Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,591
BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81 (https://dejure.org/1985,591)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1985 - IVb ZB 677/81 (https://dejure.org/1985,591)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 (https://dejure.org/1985,591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Begründung monatlicher Rentenanwartschaften zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung des Ehemannes und der öffentlichen Zusatzversorgung der Ehefrau - Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde gegen die verschiedenen Teile eines Verbundurteils - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1494
  • MDR 1986, 658
  • FamRZ 1986, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Vielmehr hat der Senat gerade auch für das - vorliegende - Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die verfahrensrechtliche Dispositionsbefugnis eingeschränkt und das Rechtsmittelgericht an Sachanträge des Rechtsmittelführers nicht gebunden ist (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 92, 5) die Geltung des Verschlechterungsverbotes damit begründet, daß den schutzwürdigen Interessen des Beschwerdeführers auch im Hinblick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens Vorrang zukomme (a.a.O. S. 9).

    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Entscheidung über den Ausgleich nach § 1587b Abs. 3 BGB als nicht weiter teilbar und daher einer wirksamen Teilanfechtung unzugänglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39; 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891; 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991 f.) durch die weitere Beschwerde des Ehemannes insgesamt in der Rechtsbeschwerdeinstanz angefallen ist.

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Da nur der Ehemann weitere Beschwerde eingelegt hat, steht einer solchen Entscheidung das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegen, das auch im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich gilt (BGHZ 85, 180).

    Es stellt eine dem Rechtsmittelführer gewährte Rechtswohltat dar, die ihn davor schützt, auf sein eigenes Rechtsmittel hin in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (Senatsbeschluß BGHZ 85, 180, 185 f. m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Eine Anschließung des Rechtsmittelführers an das unselbständige Anschlußrechtsmittel des Gegners ist im familiengerichtlichen Verfahren jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sich das Hauptrechtsmittel und das gegnerische Anschlußrechtsmittel gegen denselben Teil des Verbundurteils richten (im Anschluß an BGHZ 88, 360 [BGH 27.10.1983 - VII ZR 41/83]).

    In BGHZ 88, 360 [BGH 27.10.1983 - VII ZR 41/83] hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden, daß eine Anschließung des Berufungsklägers an die unselbständige Anschlußberufung seines Gegners nicht möglich ist.

  • BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81

    Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Das gilt auch dann, wenn es sich hierbei um eine dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnende Folgesache handelt (vgl. BGH Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - FamRZ 1980, 233; Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 37 f.; Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 729/80 - FamRZ 1982, 1203, 1204 und vom 20. Oktober 1982 - IVb ZR 318/81 - FamRZ 1982, 1198).

    Die rechtliche Situation ist hier derjenigen bei der Anfechtung eines Urteils vergleichbar, das über mehrere, auf verschiedenen Gründen beruhende Ansprüche des Klägers entschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 aaO).

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Der Mangel der Zulässigkeit stellt einen absoluten, auch vom Gericht der weiteren Beschwerde zu beachtenden Verfahrensmangel dar (für den gleichliegenden Fall der Unzulässigkeit der Berufung, bzw. Anschlußberufung vgl. etwa BGHZ 6, 369, 370; 7, 280, 283 f.; BGH Urteil vom 19. Dezember 1962 - IV ZR 172/62 - MDR 1963, 291; BAG Urteil vom 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP ZPO § 234 Nr. 4).

    Den gleichen Standpunkt wie das Reichsgericht hat auch der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eingenommen und in BGHZ 6, 369 in einer Scheidungssache, in der die Beklagte Revision eingelegt hatte, das ihrer Berufung teilweise stattgebende Berufungsurteil aufgehoben und die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen, weil die Voraussetzung für die Wiedereinsetzung der Beklagten in den vorigen Stand nicht gegeben, die Berufung daher unzulässig und der Mangel dieser Prozeßvoraussetzung unabhängig von den Anträgen der Parteien auch vom Revisionsgericht noch zu berücksichtigen sei (a.a.O. S. 370).

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Entscheidung über den Ausgleich nach § 1587b Abs. 3 BGB als nicht weiter teilbar und daher einer wirksamen Teilanfechtung unzugänglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39; 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891; 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991 f.) durch die weitere Beschwerde des Ehemannes insgesamt in der Rechtsbeschwerdeinstanz angefallen ist.
  • BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Ihre Standhaftigkeit ist, gerade auch in Versorgungsausgleichssachen, von der Rechtsprechung in entsprechender Anwendung der in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Bestimmungen entwickelt und ausgestaltet worden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 86, 51; 92, 207, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Entscheidung über den Ausgleich nach § 1587b Abs. 3 BGB als nicht weiter teilbar und daher einer wirksamen Teilanfechtung unzugänglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39; 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891; 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991 f.) durch die weitere Beschwerde des Ehemannes insgesamt in der Rechtsbeschwerdeinstanz angefallen ist.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Dabei steht es außer Frage, daß die von neuem zu treffende sachliche Entscheidung nicht zu Ungunsten des Rechtsmittelführers von der aufgehobenen Entscheidung abweichen darf (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 80/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen - m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81
    Mit der dargelegten Streitfrage hat sich bereits der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 16. Juni 1970 (VI ZR 98/69 - JR 1971, 159 = NJW 1970, 1683) in einem Fall befaßt, in dem das Berufungsgericht bei dem im ersten Rechtszug teilweise obsiegenden Kläger und Berufungskläger die Prozeßfähigkeit für nicht nachgewiesen gehalten hatte.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

