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   BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85   

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https://dejure.org/1987,1627
BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85 (https://dejure.org/1987,1627)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1987 - IVb ZB 41/85 (https://dejure.org/1987,1627)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 (https://dejure.org/1987,1627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich - Quasisplitting - Zahnärzteversorgung - Statischen Anwartschaftsstadium - Volldynamisches Leistungsstadium - Bewertung der Hessischen Zahnärzte-Versorgung im Anwartschaftsteil als statisch - Mittelbare Bewirkung einer Erhöhung der Versorgungsanrechte durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a
    Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 488
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Es hat seine Darlegungen durch Vorlage einer Stellungnahme des Versicherungsmathematikers T. untermauert, der unter Bezugnahme auf die Grundsätze des Senatsbeschlusses BGHZ 85, 194 ff. und unter Hinweis auf die maßgebliche Bewertungsvorschrift des § 1587a Abs. 2 Nr. 4c BGB ebenfalls zu dem Ergebnis gelangt, daß die Versorgung im Anwartschaftsteil statisch sei.

    Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschafts Stadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den Einkommen der Mitglieder richten und Einkommenssteigerungen deshalb mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 und vom 21. Januar 1987 aaO).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaft - Versorgungswerk - Volldynamisch - Statisch

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Wenn die Rentenanwartschaften in einer dem § 1587a Abs. 2 Nr. 4c BGB entsprechenden festen Beziehung zu den zuvor geleisteten Beiträgen stehen, ist dies für eine im Anwartschaftsteil statische Versorgung auch typisch (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362).

    Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschafts Stadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den Einkommen der Mitglieder richten und Einkommenssteigerungen deshalb mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 und vom 21. Januar 1987 aaO).

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Das gilt sogar dann, wenn die Beiträge an eine regelmäßig angepaßte allgemeine Bemessungsgrundlage gekoppelt sind, etwa an den jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zu dieser Frage hat der Senat inzwischen in seinem Beschluß vom 23. September 1987 (aaO) Stellung genommen.

  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 131/82

    Einbeziehung einer Leibrentenversicherung in den Versorgungsausgleich;

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Was die auf Zeit und nicht lebenslang zugesagten Rentenleistungen betrifft, hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344, 345), daß eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer über das Ehezeitende hinaus fortbestehenden Prämienzahlungspflicht nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegt.
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschafts Stadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den Einkommen der Mitglieder richten und Einkommenssteigerungen deshalb mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 und vom 21. Januar 1987 aaO).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Die von den Vorinstanzen getroffenen Ermittlungen ergeben jedenfalls, daß die Annahme des Oberlandesgerichts insoweit zutreffend und eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses daher nicht geboten ist (vgl. BGHZ 39, 333, 338 f.; Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - NJW 1983, 2318, 2319 f.).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Die von den Vorinstanzen getroffenen Ermittlungen ergeben jedenfalls, daß die Annahme des Oberlandesgerichts insoweit zutreffend und eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses daher nicht geboten ist (vgl. BGHZ 39, 333, 338 f.; Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - NJW 1983, 2318, 2319 f.).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
    Wie die Ehefrau nicht bezweifelt, ist die Versorgung mit ihrer Hauptleistung nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 88, 386 ff.).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).
  • OLG Köln, 20.11.2008 - 14 UF 219/07

    Voraussetzungen der Beurteilung von Versorgungsanwartschaften als statisch bzw.

    Dass eine Unterteilung der Prozentsätze an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpft, ändert daran nichts (vgl. BGH FamRZ 1988, 488).
  • OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89

    Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung; Eigentum an der Ehewohnung; Dingliches

    Diese Unterscheidung, aus der sich zugunsten der vorliegenden Versorgungszusage keine Abweichung ergibt, ist im Interesse einer praktikablen Handhabung mit dem Gleichheitssatz vereinbart (BGH FamRZ 87, 52; 87, 1241; 88, 488; 89, 155; 89, 844).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1988 - 4 UF 129/85

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Altersversorgung bei der Nassauischen

    Soweit die Beschwerdeführerin darauf hinweist, daß eine 60 %ige Erhöhung des Faktors nicht gerechtfertigt wäre, weil die Tarifgehälter nicht um 5, 5 % jährlich ansteigen würden, ist dem entgegenzuhalten, daß der Bundesgerichtshof (FamRZ 1987, 1241; FamRZ 1988, 488) im Hinblick auf die unumgängliche Typisierung und Pauschalierung diese Regelung als zulässig bewertet hat.
  • LG Essen, 30.11.2000 - 6 O 399/00

    Sonstiges Zivilrecht, Steuerrecht

    Eine Verwirkung ist ausgeschlossen, wenn der Berechtigte durch Mahnung, Widerspruch oder in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er auf seinem Recht beharrt (BGH FamRZ 1988, 488).
  • OLG Nürnberg, 25.01.1990 - 11 UF 4109/89

    Durchführung des Versorgungsausgleiches nach einer Scheidung; Einbezug von

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  • BGH, 04.10.1990 - II ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswerk der

    Soweit Versorgungsordnungen diesen Voraussetzungen entsprechen, hat der Senat die Ermittlung des Barwertes unter Verwendung der erhöhten Tabellenwerte gebilligt (Beschlüsse vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241 betreffend die Bayerische Apothekerversorgung und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 betreffend die Hessische Zahnärzte-Versorgung).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1992 - 3 UF 116/92

    Versorgungsanwartschaften bei der Landeszahnärztekammer Hessen im

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung von Rentenanwartschaften des

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