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   BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81   

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BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81 (https://dejure.org/1984,780)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1984 - IVb ZB 701/81 (https://dejure.org/1984,780)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 (https://dejure.org/1984,780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vaterschaftsanerkenntnis - Ehelichkeit - Nichtehelichkeit - Zeit der Geburt - Vaterschaftsfeststellung - Unterhaltspflicht

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 129
  • NJW 1984, 1299
  • MDR 1984, 563
  • FamRZ 1984, 576
  • Rpfleger 1984, 269
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 566/21

    Namensfortführung nach Ehescheidung; türkisches Namensrecht

    Familienrechtliche Vorfragen werden im internationalen Namensrecht grundsätzlich unselbständig angeknüpft, soweit die zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse Auswirkungen auf den Erwerb oder Verlust eines Namens haben (Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - BGHZ 90, 129 = FamRZ 1984, 576).

    Dieser Ansatz beruht im Wesentlichen auf der Erwägung, dass nur so ein - im Interesse der öffentlichen Funktion des Namens und der Internationalität der Namensführung erwünschter - internationaler Einklang der Namensführung erreicht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 90, 129 = FamRZ 1984, 576, 578) und damit zugleich vermieden werden kann, dass die betroffenen Namensträger im Inland einen anderen Namen führen müssten als denjenigen, der in ihren ausländischen Ausweispapieren eingetragen wird (vgl. BayObLGZ 1986, 155, 162; MünchKommBGB/von Hein 8. Aufl. Einl. IPR Rn. 193; BeckOK BGB/Lorenz [Stand: 1. August 2023] Einl. IPR Rn. 73; Rauscher Internationales Privatrecht 5. Aufl. Rn. 518).

  • BGH, 20.07.2016 - XII ZB 489/15

    Namensstatut: Erklärungen zum Familiennamen eines Kindes gegenüber einem

    Anders als in den Fällen, in denen das Namensstatut ausländisches Recht ist, kommt es auf den Streit, ob die Vorfrage dann unselbstständig unter Einschaltung der familienrechtlichen Kollisionsnormen der ausländischen lex causae oder selbstständig mit Hilfe der Kollisionsnormen der deutschen lex fori anzuknüpfen ist, hier nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. April 2016 - XII ZB 15/15 - juris Rn. 31 f. und BGHZ 90, 129 = FamRZ 1984, 576, 578).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 82/84

    Familienrechtlicher Status eines Kindes nach französischem Recht; Beurteilung der

    Ähnlich hat der Senat in BGHZ 90, 129 den Familiennamen des Kindes nach dessen Personalstatut (a.a.O. S. 139 f), den familienrechtlichen Status aber nach dem durch Art. 18 EGBGB berufenen Recht beurteilt (a.a.O. S. 132 ff.).

    Das gilt auch für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, daß das Kind, obwohl während einer Ehe empfangen, in Wahrheit von einem anderen Mann gezeugt und damit nichtehelich ist (s. zuletzt Senatsbeschluß BGHZ 90, 129, 132).

    Zu fordern ist allerdings, daß eine Statusklärung nach Maßgabe der wirklichen Abstammungslage möglich bleibt (so auch Senatsbeschluß BGHZ 90, 129, 134 für das italienische Recht).

    Das gilt namentlich für die Fragen, ob das Kind nach französischem Recht schon wegen des vorherigen Vaterschaftsanerkenntnisses des Beteiligten zu 3) als nichtehelich anzusehen ist, ob der deutsche Standesbeamte das Kind als ehelich (nämlich unter Aufführung des Verheiratetenstandes und des Namens des Ehemannes der Mutter) eintragen durfte, obwohl die Mutter ihn - nach ihrer Behauptung - auf das Vaterschaftsanerkenntnis hingewiesen und ihm ihren Wunsch nach Eintragung des Kindes als nichtehelich mitgeteilt hatte, und ob der Geburtseintrag solchenfalls der Berichtigung nach § 47 ff. PStG unterliegt (vgl. - zum italienischen Recht - BGHZ 90, 129, 133 ff., 136 mit Anmerkungen Beitzke StAZ 1984, 198, Rauscher StAZ 1984, 306 und Klinkhardt IPRax 1986, 21; s. ferner OLG Hamm StAZ 1982, 136, 138 ff. mit Anmerkung Henrich IPRax 1982, 180 f.).

    Die Frage seiner (positiven) Vaterschaft ist zufolge der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 60, 247; 64, 129 [BGH 19.03.1975 - IV ZB 28/74]; 90, 129, 141 ff.) nach deutschem Recht zu beurteilen, weil dies das Recht ist, nach welchem sich - da das Kind in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat - auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bestimmt (Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. 1961 II S. 1012).

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 277/16

    Vaterschaftsanerkennung: Formwirksamkeit der vor dem zuständigen spanischen

    Insbesondere ist es streitig, ob die zum Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes nach früherer Rechtslage ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss BGHZ 90, 129 = FamRZ 1984, 576, 579 und Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 2/83 - FamRZ 1984, 1001, 1002 mwN; grundlegend BGHZ 60, 247 = FamRZ 1973, 257, 258 f.), nach der die Vaterschaft durch Anerkennung nach deutschem Recht zu beurteilen ist, wenn dieses für die Unterhaltspflicht des Vaters maßgeblich ist, auch unter Geltung des Haager Unterhaltsprotokolls fortzuführen ist (vgl. Staudinger/Mankowski BGB [2016] Vorbem zum HUP Rn. 29 ff. mwN; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1501).
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17

    Sterberegister - und der Geburtsort in Oberschlesien

    Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

    Heimtückisch kann vielmehr auch derjenige handeln, der - aufgrund welcher Erwägungen auch immer - auf jeden Fall, also unabhängig davon, welche Möglichkeit der Tatausführung sich ihm bietet, zur Tötung entschlossen ist und diesen Entschluß verwirklicht (BGH, Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 bei Holtz MDR 1984, 796 f [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]).

