Rechtsprechung
BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bedarfsminderung des Unterhaltsanspruchs durch Ausbildungsvergütung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterhaltszahlungen; Bestimmtheit des Klagebegehrens; Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung von Unterhaltsleistungen; Behandlung einer Ausbildungsvergütung als Arbeitseinkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1577
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2462
- MDR 1981, 831
- FamRZ 1981, 541
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Demgemäß hat der BGH entschieden, dass die Rentenansprüche von Witwe und Kind des bei einem Unfall Getöteten nicht in einem einzigen Rentenanspruch zusammengefasst werden können, sondern auf Witwe und Kind aufzuteilen sind (BGHZ 11, 181 (183 f.) = NJW 1954, 716).Sie sind deshalb in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 11, 181 (184) = NJW 1954, 716).
Allerdings ist die Klage deshalb nicht schlechthin abweisungsreif, weil die Kl. die fehlende Aufgliederung nachholen können (BGH, NJW 1954, 716).
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Allerdings hat er den unterhaltsgeschädigten Familienangehörigen in einem derartigen Fall aus praktischen Gründen die Möglichkeit zugestanden, sich innerhalb des Gesamtschadensbetrages mit einer vom Antrag abweichenden Aufteilung auf die einzelnen Kl. einverstanden zu erklären, falls das Gericht in der Beurteilung der Bedürfnisse einzelner Kl. von deren im Antrag genannten Beträgen abweicht (vgl. BGH, NJW 1972, 1716 (1717)).Der BGH hat bereits für den Unterhaltsschadensanspruch eines Lehrlings entschieden, dass die von diesem bezogene Lehrlingsbeihilfe als Arbeitsertrag anzusehen und je nach Bedarfsfall und Höhe zumindest teilweise anzurechnen ist (BGH, NJW 1972, 1716 (1719)).
- BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Ebenso wie es bei Ansprüchen, die richterlicher Schätzung unterliegen, aus Gründen der Bestimmtheit des Klageantrages mindestens einer Angabe der Größenordnung des Anspruchs oder der zu seiner Fixierung nötigen tatsächlichen Grundlagen bedarf (BGHZ 45, 91 (93) = NJW 1966, 780), ist es auch bei der hier gegebenen Häufung mehrerer Unterhaltsansprüche notwendig, dass die Berechtigten die vorgestellte Höhe ihrer Ansprüche bezeichnen, die Klageforderung entsprechend aufgliedern und allenfalls daneben sich mit einer anderen Aufteilung im Rahmen des Gesamtbetrages einverstanden erklären.
- BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 121/60
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Allerdings darf das BerGer., an das die Sache zur anderweiten Verhandlung zurückverwiesen wird, in der von ihm zu treffenden sachlichen Entscheidung nicht zuungunsten der Partei, die das Berufungsurteil allein angefochten hat, von seiner früheren Entscheidung abweichen (RGZ 58, 248 (256); RG, JW 1916, 496 (498); RG, LZ 1926, 331 (334); BGH, NJW 1961, 1813, (1814); vgl. auch Blomeyer, ZPO, § 99 II 3 = S. 531). - BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
a) Das unterliegt an sich keinen rechtlichen Bedenken, weil das Kindergeld in einem Fall wie hier, in dem das Kind von einem Elternteil betreut wird und von dem anderen Elternteil den Barunterhalt bekommt, grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zusteht und davon ausgegangen werden kann, dass die Mutter zum Zwecke des Kindergeldausgleichs zwischen den Eltern die dem Vater zustehende Hälfte zu dessen Gunsten unmittelbar dem Kind zukommen lässt und dadurch dessen Unterhaltsbedarf mindert (vgl. BGHZ 70, 151 (153 f.) = NJW 1978, 753; BGH, NJW 1981, 170 = FamRZ 1981, 26). - BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens; …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Die gleiche umfassende Berücksichtigung etwaiger Einkünfte ist grundsätzlich auch auf seiten des Unterhaltsberechtigten bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit geboten (vgl. BGH, NJW 1980, 2081 = FamRZ 1980, 771 (772)). - BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Dass die Kl. zu 1 im Verhältnis zu den von ihr betreuten Kindern keine Verpflichtung zum Barunterhalt und damit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit trifft (vgl. Senat, NJW 1980, 2306 = FamRZ 1980, 994), führt nicht dazu, dass sie auch hinsichtlich ihres eigenen Unterhaltsanspruchs gegen den Bekl. von jeder Verpflichtung freigestellt wäre, einen Teil ihres Unterhaltsbedarfs durch die Aufnahme einer an sich zumutbaren Erwerbstätigkeit selbst zu decken. - BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80
Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Wie der Senat, NJW 1981, 168 = FamRZ 1980, 1109 (1111)) entschieden hat, muss das Einkommen des Kindes beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Haftungsanteile zugute kommen. - BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80
