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   BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85   

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BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85 (https://dejure.org/1986,762)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1986 - IVb ZR 27/85 (https://dejure.org/1986,762)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1986 - IVb ZR 27/85 (https://dejure.org/1986,762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der unberechtigten Verweigerung einer Blutentnahme zur Vaterschaftsbestimmung - Erbbiologische Begutachtung - Nichterhebung eines Beweises auf Grund beweisvereitelnden Verhaltens einer Partei

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Untersuchungsverweigerung im Abstammungsprozeß bei exterritorialer Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes Verhalten einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2371
  • NJW-RR 1986, 1132 (Ls.)
  • MDR 1986, 831
  • FamRZ 1986, 663
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72

    Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Unterhaltsstatut ist nach Art. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24. Oktober 1956 (BGBl. 1961 II 1012) das deutsche Recht, das damit nach den in BGHZ 60, 247 entwickelten Grundsätzen auch für die Vaterschaftsfeststellung maßgebend ist.
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Nach der Rechtsprechung des früheren IV. Zivilsenats, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt die Vaterschaftsfeststellung aufgrund der Vermutung des § 1600 o Abs. 2 BGB die Erschöpfung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel voraus, wobei die medizinische Begutachtung im Vordergrund zu stehen hat (vgl. etwa BGHZ 61, 165, 170; Urteil vom 7. Juni 1978 - IV ZR 128/77 - FamRZ 1978, 586 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77

    Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Nach der Rechtsprechung des früheren IV. Zivilsenats, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt die Vaterschaftsfeststellung aufgrund der Vermutung des § 1600 o Abs. 2 BGB die Erschöpfung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel voraus, wobei die medizinische Begutachtung im Vordergrund zu stehen hat (vgl. etwa BGHZ 61, 165, 170; Urteil vom 7. Juni 1978 - IV ZR 128/77 - FamRZ 1978, 586 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Gegen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bestehen keine Bedenken (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 2/83 - NJW 1985, 552).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Welche Folgen es hat, wenn der Beklagte in solcher Weise die Begutachtung verhindert, beurteilt eine verbreitete Praxis der Oberlandesgerichte nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (allgemein hierzu BGH, Urteil vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - ZIP 1985, 312, 314 = WM 1985, 138, 139 m.w.N.; für den Abstammungsprozeß vgl. OLG Stuttgart Justiz 1974, 375 und DAVorm.
  • BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59

    Verweis eines Berufungsurteiles zur Wiedergabe von einer Zeugenaussage auf einen

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Es handelt sich nämlich nicht um einen Verfahrensverstoß, der schon seiner Art nach ergibt, daß die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1960 - VIII ZR 169/59 - MDR 1961, 142).
  • Drs-Bund, 07.12.1967 - BT-Drs V/2370
    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
    Wegen des Zieles des Abstammungsprozesses, zwischen Urteilsspruch und wahrer Abstammung die größtmögliche Übereinstimmung herbeizuführen (BT-Drucks. V/2370 S. 16, 36 f), wird allerdings überwiegend Zurückhaltung bei der Sanktion beweisvereitelnden Verhaltens befürwortet: nicht eine Umkehr der Beweislast soll sich daran knüpfen, sondern die Partei soll lediglich so behandelt werden, als hätte die Begutachtung keine Anhaltspunkte für schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft i.S. von § 1600 o Abs. 2 Satz 2 BGB erbracht.
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Auch nach deutschem Recht ist eine Vaterschaftsfeststellung allein aufgrund der Aussage der Kindesmutter jedenfalls dann denkbar, wenn der als Vater in Anspruch genommene Mann die medizinische Begutachtung vereitelt (Senatsurteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 27/85 - FamRZ 1986, 663, 664 f.).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Verweigert der auf Vaterschaftsbestellung in Anspruch genommene Mann unberechtigt notwendige Untersuchungen und können diese nicht zwangsweise durchgesetzt werden, kann der Beklagte nach vorherigem Hinweis so behandelt werden, als hätten die Untersuchungen keine schwerwiegenden Zweifel an seiner Vaterschaft erbracht (Fortführung des Senatsurteils vom 9.4.1986, NJW 1986, 2371 = LM § 1600o BGB Nr. 18 = FamRZ 1986, 663).

    Die Frage, ob sich schwerwiegende Zweifel aufgrund der im Verfahren durchgeführten serologischen Begutachtungen ergeben haben, hat das Oberlandesgericht unter Heranziehung der Grundsätze der Senatsentscheidung vom 9. April 1986 (IVb ZR 27/85 - FamRZ 1986, 663 = NJW 1986, 2371) über die Folgen einer Beweisvereitelung im Abstammungsprozeß verneint und hierzu ausgeführt:.

  • OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08

    Maßgebliches Recht zur Erzwingung der Mitwirkung eines im europäischen Ausland

    Der Beklagte unterliegt ungeachtet seiner italienischen Staatsangehörigkeit und seines Aufenthalts in Belgien im vorliegenden Rechtsstreit deutschem Prozessrecht als der lex fori (BGH, NJW 1986, 2371, 2372 Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., IZPR, Rdnr. 1; Decker, IPRAX 2004, 229).

    Der Senat weist den Beklagten darauf hin, dass er damit rechnen muss, unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung so behandelt zu werden, als hätte die Untersuchung keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft nach § 1600d II S. 2 BGB erbracht, wenn er endgültig jede Mitwirkung an der Begutachtung verweigert und auch eine zwangsweise Durchsetzung der Untersuchung nicht möglich ist (BGH, NJW 1993, 1391; NJW 1986, 2371), weil z. B. das belgische Recht insoweit keine Zwangsmaßnahmen kennt.