    Ist dies der Fall, dann ist sein Verhalten auch dann heimtückisch, wenn er die Tat ebenso in einer Situation begangen haben würde, in der das Opfer noch hätte versuchen können, sich zu wehren, dem Angriff zu entgehen, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder dem Angriff in sonstiger Weise zu begegnen (BGH MDR 1984, 863 m. zahlr. w.Nachw.; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 f [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]).

  • KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19

    Eintragung des Wunschvaters im Geburtenregister bei einer Leihmutterschaft in den

    Auch wenn diese Regelungen verfahrensrechtlich für die Beurkundung maßgeblich sind (lex fori) kommt es hinsichtlich der zu beurkundenden familienrechtlichen Verhältnisse des Kindes auf die materielle Rechtslage an (BGH, NJW 1984, 1299, 1300).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass familienrechtliche Vorfragen im Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich unselbstständig anzuknüpfen sind, weil es in der Souveränität des jeweiligen Staates liegt, darüber zu entscheiden, von welchen Voraussetzungen er den Erwerb der Staatsangehörigkeit abhängig macht (BGH, NJW 2016, 2322, 2324; FamRZ 1986, 984; BGHZ 90, 129, 140).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03

    Namensführung einer türkischen Frau nach Ehescheidung

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass familienrechtliche Vorfragen im Namensrecht grundsätzlich unselbständig anzuknüpfen sind, um dem Namensträger eine Namensführung zu ermöglichen, die mit den von seinem ausländischen Heimatstaat ausgestellten Ausweispapieren übereinstimmt (BGHZ 90, 129, 139 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1986 - 2 UF 165/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 64, 129; 90, 129 = EzFamR EGBGB Art. 18 Nr. 1 = BGHF 4, 148) ist die Rechtswirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses grundsätzlich dann nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn dieses auch für die Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters heranzuziehen ist; dabei spielt die Staatsangehörigkeit der Beteiligten keine Rolle.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 90, 129 = EzFamR EGBGB Art. 18 Nr. 1 = BGHF 4, 148) das Vaterschaftsanerkenntnis eines italienischen Vaters gegenüber dem italienischen Kind einer italienischen Mutter als unwirksam angesehen, weil die Zustimmung des Kindes fehlte.

    Nach Ansicht des Senats ist jedoch in dem vorliegenden Fall die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses nach rumänischem Recht zu beurteilen, jedenfalls insoweit, als es darauf ankommt, ob für die Wirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses die Zustimmung des Kindes erforderlich ist, denn anders als in dem Sachverhalt, der der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. Februar 1984 (BGHZ 90, 129 = EzFamR EGBGB Art. 18 Nr. 1 = BGHF 4, 148) zugrunde lag, war zu der Zeit des Vaterschaftsanerkenntnisses für den Unterhaltsanspruch nicht deutsches Recht maßgebend, sondern rumänisches, da die Mutter des Kindes Belinda zu der Zeit der Geburt die rumänische Staatsangehörigkeit besaß (Art. 21 EGBGB a.F.; Rumänien ist nicht Vertragsstaat des erwähnten Haager Abkommens).

  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine

  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in

  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

  • BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02

    Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 21/86

    Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 15 W 57/85

    Vermerk der Legitimation eines Kindes mit ausländischem Elternteil durch

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung

  • OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04

    Unrichtige Beurkundung des Vornamens eines griechischen Kindes

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 507/03

    Personenstandsverfahren auf Beischreibung des tatsächlichen türkischen Vaters zum

  • OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92

    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem

  • OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 11 Wx 42/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Anordnung zur Berichtigung des

  • OLG Frankfurt, 14.04.1981 - 20 W 163/81
  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95

    Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger

  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 3 Z 127/89

    Voraussetzungen der Eintragung der Legitimation eines Kindes; Eintritt der

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • BayObLG, 28.03.1991 - BReg. 3 Z 149/90

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Vaterschaft; Anforderungen an den Erhalt

  • OLG München, 24.09.1986 - 20 U 3714/86
  • KG, 22.11.2002 - 3 WF 5611/99

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens nach Italien im

  • OLG Stuttgart, 27.11.1989 - 8 W 160/89

    Eintragung von Personalien der Mutter in das Geburtenbuch eines nichtehelichen

  • OLG Frankfurt, 16.11.1987 - 20 W 378/87

    Vorlegungspflicht des Standesbeamten; Amtsgerichtliche Entscheidung; Anwendung

  • AG Weilburg, 26.05.1993 - 2 F 271/90

    Antrag auf Scheidung der Ehe nach Zerrüttung; Übertragung der elterlichen Sorge

  • AG Gießen, 07.06.2005 - 22 III 4/05

    Anspruch auf Berichtigung des standesamtlichen Geburtenbuches; Bestimmung des

  • OLG Zweibrücken, 14.08.1991 - 3 W 35/91
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 68/85

    Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens trotz funktionierender Motorik bei

  • AG Aachen, 21.05.1985 - 14 C 292/84

    Folgen der Verweigerung einer Blutabnahme zur Vaterschaftsbestimmung;

  • KG, 26.06.1985 - 3 WF 2855/85
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