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   BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84   

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https://dejure.org/1985,298
BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84 (https://dejure.org/1985,298)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1985 - IVa ZR 49/84 (https://dejure.org/1985,298)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 (https://dejure.org/1985,298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256; ARB 75 § 4 Abs. 1 k

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer Ausschlußklausel; Ausschluß des Baurisikos in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 104
  • MDR 1986, 296
  • VersR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vortragen, soweit es nicht dabei wiederum um ein eigenes Rechtsverhältnis geht, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333; 68, 331, 332; BGH NJW 1982, 1878, 1879).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vortragen, soweit es nicht dabei wiederum um ein eigenes Rechtsverhältnis geht, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333; 68, 331, 332; BGH NJW 1982, 1878, 1879).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vortragen, soweit es nicht dabei wiederum um ein eigenes Rechtsverhältnis geht, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333; 68, 331, 332; BGH NJW 1982, 1878, 1879).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, daß Ausschlußklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75] und ständig).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vortragen, soweit es nicht dabei wiederum um ein eigenes Rechtsverhältnis geht, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333; 68, 331, 332; BGH NJW 1982, 1878, 1879).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Der Versicherer ist nach Ablehnung der Versicherungsleistung nicht gehindert, im Laufe des gerichtlichen Verfahrens seine Leistungsfreiheit mit anderen oder weiteren Gründen zu rechtfertigen (BGH VersR 1970, 826, 827).
  • LG Aschaffenburg, 08.05.1980 - S 52/80
    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
    Ob danach die mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschluß fallen, ist bestritten (vgl. einerseits: Böhme, ARB 4. Aufl. § 4 Rn. 34 g und LG Aschaffenburg VersR 1980, 1042; andererseits: Harbauer a.a.O. § 4 Rn. 109 und Kühl VersR 1982, 936).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Er kann sich dieses Recht auch dann nicht wirksam vorbehalten, wenn er die Leistung aus anderen Gründen ablehnt (Aufgabe von BGH VersR 1986, 132).

    An der im Senatsurteil vom 16. Oktober 1985 (IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132 unter 1) vertretenen gegenteiligen Ansicht wird nicht festgehalten.

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Ein Ausforschungsbeweis wird in Rechtsprechung und Lehre insbesondere dann angenommen, wenn eine Partei beweiserhebliche Tatsachen durch die Beweisaufnahme erst zu erfahren sucht, um sie dann zur Grundlage eines neuen Prozeßvortrags zu machen (BGH NJW 1968, 1233 Nr. 7; LM ZPO § 282 Nr. 1 = WM 1964, 1170, 1172;Urteil vom 8. Februar 1984 - IV a ZR 49/84 = VersR 1984, 429, 430).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Der geforderte Zusammenhang muß dabei nicht nur zeitlich bestehen, sondern es muß darüber hinaus auch ein innerer sachlicher Bezug gegeben sein (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132 unter 2; vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - VersR 1989, 470 unter 2; vom 14. Februar 1990 - IV ZR 4/89 - VersR 1990, 485 unter 4; vom 10. November 1993 - IV ZR 87/93 - VersR 1994, 44 unter 3).

    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 16. Oktober 1985 (aaO unter 2) etwas anderes ergibt, hält er an der dortigen Sichtweise nicht fest.

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