  • KG, 22.11.2002 - 3 WF 5611/99

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens nach Italien im

    Dies allein reicht allerdings grundsätzlich nicht aus, um die Vaterschaft festzustellen, sondern zu der durch § 1600 o II 2 BGB a.F. vorgeschriebenen Würdigung aller Umstände gehört grundsätzlich die Einholung eines Abstammungsgutachtens (vgl. BGH, NJW 1986, 2371, 2372), wobei nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik nicht mehr die serologische Begutachtung Vorrang hat, sondern gemäß der im März 2002 gemeinsam durch die Bundesärztekammer und das Robert-Koch-Institut erfolgten Novellierung der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (veröffentlicht Deutsches Ärzteblatt 99, 10 B 541 ff; FamRZ 2002, 1559 ff) ein DNA-Abstammungsgutachten einzuholen wäre.

    Rechtshilfeersuchen an die italienischen Behörden auf eine zwangsweise Blutentnahme versprechen aber keine Aussicht auf Erfolg, weil das italienische Recht diese Maßnahme nicht vorsieht (vgl. BGH, NJW 1986, 2371, 2372).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1986, 2371 2372) kann in einem Fall, in dem der auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommene Mann unberechtigterweise die Blutentnahme zum Zwecke der Abstammungsbegutachtung verweigert und wegen seines Aufenthaltes im Ausland eine zwangsweise Blutentnahme nicht durchführbar ist, er - wenn die Vaterschaftsfeststellung im übrigen Beweisergebnis eine hinreichende Grundlage findet - so behandelt werden, als sei das Gutachten eingeholt worden und habe keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft ( § 1600 o II 2 BGB ) erbracht.

  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    Unter diesen Umständen ist nicht zu beanstanden, dass das Landgericht von einer weiteren Beweiserhebung durch Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens abgesehen und nach Beweislast zulasten der Klägerin entschieden hat (vgl. BGH NJW 1986, 2371, 2372; KG NZV 2006, 305, 306).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung bei positiver

    Im Gegenteil sei dem Gesetz dieses Kriterium außerhalb der speziellen Vorschriften (§ 243 Ziffer 1 FamFG) im Grundsatz fremd, da niemand obsiege oder unterliege (Kieninger, jurisPR-FamR 18/2011 Anm 4).Vielmehr ziele das Abstammungsrecht als Statusverfahren auf die Herbeiführung einer größtmöglichen Übereinstimmung von rechtlicher Abstammungsfeststellung und wahrer biologischer Abstammung im Interesse des Kindes (BGH FamRZ 1986, 663).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auch nach deutschem Recht ist die Vaterschaftsfeststellung allein aufgrund der Aussage der Kindesmutter jedenfalls dann nicht undenkbar, wenn der als Vater in Anspruch genommene Mann die medizinische Begutachtung vereitelt (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - IVb ZR 27/85 - zur Veröffentlichung bestimmt; s. weiter Roth-Stielow a.a.O. Rdn. 287 ff.).
  • OLG Bamberg, 06.04.1995 - 2 W 6/95

    Faktische Aussetzung des Verfahrens wegen Unerreichbarkeit eines Beweismittels

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  • OLG Frankfurt, 17.10.2022 - 6 UF 68/22

    Feststellung der Vaterschaft ohne Abstammungsuntersuchung

    Denn sie gibt durch ihr Verhalten nach der Lebenserfahrung zu erkennen, dass sie das Ergebnis der Untersuchung fürchtet (BGH NJW 1986, 2371; NJW 1993, 1391) Nichts anderes kann gelten, wenn die Kindesmutter, die auch selbst bestätigt hat, dass sie in der gesetzlichen Empfängniszeit mit dem Antragsteller Geschlechtsverkehr hatte, nunmehr die Aufklärung durch ihre mangelnde Mitwirkung verhindert.
  • LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12

    Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher

    Die Darlegungs- und Beweislast für seine eigene Unzurechnungsfähigkeit, trägt der beklagte Schädiger selbst (BGHZ 39, 103, 108 = NJW 1963, 953; BGHZ 98, 135, 139 = NJW 1987, 121, 122 m. Anm. Baumgärtel JZ 1987, 42 m. Anm. Dunz JR 1987, 239; BGHZ 102, 227, 230 = NJW 1988, 822, 823).
  • KG, 31.01.2007 - 3 WF 7/07

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1988 - 3 W 45/88
  • OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 28 W 36/95
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 670/05

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der

  • OLG Brandenburg, 07.01.2009 - 9 WF 161/08

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Anspruch auf Mitwirkung des potentiellen

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99

    Vaterschaftsfeststellung - eingräumter Mehrverkehr - Verweigerung der

  • BayObLG, 21.04.1999 - 1Z BR 124/98

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 279/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

  • OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99
  • OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97

    Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung

  • LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • KG, 23.12.1986 - 3 W 5170/86

    Verfassungsmäßigkeit der Duldung der Entnahme von Blutproben; Einordnung der

  • AG Darmstadt, 24.02.2022 - 53 F 1122/21
  • LG Düsseldorf, 24.10.2002 - 1 O 337/02

    Anspruch der Eltern gegen den Sohn auf Rückzahlung von mit dem Vermerk "im Rahmen

  • OLG Stuttgart, 10.04.1987 - 1 VA 1/87
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