Errechnung des Regelunterhalts
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
a) Das unterliegt an sich keinen rechtlichen Bedenken, weil das Kindergeld in einem Fall wie hier, in dem das Kind von einem Elternteil betreut wird und von dem anderen Elternteil den Barunterhalt bekommt, grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zusteht und davon ausgegangen werden kann, dass die Mutter zum Zwecke des Kindergeldausgleichs zwischen den Eltern die dem Vater zustehende Hälfte zu dessen Gunsten unmittelbar dem Kind zukommen lässt und dadurch dessen Unterhaltsbedarf mindert (vgl. BGHZ 70, 151 (153 f.) = NJW 1978, 753; BGH, NJW 1981, 170 = FamRZ 1981, 26). - BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80
Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Diese Auffassung des BerGer. steht ebenso in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt Senat, NJW 1981, 448 = FamRZ 1981, 17 m. w. Nachw.) wie die Ansicht, dass sich auch daraus keine Gründe für die Unzumutbarkeit der angesonnenen Erwerbstätigkeit ergeben, dass sich der Unterhaltsanspruch der Kl. zu 1 nach früherem Recht bestimmt (Art. 12 Nr. 3 II 1. EheRG). - BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79
Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der …
- RG, 06.06.1904 - VI 456/03
Eintritt eines neuen Klägers; Rücktritt vom Verlöbnisse
- BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80
Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung
- BGH, 19.07.2018 - VII ZR 19/18
Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche
Dazu ist erforderlich, dass ein Kläger entweder die Klagesumme auf die einzelnen Ansprüche betragsmäßig aufteilt oder die Ansprüche in eine bestimmte Reihenfolge als Haupt- und Hilfsantrag bringt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88, juris Rn. 16, NJW 1990, 2068; Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80, juris Rn. 5, NJW 1981, 2462; Urteil vom 16. Juni 1959 - V ZR 156/58, MDR 1959, 743).Ist eine Klage nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, liegt ein Verfahrensmangel vor, der in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88 Rn. 17, NJW 1990, 2068; Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80, juris Rn. 6, NJW 1981, 2462;… Urteil vom 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52, juris Rn. 3, BGHZ 11, 192).
Eine solche Klarstellung ist auch im Revisionsverfahren noch möglich (vgl. BGH…, Urteil vom 27. November 1996 - VIII ZR 311/95, juris Rn. 13, NJW-RR 1997, 441;… Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88, juris Rn. 18, NJW 1990, 2068; Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80, juris Rn. 6, NJW 1981, 2462).
- BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Die Ausbildungsvergütung, die ein volljähriges Kind erhält, ist als Einkommen zu berücksichtigen und deswegen - nach Abzug berufsbedingten Mehrbedarfs - in voller Höhe bedarfsmindernd anzurechnen (Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 f.). - BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Ferner wird darauf hingewiesen, daß die Ansprüche mehrerer Unterhaltsgläubiger nicht in einer Summe zugesprochen werden dürfen, sondern im einzelnen aufzugliedern sind (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 859/80 - FamRZ 1981, 541 f).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Vielmehr erscheint es zur Vermeidung eines erneuten Rechtsstreits geboten, das Verfahren durch Zurückverweisung der Sache in die richtige Lage zu bringen (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 und vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587, 588) und dem Kläger Gelegenheit zu geben, einen zulässigen Feststellungsantrag zu stellen, etwa dahingehend, daß die Beklagte zur Mietzinszahlung verpflichtet sei, sofern der Kläger das Mietobjekt innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung fertigstellt bzw. fertiggestellt hat (vgl. RG Warn Rspr. 1917 Nr. 190 = S. 289 ff.). - KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84
Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung
Dies gilt auch für Minderjährige, die sich in der Ausbildung befinden, denn der Ertrag ihrer Arbeit mindert deren Bedürftigkeit ebenso wie bei einem erwachsenen Unterhaltsberechtigten (BGH FamRZ 1980, 771, 772; BGH FamRZ 1980, 1109, 1111; BGH FamRZ 1981, 541, 543).Allerdings hat der BGH zu Recht hervorgehoben, daß die berufsbedingten Mehraufwendungen, die ein in der Berufsausbildung befindlicher Minderjähriger gegenüber gleichaltrigen Schülern hat, vorweg von seiner Ausbildungsvergütung abzusetzen sind (FamRZ 1981, 541, 543).
Der gegenteiligen Ansicht des BGH (FamRZ 1981, 541, 543) vermag der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (FamRZ 1981, 993) nicht zuzustimmen (zweifelnd auch Hampel FamRZ 1981, 1209, 1210).
