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   BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81   

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https://dejure.org/1982,1913
BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81 (https://dejure.org/1982,1913)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1982 - IVb ZR 324/81 (https://dejure.org/1982,1913)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1982 - IVb ZR 324/81 (https://dejure.org/1982,1913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme von Privatschulkosten - Einkommensverhältnisse - Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610
    Übernahme von Privatschulkosten

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 393
  • MDR 1983, 212
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
    Art. 7 Abs. 4 Abs. 1 GG enthält zugleich eine Ablehnung des staatlichen Schulmonopols und schließt das nicht ausdrücklich erwähnte Recht von Erziehungsberechtigten ein, die ihnen anvertrauten Kinder jedenfalls nach Beendigung der für alle gemeinsamen Grundschule auch in eine anerkannte private Schule aufnehmen zu lassen, weil die Gewährleistung der privaten Schulfreiheit sonst keinen Sinn hätte (vgl. Maunz/Dürig/Herzog GG Art. 7 Rdn. 64; ferner Leibholz/Rinck, Kommentar zum GG, 6. Aufl., Art. 7 Rdn. 3; BVerfGE 27, 195 ff., 201 land 34, 165 ff.» 184, 197 ff.).
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
    Nach den in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 - FamRZ 1980, 994) erfüllt die Mutter der Klägerin ihre Unterhaltspflicht vollständig durch deren Pflege und Erziehung.
  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80

    Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
    Der Senat hat auch bereits entschieden, daß sich an der Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit des das Kind versorgenden Elternteils nichts ändert, solange dieser die Kindesbetreuung weiter in vollem Umfang wahrnimmt (Urteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12

    Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des

    Darüber hinaus bedarf es einer besonderen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls, wenn die Entscheidung für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung einen nicht unerheblichen Mehrbedarf im Vergleich mit anderen denkbaren Lösungen des zugrunde liegenden schulischen Problems verursacht (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 324/81 - FamRZ 1983, 48, 49 zur Privatschule).

    Auch diese Beurteilung obliegt im Kern der tatrichterlichen Würdigung (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 324/81 - FamRZ 1983, 48, 49).

  • OLG Naumburg, 22.09.2011 - 8 UF 118/11

    Kindesunterhalt: Schulgeld und Kosten des Schulhorts als Mehrbedarf des Kindes

    Beim Schulgeld handelt es sich um unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf (vgl. BGH FamRZ 1983, 48; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1209; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1610 Rn 13).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2019 - 20 UF 105/18

    Kindesunterhalt: Behandlung von Mehrkosten einer speziellen

    Deshalb können im Unterhaltsverfahren Maßnahmen des insoweit sorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BGH FamRZ 1983, 48; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 456).

    Entscheidend ist neben den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Barunterhaltspflichtigen, ob eine kostengünstigere Alternative zu der gewählten Schulform existiert, die einen vergleichbaren Erfolg verspricht (BGH, NJW 1983, 393).

    Zu prüfen ist ferner, ob andere Möglichkeiten zur schulischen Förderung des Kindes bestehen und zumutbar sind, die bei geringeren Kosten zu vergleichbaren Erfolgen führen würden (BGH, FamRZ 1983, 48; Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, Stand: 10/2018, Kindesunterhalt, Rn. 1268; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 456).

  • OLG Naumburg, 09.09.2008 - 3 UF 31/08

    Eintrittspflicht der unterhaltsverpflichteten Eltern für den Mehrbedarf für den

    Der Klägerin steht ein unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf wegen des Besuchs eines privaten Gymnasiums seit August 2006 nicht zu, weil nach dem Vortrag der Klägerin keine Gründe von erheblichem Gewicht vorliegen, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen, die dadurch verursachten Mehrkosten zu Lasten des Unterhaltspflichtigen als angemessene Bildungskosten anzuerkennen(vgl. BGH FamRZ 1983, 48).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Das Recht und die Pflicht, ein Kind zu erziehen, ist gem. § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge; die insoweit vom Sorgeberechtigten zu treffenden Entscheidungen darf der andere Elternteil nicht mit unterhaltsrechtlichen Mitteln indirekt beeinflussen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 324/81 - FamRZ 1983, 48).
  • OLG Nürnberg, 21.10.1992 - 10 WF 2533/92

    Unterhalt bei Internatsunterbringung

    Der andere Elternteil muß in aller Regel die Entscheidung des Sorgeberechtigten hinnehmen, auch wenn sie ihm nicht sinnvoll erscheinen und sich kostensteigernd auswirken (BGH FamRZ 1983, 48 ).

    Jedoch wird noch zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang der reduzierte Betreuungsaufwand der Mutter der Klägerin deren Beteiligung an den durch die Internatsunterbringung verursachten Mehrkosten rechtfertigt (BGH FamRZ 1983, 48, 49; Wendl-Staudigl, a.a.O., S. 184).

  • OLG Koblenz, 05.10.2004 - 11 UF 27/04

    Festlegung der Ziele und des Orts der Ausbildung durch den Sorgeberechtigten;

    Das gilt auch bei der Wahl einer Mehrkosten verursachenden Privatschule (vgl. BGH FamRZ 1983, 48 ; Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rdn. 320 b).
  • KG, 18.06.2002 - 19 UF 370/01

    Mehrkosten für den Besuch eines in Schottland gelegenen Internats

    Grundsätzlich hat der barunterhaltspflichtige Elternteil diese Entscheidung zu akzeptieren - unabhängig davon, ob diese ihm sinnvoll erscheint oder sie sich kostensteigernd für ihn auswirkt (BGH NJW 1983, 393; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2 Rn. 320 b).

    Grundsätzlich gilt dies auch für die Kosten einer Privatschule (BGH NJW 1983, 393).

    Entscheidend ist neben den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Barunterhaltspflichtigen, ob eine kostengünstigere Alternative zu der gewählten Schulform existiert, die einen vergleichbaren Erfolg verspricht (BGH NJW 1983, 393).

  • VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070

    Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter;

    Von vornherein auszuschließen ist dies nicht; hierfür bedarf es aber besonderer Umstände des Einzelfalls (siehe hierzu etwa BGH, B.v. 10.7.2013, XII ZB 298/12, juris; BGH, U.v. 3.11.1982, IV b ZR 324/81, juris - privates Gymnasium; OLG Naumburg, B.v. 22.9.2011, 8 UF 118/11, juris).
  • OLG Nürnberg, 21.10.1992 - 11 WF 2533/92

    Verpflichtung zum Unterhalt eines minderjährigen unverheirateten Kindes;

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  • OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 9 UF 174/20

    Pflicht des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils zur Beteiligung am

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

  • OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 4683/92

    Pflegekind; Nachhilfeunterricht; Erziehungsdefizite; Wissenlücken; Schulbesuch;

  • OLG Hamburg, 25.11.1985 - 2 WF 147/85

    Ausbildungsunterhalt; Kosten einer privaten Realschule; Wirtschaftliche

  • OLG Hamburg, 04.02.1983 - 2 UF 137/82
  • OLG Hamburg, 18.02.1983 - 2 UF 137/82

    Klage auf rückständigen und laufenden Unterhalt; Berechnung des Barbedarfs eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1993 - 19 A 1744/93
  • AG Köln, 16.08.2000 - 302 F 273/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der

  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
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