Rechtsprechung
BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/86 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unentgeltliche Verfügung - Entgeltliche Verfügung - Vermögensvorteil durch Schuldbefreiung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1375
Unentgeltlichkeit einer Verfügung
Verfahrensgang
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/86
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2508
- FamRZ 1986, 565
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86
Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des …
Hinsichtlich der steuerlichen Gründe konnte das Oberlandesgericht berücksichtigen, daß die verfolgten Ziele (wenn überhaupt) nur mit Hilfe von ernstlich gewollten und bürgerlich-rechtlich wirksamen Rechtsgeschäften erreicht werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 14/86 - FamRZ 1986, 565, 566). - LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten
Hinsichtlich der steuerlichen Gründe konnte das Oberlandesgericht berücksichtigen, daß die verfolgten Ziele (wenn überhaupt) nur mit Hilfe von ernstlich gewollten und bürgerlich-rechtlich wirksamen Rechtsgeschäften erreicht werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 14/86 - FamRZ 1986, 565, 566).
Rechtsprechung
BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Vorlage einer Löschungsbewilligung im Grundbuch - Voraussetzungen für ein Feststellungsinteresse bei fehlender Vorgreiflichkeit der Hauptsache
Verfahrensgang
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/86
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.1973 - VI ZR 171/72
Zulässigkeit einer auf die Feststellung der Begründetheit einer auf Unterlassung …
Auszug aus BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86
Das erforderliche rechtliche Interesse ist in einem solchen Fall daraus herzuleiten, daß bei Erfolg der Feststellungsklage eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung nach den §§ 936, 926 Abs. 2 ZPO und die sich danach aus § 945 ZPO ergebende Schadensersatzverpflichtung vermieden wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. November 1973 - VI ZR 171/72 - NJW 1974, 503 [BGH 27.11.1973 - VI ZR 171/72]). - BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86
Bei dieser wird das in § 256 Abs. 1 ZPO geforderte Feststellungsinteresse durch die Vorgreiflichkeit des festzustellenden Rechtsverhältnisses für die Hauptentscheidung ersetzt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - NJW 1977, 1637). - BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 14/86
Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang der beiderseitigen Ansprüche ist gegeben, weil sie beide aus der von den Parteien als Ehegatten eingegangenen Lebensgemeinschaft entsprungen sind und es als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen müßte, wenn der eine ohne Rücksicht auf den anderen verwirklicht werden könnte (vgl. BGHZ 92, 194, 196).