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   BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80   

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https://dejure.org/1981,522
BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80 (https://dejure.org/1981,522)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1981 - IVb ZB 517/80 (https://dejure.org/1981,522)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1981 - IVb ZB 517/80 (https://dejure.org/1981,522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - Scheidungsfall mit Auslandsberührung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 520
  • MDR 1982, 390
  • FamRZ 1982, 152
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
    Ob zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen mit Auslandsberührung ein Versorgungsausgleich stattfindet, bestimmt sich nach dem Scheidungs(folgen)Statut, Wenn eine Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Ehegatten (allein oder auch) auf den Antrag des deutschen Ehegatten geschieden wird, richten sich die Scheidungsfolgen gemäß Art. 17 Abs. 1 und 3 EGBGB nach deutschem Recht (BGHZ 75, 241 mit ausführlicher Begründung).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 536/80

    Ehelicher Unterhaltsanspruch in gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
    Das Amtsgericht hat den Ausschluß des Versorgungsausgleichs damit begründet, daß der Versorgungsausgleich dem aus Art. 14 EGBGB zu entnehmenden EhewirkungsStatut unterliege und damit nach dem sogenannten Grundsatz des schwächeren Rechts (vgl. dazu BGHZ 78, 288, 290 m.w.N.) hier ausscheiden müsse, weil das österreichische Heimat recht des Ehemannes keinen Versorgungsausgleich kenne.
  • OLG Hamm, 07.03.1980 - 5 UF 5/80
    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
    Die Qualifizierung des Versorgungsausgleich als Seheidungsfolge entsprach schon vor der angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur und ist inzwischen in der Praxis allgemein anerkannt (Palandt/Heldrich, BGB 40. Aufl. Art. 17 EGBGB Anm. 5 m.w.N.; zusätzlich aus neuerer Zeit: OLG Hamm FamRZ 1980, 702; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 781; Jayme, ZRVgl 1980, 178).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.1980 - 6 UF 130/79
    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
    Die Qualifizierung des Versorgungsausgleich als Seheidungsfolge entsprach schon vor der angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur und ist inzwischen in der Praxis allgemein anerkannt (Palandt/Heldrich, BGB 40. Aufl. Art. 17 EGBGB Anm. 5 m.w.N.; zusätzlich aus neuerer Zeit: OLG Hamm FamRZ 1980, 702; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 781; Jayme, ZRVgl 1980, 178).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    b) Zwar ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer, der über die tarifliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit leistet oder einer Nebentätigkeit nachgeht und deshalb über reale Mehreinnahmen verfügt, der Unterhaltsbemessung auch diese Einkünfte in der - widerlegbaren - Vermutung zugrunde zu legen, die tatsächlich ausgeübte zusätzliche Arbeit sei dem Unterhaltspflichtigen auch zumutbar (vgl. BGH, FamRZ 1982, S. 152 ; 1991, S. 182 ).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    b) In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt wegen eines Verfahrensmangels eine Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht an das Amtsgericht - Familiengericht - nur dann in Betracht, wenn entsprechend § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ein wesentlicher Verfahrensmangel gegeben ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152 f.).

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass das Beschwerdegericht eine FGG-Sache an das Erstgericht in entsprechender Anwendung der zivilprozessualen Regelungen für das Berufungsverfahren zurückverweisen darf (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152, 153); denn auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht ein grundsätzliches Bedürfnis zu verhindern, dass die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung des Beschwerdegerichts erst im zweiten Rechtszug geschaffen werden müssen (Keidel/Kuntze/ Schmidt aaO § 12 Rdn. 73).

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 UF 60/11

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Amtsermittlung ausländischer Anrechte

    Es stellt einen Verstoß gegen diesen Amtsermittlungsgrundsatz dar, wenn über Grund und Höhe der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte keine oder keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden sind (vgl. - zu § 12 FGG a.F. - BGH FamRZ 1982, 152 und 471; 1996, 481; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2004 - 9 UF 52/04 - und vom 3. Juni 2002 - 9 UF 42/02 - m.w.N.).
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