  • RG, 06.06.1904 - VI 456/03

    Eintritt eines neuen Klägers; Rücktritt vom Verlöbnisse

  • VGH Hessen, 02.08.1979 - IV OE 37/79
  • BGH, 19.12.1962 - IV ZR 172/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer

  • RG, 09.12.1897 - IV 154/97

    Jagdverpachtung durch d. Gemeindebehörde. Geständnis. Relative Rechtskraft

  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60

    Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit

  • RG, 17.10.1902 - II 148/02

    Ernennung von Schiedsrichtern.

  • RG, 28.04.1888 - I 108/88

    Gewerbeordnung. Flußschiffer. Rechtsweg

  • RG, 26.10.1933 - IV 188/33

    1. Sind die deutschen Gerichte zur Scheidung der Ehe von Ausländern zuständig,

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Das gilt insbesondere für die Gegenanschließung an eine Anschlussberufung des Berufungsbeklagten (vgl. BGH FamRZ 1986, 455, 456; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 629a, Rz. 21).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Vielmehr ist es auch nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten, ihn davor zu schützen, auf sein eigenes Rechtsmittel hin in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (BGHZ 85, 180, 185 f; BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1495).

    Das Verschlechterungsverbot hat deshalb auch in diesen Fällen zu gelten, so daß die neue Entscheidung dem Rechtsmittelführer zumindest das gewähren muß, was ihm die allein von ihm ursprünglich angefochtene Entscheidung zubilligte (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1985 aaO; Beschl. v. 24. Mai 1989 - IVb ZB 28/88, NJW-RR 1989, 1404; Urt. v. 15. Oktober 1993 - V ZR 19/92, NJW 1994, 586, 588; Musielak/Ball, aaO § 563 Rn. 16; Zimmermann, ZPO 5. Aufl. § 565 Rn. 4).

    b) Das Verbot der reformatio in peius tritt im Streitfall auch nicht hinter anderen, bei Abwägung als vorrangig zu wertenden Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1985 aaO) zurück.

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    - Ob die (unselbständige) Anschlußberufung der Klägerin auch den Beklagten zu dem Antrag berechtigt hätte, den Scheidungsausspruch des Verbundurteils aufzuheben (vgl. dazu BGHZ 88, 360 [BGH 27.10.1983 - VII ZR 41/83]; Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455, 456; Senatsurteil BGHZ 89, 325, 328 f.; vom 26. November 1986 - IVb ZR 92/85 - FamRZ 1987, 264, 265), kann daher auf sich beruhen.
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08

    Autokauf - Rückabwicklungsangebot kommt Händler teuer zu stehen

    Zwar hat das Gebot der Berücksichtigung zwingenden, von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensrechts grundsätzlich keinen Vorrang vor dem Verschlechterungsverbot (vgl. BGH , NJW 1986, 1494 ff.).
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 414/16

    Antrag eines Witwers auf Berichtigung eines Eintrags im Sterberegister;

    Es stellt eine dem Rechtsmittelführer gewährte Rechtswohltat dar, die ihn davor schützt, auf sein eigenes Rechtsmittel hin in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455, 457 mwN).

    Vielmehr hat der Senat auch für Verfahren, in denen die verfahrensrechtliche Dispositionsbefugnis eingeschränkt und das Rechtsmittelgericht an Sachanträge des Rechtsmittelführers nicht gebunden ist (vgl. zum Betreuungsrecht Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24 mwN und zum Versorgungsausgleich Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 28 mwN; zum Kindschaftsrecht vgl. aber Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 52 mwN), die Geltung des Verschlechterungsverbots damit begründet, dass den schutzwürdigen Interessen des Beschwerdeführers auch im Hinblick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens Vorrang zukomme (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455, 457 mwN).

    Das kommt insbesondere bei schwersten Verfahrensmängeln in Betracht, deren Vorliegen eine Wiederaufnahme i.S.v. §§ 578 ff. ZPO begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455, 457 mwN) oder aber einen absoluten Revisionsgrund i.S.v. § 547 ZPO darstellen würde.

    (2) Der Mangel der Zulässigkeit der Beschwerde stellt einen absoluten, auch vom Rechtsbeschwerdegericht zu beachtenden Verfahrensmangel dar (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455 mwN).

