGHZ 91, 98; BGH, Urt. v. 11. März 1997, X ZR 146/94, NJW 1997, 3434, 3435).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZR 133/82

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Beurlaubung nach Hause

    Der Senat hat sich bereits in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache IVa ZR 38/83 mit der Frage befaßt, ob ein Versicherungsnehmer gegen seinen Krankenversicherer einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld auch für diejenigen Tage hat, an denen er aus dem Krankenhaus "beurlaubt" war.

    Die Frage, ob und in welcher Höhe dem Versicherungsnehmer Krankenhaustagegeld für diejenigen Tage zusteht, an denen er sich nur zeitweise im Krankenhaus aufgehalten hat, ist weder in den MB/KK, noch in den Tarifbedingungen der Klägerin, noch in dem hier einschlägigen Tarif geregelt; die hierdurch entstehende Ungewißheit muß, wie der Senat bereits in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache IVa ZR 38/83 ausgeführt hat, gemäß § 5 AGBG zu Lasten des Versicherers gehen, so daß der Kläger für diese Tage das volle Krankenhaustagegeld beanspruchen kann.

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87

    Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten

    (b) Andererseits ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Krankenhaustagegeldversicherung als Summenversicherung nicht der konkreten, sondern der abstrakten Bedarfsdeckung dient (BGHZ 91, 98, 101f.).
  • OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94

    Voraussetzungen für eine wirksame Inanspruchnahme aus einer befristeten

    Für die Anwendung genügt nicht, daß Streit über die Auslegung besteht (BGH NJW 1984, 1818/1819; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 8 zu § 5 AGBG ).
  • OLG Hamburg, 12.05.1999 - 6 U 28/98

    Bestehen von Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung für Schäden infolge

    Wäre also die von der Beklagten vorgenommene Auslegung der Nr. 20.2 DTV-Kaskoklauseln 1978 nach deren Wortlaut möglich, würde die von dem Senat vorgenommene Auslegung als die für den Versicherungsnehmer günstigste Regelung gelten (BGH in NJW 1984, 1818 f.).
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