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   BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80   

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https://dejure.org/1981,713
BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80 (https://dejure.org/1981,713)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - IVb ZB 873/80 (https://dejure.org/1981,713)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 (https://dejure.org/1981,713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Zeitsoldat - Nachversicherung - Quasi-Splitting

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587, § 1587a
    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs nach Ehezeitende; Ausgleich der Versorgung von Berufs- und Zeitsoldaten

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 379
  • MDR 1982, 390
  • FamRZ 1982, 154
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80
    Wie der Senat durch Beschluß vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - (FamRZ 1981, 856 = NJW 1981, 2187) in einem Fall, in dem das Dienstverhältnis als Zeitsoldat noch andauerte, entschieden hat, erwirbt der Zeitsoldat eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeit anrechnung in einer Beamtenlaufbahn, die in entsprechender Anwendung des § 1587 b Abs. 2 BGB im Wege des sogenannten Quasi-Splittings auszugleichen ist.
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen

    Denn in diesem Fall steht bereits fest, dass die am Ende der Ehezeit bestehende Versorgungsaussicht des früheren Zeitsoldaten endgültig zu einem Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung erstarkt ist; dieses Anrecht ist dann durch Übertragung von gesetzlichen Rentenanwartschaften nach § 10 Abs. 1 VersAusglG intern zu teilen (Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 16 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 16 VersAusglG Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - FamRZ 1982, 154, 155 und vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1149).
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 ­ IVb ZB 873/80 ­ FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 ­ XII ZB 76/98 ­ FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 191/06

    Qualifikation der Versorgungsaussicht eines kommunalen Wahlbeamten (alternativ

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 -FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.
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