Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2188
BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88 (https://dejure.org/1988,2188)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1988 - IVb ZB 19/88 (https://dejure.org/1988,2188)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - IVb ZB 19/88 (https://dejure.org/1988,2188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 581
  • FamRZ 1988, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88
    Die Frist kann auf einen vorher gestellten Antrag auch nach ihrem Ablauf noch verlängert werden (BGHZ 83, 217).
  • BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81

    Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88
    Gleichwohl hätte das Oberlandesgericht die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen dürfen, wenn der Antrag des Antragstellers auf Verlängerung dieser Frist durch den Vorsitzenden abgelehnt worden wäre (BGH Beschluß vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81 - VersR 1982, 1191, 1192).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf

    a) Das Berufungsgericht hat nicht beachtet, dass die Berufung des Beklagten nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen werden durfte, wenn sein Antrag auf Verlängerung dieser Frist abgelehnt worden war (BGH, Beschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581; vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931; vom 15. März 2005, aaO).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei

    Fehlt es hieran, ist grundsätzlich die noch ausstehende Entscheidung über das Fristverlängerungsgesuch nachzuholen und die Sache hierzu an das Berufungsgericht zurückzuverweisen; erst im Falle der Ablehnung einer antragsgemäßen Fristverlängerung stellte sich dann die Frage einer Wiedereinsetzung des Berufungsführers in den vorigen Stand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 6 ff.; vom 17. März 2009 - VIII ZB 66/08, juris Rn. 9; vom 15. März 2005 - VI ZB 83/04, NJW-RR 2005, 792 unter II 1-3; vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, FamRZ 2004, 1189 unter [II] 1 b; vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931 unter II; vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 unter II).
  • OLG München, 02.12.1992 - 2 UF 1169/92

    Anwaltsverschulden durch Bezugnahme auf missverständliche Kommentarstelle bzw.

    Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 1992, beim Oberlandesgericht eingegangen am 13. Oktober 1992, machte der Klägervertreter unter Berufung auf eine Kommentierung in Thomas-Putzo, 17. Aufl., Anm. 1 d zu § 200 GVG und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW-RR 88, 581 geltend, daß die Berufungsbegründungsfrist wegen der Hemmung durch die Gerichtsferien erst am 15. Oktober 1992 ende.

    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin beruft sich jedoch auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum, da er sich auf die Richtigkeit der Kommentierung in dem Handkommentar von Thomas-Putzo zu Nr. 5, a des § 200 GVG , sowie auf die dort auch angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW-RR 88, 581 verlassen habe.

    Zwar enthält die Kommentierung in Thomas-Putzo an der genannten Stelle zu Nr. 5 a den etwas mißverständlichen Passus "Nicht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (BGH NJW-RR 88, 581)", jedoch steht schon drei Zeilen weiter, daß nur isolierte Unterhaltsprozesse, nicht die als Folgesachen (§ 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) anhängig gewordenen, Feriensachen seien.

    Das gleiche ergibt sich aus der weiteren Fundstelle in BGH NJW-RR 1988, 581, wenn man den Leitsatz außer acht läßt.

    Mißverständlich ist einzig und allein der Leitsatz der Fundstelle NJW-RR 1988, 581, denn er lautet: "Bei dem Anspruch über nachehelichen Unterhalt handelt es sich um keine Feriensache".

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    b) Der Verwerfung der Berufung steht nicht entgegen, dass das Berufungsgericht nicht über eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00

    Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag

    Das Berufungsgericht hat aber nicht beachtet, daß die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen werden durfte, wenn der Antrag der Beklagten auf Verlängerung dieser Frist abgelehnt worden war (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581).
  • BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einreichung eines

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen dürfen, wenn der Antrag des Beklagten auf Verlängerung dieser Frist durch den Vorsitzenden der Berufungskammer abgelehnt worden wäre (BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931, unter II; Beschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581, unter II).

    Dem entsprechend stellt sich die Frage einer Fristversäumung und damit des Erfordernisses einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erst, wenn die rechtzeitig beantragte Fristverlängerung abgelehnt werden sollte (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2001 und vom 3. Februar 1988, aaO).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 83/04

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Unklarheit über die

    Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hätte die Berufung nur dann verworfen werden dürfen, wenn der Antrag des Klägers auf Verlängerung dieser Frist abgelehnt gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1982 - II ZB 7/81 - VersR 1982, 1191, 1192; vom 3. Februar 1988 - IV b ZB 19/88 - NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00 - VersR 2003, 222).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 8/12

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist während des Ruhens des Verfahrens

    b) Der Verwerfung der Berufung steht nicht entgegen, dass das Berufungsgericht nicht über eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 16/09

    Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens zugleich als

    b) Der Verwerfung der Berufung steht nicht entgegen, dass das Berufungsgericht nicht über eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens;

    b) Der Verwerfung der Berufung steht nicht entgegen, dass das Berufungsgericht nicht über eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 13/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

  • BGH, 11.09.2007 - VIII ZB 73/05

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der

  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93

    Abänderungsklage als Feriensache

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht