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   BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87   

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https://dejure.org/1987,1359
BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87 (https://dejure.org/1987,1359)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1987 - IVb ZB 99/87 (https://dejure.org/1987,1359)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 (https://dejure.org/1987,1359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame Annahmestelle - Falsche Adressierung - Büropersonal - Fristversäumung - Verschulden - Diktierter Schriftsatz

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 251
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87
    Selbst bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei ist das angegangene unzuständige Gericht nicht zu außerordentlichen Maßnahmen verpflichtet, um den recht zeitigen Eingang einer Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 27/82

    Erfolg einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 12. Mai 1982 - IVb ZB 27/82 -, vom H. hat die Berufungsschrift auf Tonband diktiert, ohne das Berufungsgericht zu bezeichnen.
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Dazu gehört neben der Bezeichnung der Parteien (BGH, Beschl. v. 24. November 1981, VI ZB 11/81, VersR 1982, 191) auch die Bezeichnung des zuständigen Gerichts (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1987, IVb ZB 99/87, VersR 1988, 251; Beschl. v. 8. Dezember 1992, VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381 f.; Senat, Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Die hiergegen erhobene Kritik (BVerwGE 55, 62 [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77]; vgl auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 10/87 - NJW 1990, 2639 [BVerwG 27.04.1990 - 4 C 10/87]; BGH Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 - VersR 1988, 251), nach der die besondere Schutzwürdigkeit der Leistungsempfänger im Prozeßrecht nicht nach der Ursachenlehre der wesentlichen Bedingung berücksichtigt werden kann, läßt die Beurteilung der Kausalität im materiellen Leistungsrecht unberührt.
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Entgegen der Ansicht der Revision führt die Tatsache, daß auch die Geschäftsstelle des Gerichts fahrlässig zu der Zustellungsverzögerung beigetragen hat, indem der Schriftsatz vom 29. April 1992 ausschließlich im Hinblick auf das angegebene Aktenzeichen und ohne Beachtung der richtigen Parteienbezeichnung in der Akte 10 O 157/92 abgeheftet wurde, nicht dazu, daß das Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers außer Betracht zu bleiben hat (zum Zusammentreffen von Behörden- und Parteiverschulden bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Senatsbeschluß vom 10. März 1993 - VIII ZB 1/93 = VersR 1994, 75 m.w.Nachw.; s. auch BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 5; BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 4).
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