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   BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86   

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BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86 (https://dejure.org/1987,576)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1987 - IVb ZR 70/86 (https://dejure.org/1987,576)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - IVb ZR 70/86 (https://dejure.org/1987,576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eltern - Kind - Unentgeltliche Arbeit - Schenkung - Ausstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1374
    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

Papierfundstellen

  • BGHZ 101, 229
  • NJW 1987, 2816
  • NJW-RR 1987, 1349 (Ls.)
  • MDR 1987, 919
  • DNotZ 1988, 436
  • FamRZ 1987, 910
  • JR 1988, 104
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
    Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (vgl. BGHZ 82, 354, 357; 84, 361, 365).

    Die sich danach ergebende Rechtsfolge, daß dem Anfangsvermögen des Klägers nicht der Wert der Arbeitsleistungen seines Vaters hinzugerechnet werden kann, steht im Einklang mit der Entscheidung BGHZ 84, 361, in der sich der IX. Zivilsenat mit der Frage befaßt hat, ob ein Ehemann nach dem Scheitern der Ehe von seiner Ehefrau - mit der er Gütertrennung vereinbart hatte - einen Ausgleich für Arbeiten verlangen kann, die er beim Umbau eines Hauses auf dem allein der Ehefrau gehörenden Grundstück geleistet hatte.

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
    Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (vgl. BGHZ 82, 354, 357; 84, 361, 365).
  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64

    Ausstattungsversprechen

    Auszug aus BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
    Unter einer Ausstattung ist gemäß § 1624 Abs. 1 BGB zu verstehen, was einem Kind mit Rücksicht auf seine Eheschließung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung von einem Elternteil zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung zugewendet wird (vgl. dazu schon BGHZ 44, 91).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Mit der Regelung, dass eine "den Umständen nach zu den Einkünften" zu rechnende Zuwendung nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können; maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfes dienen oder die Vermögensbildung des begünstigten Ehegatten fördern soll (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. Juli 1987, IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229 = FamRZ 1987, 910).

    Das wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Zuwendenden und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers zu beurteilen sein (Senatsbeschluss BGHZ 101, 229, 234 = FamRZ 1987, 910, 911).

  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    An dieser Voraussetzung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann, wenn Arbeits- oder Dienstleistungen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 84, 361, 365; Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, 232) oder Gebrauchsüberlassungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, 356 f.) zugewendet werden.
  • BFH, 27.10.2010 - II R 37/09

    Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich

    Da die unentgeltliche Gewährung eines zinslosen oder zinsgünstigen Darlehens eine (sonstige) freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 7 Rz 9), ist es unerheblich, dass zivilrechtlich in der bloßen vorübergehenden Gebrauchsüberlassung einer Sache in der Regel keine das Vermögen mindernde Zuwendung liegt, wie sie für eine Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB erforderlich ist; eine Schenkung gemäß §§ 516 ff. BGB setzt nämlich eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, und vom 1. Juli 1987 IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229; BGH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV ZR 218/06, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2008, 192; Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Februar 1996 2 U 139/95, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1996, 717).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2017 - 9 UF 52/16

    Zugewinnausgleich: Behandlung von Geldzuwendungen; Berücksichtigung von

    Das wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Zuwendenden und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers zu beurteilen sein (BGHZ 101, 229 - Rdnr. 18 bei juris; BGH FamRZ 2014, 98 - Rdnr. 26 bei juris; erkennender Senat, Beschluss vom 17. April 2014, Az. 9 UF 177/13 - bei juris; Palandt-Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1376 Rdnr. 17).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Hat nämlich derjenige, der die Arbeit geleistet hat, einen Vergütungsanspruch erlangt, so kann die Vermögensverschiebung darin gesehen werden, dass der Arbeitnehmer auf die Geltendmachung des Vergütungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet (vgl. BGH-Urteil vom 1. Juli 1987 IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, unter 2.).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZR 218/06

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

    Die Einräumung eines (hier nach dem bestrittenen Vortrag des Klägers teilweise) unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts stellt selbst bei langer Dauer keine Schenkung, sondern Leihe dar (§§ 598 ff. BGB; BGHZ 82, 354, 357 ff.; 101, 229, 232 f.; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 - NJW 1985, 313 unter I 2; vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553 mit dem Zusatz, dies gelte auch, soweit das Wohnrecht über den Erbfall hinaus bestehen bleiben soll).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 9 UF 177/13

    Zugewinnausgleich: Einordnung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten;

    Schenkungen naher Angehöriger sind nach § 1374 Abs. 2 BGB nur dann in das Anfangsvermögen einzustellen, wenn sie die Vermögensbildung des/der Beschenkten fördern sollen (BGH, FamRZ 2014, 98; FamRZ 1987, 910, 911), wie dies auf Zuschüsse zur Finanzierung des Erwerbs von Grundeigentum zutrifft.

    Maßgebliche Kriterien für die Einordnung als Einkommen (weil bedarfsdeckend) oder Vermögen (weil vermögensbildend) sind der Anlass der Schenkung, die Willensrichtung des Schenkers und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschenkten (BGH, FamRZ 2014, 98; FamRZ 1987, 910; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1065).

  • LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    Demgemäß hat auch der Bundesgerichtshof unentgeltliche Arbeitsleistungen nicht als zugewendete Ausstattungen angesehen, weil auch dabei "keine Verschiebung von Gegenständen aus dem Vermögen des einen in das Vermögen des anderen" stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1987 - Ivb ZR 70/86 - juris, Rn. 15 = NJW 1987, 2816).

    Gegenstand der Ausstattung kann jeder denkbare Vermögenswert sein, der vom Vermögen der Eltern in das Vermögen des Abkömmlings fließt und damit das Vermögen vermehrt (BGH, Urteil vom 01.07.1987 - Ivb ZR 70/86 - juris = NJW 1987, 2816).

  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger

    Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (Senatsurteil BGHZ 101, 229 = FamRZ 1987, 910; Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 15).
  • OLG Celle, 28.07.2015 - 17 UF 63/15

    Durchführung des Zugewinnausgleichs hinsichtlich Zahlungen aus dem Vermögen

    Das wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Zuwendenden und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers zu beurteilen sein (BGHZ 101, 229, 234; BGH FamRZ 2014, 98).
  • OLG Koblenz, 10.08.2006 - 7 UF 850/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Geldzuwendungen naher Angehöriger beim

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00

    Anwaltsmediator, widerstreitende Interessen, dieselbe Rechtssache

  • OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08

    Haftung des Architekten: Haftung für die faktische Übernahme von

  • LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

  • KG, 21.07.2006 - 13 U 55/05

    Vermietung einer Wohnung weit unterhalb der ortsüblichen Miete als den

  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 UF 393/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten an

  • BGH, 05.09.2017 - X ZR 119/16

    Übertragung von Wertpapieren auf Grundlage eines "Vertrags zugunsten Dritter für

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 5 WF 14/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07

    Berücksichtigung von Hausratsgegenständen im Zugewinnausgleich

  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines

  • OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05

    Vermögensaufwendungen für privilegiertes Anfangsvermögen des Partners

  • FG Köln, 16.12.2003 - 9 K 458/00

    Freigiebige Zuwendung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 102/07

    Zur außerordentlichen Kündigung des notariell vereinbarten ausschließlichen

  • BGH, 26.03.2009 - Xa ZR 118/06

    Voraussetzungen und Umfang der Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des

  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 7 K 1475/09

    Keine freigebige Zuwendung durch Verzicht auf Mehrheitsstimmrecht bei einer GmbH

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