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   BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83   

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https://dejure.org/1985,839
BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83 (https://dejure.org/1985,839)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - IVa ZR 91/83 (https://dejure.org/1985,839)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 (https://dejure.org/1985,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erstprämie

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderung einer Erstprämie - Erstprämie - Einzugsermächtigungsverfahren - Lastschriftbeleg

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 472
  • VersR 1985, 447
  • WM 1985, 461
  • BB 1985, 1022
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Der IVa Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist allerdings in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1985 (IVa ZR 91/83, WM 1985, 461, 463) davon ausgegangen, daß der Kontoinhaber seinen Widerspruch nur binnen einer Frist von sechs Wochen ausüben kann (s. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - IX ZR 252/93, WM 1995, 352, 353; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 689, 691).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und

    Ein Anspruch wegen positiver Vertragsverletzung besteht, wenn der Kunde, der aufgrund der Lastschriftabrede, einer unselbständigen Nebenabrede zum Kausalgeschäft (van Gelder, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 58 Rdn. 149; Reiser/Krepold aaO Rdn. 6/349), gegenüber der Beklagten als Gläubigerin verpflichtet ist, auf seinem Konto die zur Einlösung der Lastschrift erforderliche Deckung vorzuhalten (BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83, WM 1985, 461, 462; van Gelder aaO Rdn. 157; Reiser/Krepold aaO Rdn. 6/350), diese Pflicht schuldhaft verletzt und dadurch die Rückgabe der Lastschrift verursacht.
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08

    Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener

    Unterschiedliche Ansichten bestehen darüber, ob der Gläubiger zur Vornahme der Leistungshandlung verpflichtet ist (so BGH ZIP 84, 185), oder ob es sich lediglich um eine Obliegenheit handelt (so BGH VersR 1985, 447; OLG Hamm, VersR 85, 536).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84

    Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung

    Zu den Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung gem. § 39 VVG (Fortführung von BGH, VersR 1985, 447).

    In seinem Urteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 - hat es der Senat (unter II 4.) als unabdingbare Voraussetzung einer wirksamen Prämienanforderung angesehen, daß in ihr - bei Bestehen verschiedener Versicherungsverhältnisse deutlich zum Ausdruck gebracht ist, welcher genaue Prämienbetrag zur Erlangung eines bestimmten Versicherungsschutzes gezahlt werden müsse.

  • KG, 09.06.2008 - 8 U 217/07

    Wohnraummiete: Verschulden des Mieters bei mehrmonatiger Nichtzahlung der Miete

    Eine im Einvernehmen mit dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung führt dazu, dass die Geldschuld, die nach §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB eigentlich eine Schickschuld ist, in eine Holschuld umgewandelt wird, was zur Folge hat, dass fortan der Vermieter für den rechtzeitigen Einzug der Mieten Sorge zu tragen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Januar 1985, IVa ZR 91/83, in MDR 1985, 472 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 4. April 1995, 3 U 4115/94, in NJW-RR 1995, 1144 ff.).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2005 - 4 U 133/04

    Anwendung des § 105 InsO auf einen Versicherungsvertrag

    Wegen der einschneidenden Folgen der qualifizierten Mahnung müssen bei Prämienrückständen aus mehreren Versicherungen die Einzelrückstände gesondert ausgewiesen werden, damit der Versicherungsnehmer ggf. differenziert reagieren kann und etwa den einen Rückstand zur Erhaltung des Versicherungsschutzes begleichen und bezüglich des anderen Vertrags Leistungsfreiheit in Kauf zu nehmen in der Lage ist (vgl. BGH VersR 1985, 447, 449), ohne die Einzelrückstände auf eigenes Risiko selbst ermitteln zu müssen (vgl. Römer in: Römer/Langheid, 2. Aufl., § 39 VVG Rdn. 9; Prölss/Knappmann, 27. Aufl., § 39 VVG, Rdn. 18).
  • OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89

    Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung;

    Die weitreichenden und für einen Versicherunsnehmer nicht selten existenzgefährdenden Folgen treten außerdem nur dann ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheines richtig belehrt hat (BGH VersR 85, 447; NJW 86, 1103; Senat NJW-RR 87, 1241; Stiefel-Hofmann § 1 AKB RNr. 79 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVa ZR 5/85

    Berufung des Versicherers auf die Nichtzahlung der Erstprämie; Außerkrafttreten

    Eine Erstprämienforderung, die die Rechtswirkungen des § 38 VVG auslöst, liegt nur vor, wenn in ihr mit zutreffender Bezifferung und mit richtiger Kennzeichnung derjenige Betrag ausgewiesen ist, den der Versicherungsnehmer zur Erlangung - bzw. bei vorläufiger Deckungszusage zur Erhaltung - des betreffenden Versicherungsschutzes aufwenden muß (vgl. dazuSenatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 zu II 4).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 127/99

    Hausratversicherung; Versicherungsbedingungen; Einbruchsdiebstahl ;

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 457/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 4 U 133/04

    Leistungen aus Versicherungsverträgen sind grundsätzlich teilbar i. S. d. § 105

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 187/01

    Anspruch auf Deckung eines Unfallschadens aus einer

  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 1 U 37/11

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung als

  • OLG Celle, 10.01.1986 - 8 U 79/85

    Nachträgliche Genehmigung einer vollmachtlosen Vertretung; Handeln eines

  • OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85
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