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86

    Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

    Zwar soll eine Ausnahme von diesem Verbot für alle Fälle des nicht behebbaren Mangels einer Prozeßvoraussetzung gelten (vgl. die Nachweise im BGH-Beschluß vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1495 f. unter 3. m. w. Nachw.).

    Das kann für den Verstoß gegen die formelle Rechtskraft nicht angenommen werden, wie schon der Umstand zeigt, daß bei unterbliebener Revision der Klägerin die Sachabweisung der Widerklage unangreifbar gewesen wäre (vgl. BGH Beschluß vom 18. Dezember 1985 aaO unter 3. b bb).

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 177/04

    Berechnung und Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

    c) Zur Geltung des Verbots der reformatio in peius bei Verstößen gegen von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvorschriften (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455 ff.).

    Bei der Verletzung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensgebots findet das Verschlechterungsverbot indessen keine Beachtung, sofern die verletzte Verfahrensnorm ein größeres verfahrensrechtliches Gewicht hat als das Verschlechterungsverbot selbst (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 ­ IVb ZB 677/81 ­ FamRZ 1986, 455, 457).

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2021 - 22 U 267/20

    Vergütungsanspruch für diverse Bauarbeiten; Volle Vergütung nach

    Die Frage des Vorrangs zwischen dem Verschlechterungsverbot und dem Gebot der Berücksichtigung zwingenden Verfahrensrechts stellt sich daher bei einer möglichen Behebung des Mangels durch die untere Instanz letztlich nicht (BGH, Beschl. v. 24.05.1989 - IVb ZB 28/88, NJW-RR 1989, 1404; Urt. v. 18.12.1985 - IVb ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1495; BGH, Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 245/11, BeckRS 2013, 1639).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von

    Die Frage des Vorrangs zwischen dem Verschlechterungsverbot und dem Gebot der Berücksichtigung zwingenden Verfahrensrechts stellt sich daher bei einer möglichen Behebung des Mangels durch die untere Instanz letztlich nicht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 1989 - IV b ZB 28/88, NJW-RR 1989, 1404; Urteil vom 18. Dezember 1985 - IV b ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1495 jeweils mwN).

    Maßgebend ist danach, ob der verletzten Verfahrensnorm ein größeres Gewicht zukommt als dem Verschlechterungsverbot (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1985 - IV b ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1496; Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04, NJW 2008, 153, 156; für eine Abwägung auch Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 528 Rn. 33; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 528 Rn. 6; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 528 Rn. 17; PG/Oberheim, ZPO, 4. Aufl. § 528 Rn. 15; für einen Vorrang des Verfahrensrechts ohne Abwägung hingegen: Bötticher, ZZP 65 (1952), 464, 468).

    Das Verschlechterungsverbot tritt danach beispielsweise zurück, wenn Verfahrensvorschriften verletzt wurden, die eine Wiederaufnahme begründeten (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IV b ZR 10/88, BGHZ 105, 270, 276; Urteil vom 18. Dezember 1985 - IV b ZB 677/81, NJW 1986, 1494, 1496).

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Soweit die Revision für ihre gegenteilige Auffassung den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1985 (IVb ZB 677/81 - NJW 1986, 1494, 1495) zitiert, handelt es sich um den Sonderfall, daß der Klage in erster Instanz teilweise stattgegeben und sie im übrigen als unbegründet abgewiesen worden war: In diesem Fall stellte sich die Frage, ob das Berufungsgericht auf das Rechtsmittel allein des Klägers hin die Klage bei Fehlen einer Prozeßvoraussetzung noch als ganze als unzulässig abweisen konnte (vgl. dazu auch MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher aaO Rn. 19 f; Stein/Jonas/Grunsky aaO Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

  • BGH, 05.03.1990 - II ZR 86/89

    Vertretung einer GmbH mit fakultativen Aufsichtsrat

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 13 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision bei einem Spurwechsel eines LKW auf der Autobahn

  • OVG Brandenburg, 24.02.2004 - 4 A 777/01

    Berufung, Anschlussberufung, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 18/16

    Überstundenvergütung - Kündigung im Kleinbetrieb

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

  • OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05

    Eingeschränkter Versorgungsausgleich bei langer Trennungszeit?

  • BSG, 30.09.2002 - B 11 AL 33/02 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung

  • OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12

    Zur Berücksichtigung des Anrechts aus einer nach Ehezeitende geschlossenen

  • OLG Saarbrücken, 19.09.2003 - 9 UF 46/03

    Unzulässigkeit der Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen

  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 9 UF 28/07

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht und Verwerfung

  • OLG Frankfurt, 01.04.1987 - 5 UF 246/85
  • OLG Saarbrücken, 16.12.1987 - 9 UF 257/85
  • OLG München, 25.01.2006 - 9 U 4356/04

    Verfahrensrecht - Schadensersatz: Verhältnis von Teilklage & Feststellungsantrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht