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   BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80   

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BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80 (https://dejure.org/1981,818)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - IVb ZB 616/80 (https://dejure.org/1981,818)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 (https://dejure.org/1981,818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Zulassung - Verwerfung als unzulässig - Zurückweisung als unbegründet

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 448
  • MDR 1982, 393
  • FamRZ 1982, 155
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80
    Wie der Senat - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, wird ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Sozialversicherungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne daß es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (Beschluß vom 12. November 1980, IVb ZB 712/80 = FamRZ 1981, 132 = NJW 1981, 1274 ).

    Je nach dem - zur Zeit nicht vorhersehbaren - Versicherungsschicksal jeder der Parteien kann es sich zum Nachteil des Sozialversicherungsträgers auswirken, wenn zu geringe Rentenanwartschaften von dem einen auf das andere Konto übertragen werden (Beschluß vom 12. November 1980 aaO; Beschluß vom 27. Mai 1981, IVb ZB 591/81).

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZB 591/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Erhöhung eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80
    Je nach dem - zur Zeit nicht vorhersehbaren - Versicherungsschicksal jeder der Parteien kann es sich zum Nachteil des Sozialversicherungsträgers auswirken, wenn zu geringe Rentenanwartschaften von dem einen auf das andere Konto übertragen werden (Beschluß vom 12. November 1980 aaO; Beschluß vom 27. Mai 1981, IVb ZB 591/81).
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80
    Außerdem wird die LVA durch das von dem Familiengericht durchgeführte, im Gesetz nicht vorgesehene "Super-Splitting" in ihren (auch finanziellen) Interessen berührt, weil hierdurch Rentenanwartschaften über den durch § 1587 b Abs. 1 BGB festgelegten Umfang hinaus von dem Versicherungskonto des Ehemannes auf das Konto der Ehefrau übertragen werden (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1981, IVb ZB 529/80, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder

    Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012, XII ZB 599/10, FamRZ 2012, 851 und vom 25. November 1981, IVb ZB 616/80, FamRZ 1982, 155, 156).

    Nach ständiger Rechtsprechung wird ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Sozialversicherungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses ergibt sich, daß das Oberlandesgericht die Beschwerde mangels Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern als unzulässig verworfen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger

    Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 213/87

    Einbeziehung einer EU-Rente in den Versorgungsausgleich

    Der Senat hat die Beschwerdebefugnis der am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligten Sozialversicherungsträger maßgeblich mit der Überlegung begründet, daß diese neben dem möglichen finanziellen insbesondere ein rechtliches Interesse an einer dem Gesetz entsprechenden Regelung des Versorgungsausgleichs haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133 f; vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 = FamRZ 1982, 155, 156), zumal sie aufgrund ihrer Sachkenntnis besonders berufen sind, auf etwaige - rentenrechtlich bedeutsame - Fehler einer getroffenen Entscheidung hinzuweisen.
  • OLG Braunschweig, 30.05.2022 - 2 UF 66/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrechte in Gestalt

    Versorgungsträger haben neben ihren eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (vgl. BGH NJW 1982, 448, 449; BGH NJW-RR 1990, 1156, 1157).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 30/88

    Einreichen einer Scheidungsklage bei schon anhängigem Scheidungsverfahren -

    Gerade aus diesem Grund werden die betroffenen Versicherungsträger am Verfahren beteiligt; dies rechtfertigt ebenfalls ihre Beschwerdebefugnis (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • LSG Thüringen, 12.07.2004 - L 6 B 41/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

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  • OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs zwischen Ehegatten im Wege des

    Dieser Grundsatz ist für den Versorgungsausgleich durch die Rechtsprechung dahin modifiziert worden, dass Versorgungsträger bereits dann beschwerdeberechtigt sind, wenn sie geltend machen, dass durch die Entscheidung des Familiengerichts sich im Ausgleich eine andere Berechnung der bei ihnen bestehenden Versorgungsanwartschaften ergibt (BGH, FamRZ 1981, 132; 1982, 155; 1984, 671).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

    a) Ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter Sozialversicherungsträger wird durch die gerichtliche Entscheidung bereits dann im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG in seinen Rechten beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne daß es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2012 - 18 UF 338/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers;

    Versorgungsträger haben neben ihren eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (vgl. BGH NJW 1982, 448, 449; BGH NJW-RR 1990, 1156, 1157).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 17 UF 234/99

    Versorgungsausgleich - Beschwerdefrist bei Nichtbeteiligung eines

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92

    Beschwerdeentscheidung bei Abweisung eines Antrags als unzulässig; Zulässigkeit

  • OLG Hamburg, 21.06.1990 - 2 UF 129/88

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Beschwer eines öffentlich-rechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1982 - 6 UF 147/81
  • OLG Brandenburg, 20.07.2022 - 13 UF 72/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Beruhen eines Anrechts

  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 98/88
  • OLG München, 09.11.1987 - 2 UF 1205/87
  • OLG Frankfurt, 01.04.1987 - 5 UF 246/85
  • OLG Hamm, 26.09.1983 - 4 UF 188/83
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZB 3/82

    Entscheidung über einen Einspruch durch Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses -

  • BGH, 16.05.1984 - IVb ZR 5/84

    Scheidung einer Ehe durch Verbundurteil - Übertragung der elterlichen Sorge für

  • OLG Hamm, 03.11.1982 - 8 UF 390/81
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