Dies rechtfertigt es jedoch nicht, die Betreuungsleistungen auch jetzt noch - entsprechend der Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB - als dem Barunterhalt des Barunterhaltspflichtigen gleichwertigen Unterhalt anzusehen (so aber: BGH FamRZ 1981, 541, 543;; OLG Köln FamRZ 1983, 746; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 88; OLG Hamm FamRZ 1981, 996; Weychardt DAVorm 1984, 82, 86).
Dies gilt auch dann, wenn man - insoweit dem BGH (FamRZ 1981, 541, 543) folgend - für den Zeitraum der Minderjährigkeit der Klägerin zu einem anderen Ergebnis käme.
Soweit der BGH in dem mehrfach erwähnten Urteil vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 541, 543) eine andere Auffassung vertreten hat, kann dem nicht gefolgt werden.
- OLG Stuttgart, 21.07.1981 - 17 UF 91/81
Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung; Festlegung des Unterhaltsbedarfs; …
Die von dem Unterhaltsberechtigten bezogene Ausbildungsvergütung mindert, soweit sie nicht für ausbildungs- und berufsbedingte Aufwendungen benötigt wird, in vollem Umfange den Barunterhaltsanspruch des Jugendlichen gegen den nichtsorgeberechtigten Elternteil (Abweichung von BGH FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543).Der Senat bemißt den Kindesunterhalt zwar regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle; bei den Unterhaltsleistungen gegenüber ehelichen Kindern handelt es sich jedoch dem Grundsatz nach um individuell zu bemessenden Unterhalt, nicht um schematischen Regelunterhalt: Unterhaltsrichtsätze müssen auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sein und der Lebenserfahrung entsprechen; sie können nicht mehr als Anhalt dienen, wenn die Umstände des einzelnen Falles Abweichungen notwendig machen (BGHZ 70, 151, 154; BGH FamRZ 1969, 205; 1981, 541 = BGHF 2, 543).
Die Ausbildungsvergütung ist als Arbeitseinkommen im unterhaltsrechtlichen Sinne anzusehen, also als Ertrag der Arbeit iSv § 1602 Abs. 2 BGB; sie mindert deshalb die Bedürftigkeit des Klägers (BGH FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543).
Auch das Ziel der pauschalierten gleichmäßigen Belastung beider Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB wird durchkreuzt, wenn eigenes Einkommen des Kindes entgegen § 1602 BGB nicht unter dem vorrangigen Gesichtspunkt der Bedarfsdeckung berücksichtigt wird, sondern unter dem einer gleichmäßigen Entlastung der Eltern, mit dem in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 17. September 1980 (FamRZ 1980, 1109 = BGHF 2, 236) und vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543) die Anrechnung der Hälfte der Kindeseinkünfte auf den Betreuungsunterhalt begründet wird.
Die Revision war nicht zuzulassen, obwohl der Senat von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543) abweicht (§§ 621d, 546 ZPO), weil das Urteil nicht auf der Abweichung beruht.
- OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16
Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den …
Gemäß der Systematik des deutschen Unterhaltsrechts ist jegliches Einkommen des minderjährigen Kindes, soweit es nicht überobligatorisch ist oder durch einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt wird, zugunsten beider Elternteile gleichermaßen zu berücksichtigen und daher grundsätzlich hälftig auf den Barunterhaltsbedarf des Kindes anzurechnen (BGH, FamRZ 1988, 159 [162] und BGH, FamRZ 1981, 541 [543]). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes
Wenn auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 8. April 1981 ausgesprochen habe, die Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB schließe nicht aus, im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes weiterhin den Betreuungsunterhalt als gleichwertig mit dem Barunterhalt zu behandeln (FamRZ 1981, 541, 543), sei dieser Auffassung jedenfalls für einen Fall der vorliegenden Art, in dem auch die Mutter des Klägers vollschichtig erwerbstätig sei, nicht zu folgen.Der Senat hat zwar, worauf das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat, in dem Urteil vom 8. April 1981 (IVb ZR 559/80 = FamRZ 1981, 541, 543) entschieden, die Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB schließe nicht aus, im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes - jedenfalls bei Verhältnissen, wie sie in jenem Fall vorlagen - weiterhin von der Gleichwertigkeit des Barunterhalts und der Betreuungsleistungen auszugehen, etwa wenn und solange sich der Barbedarf gegenüber den üblichen Werten für minderjährige Kinder nicht wesentlich erhöhe; letztlich sei diese Beurteilung jedoch Sache des Tatrichters.
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Der Senat hat zwar weiter entschieden, daß im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes eine entsprechende Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in Betracht kommt, hat die Beurteilung insoweit aber dem Tatrichter überlassen (Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 543).In seinem Urteil vom 8. April 1981 (a.a.O. FamRZ 1981, 543) hat der Senat der Sache nach nichts anderes gemeint, sondern ausgeführt, daß die Ausbildungsvergütung, die das damals klagende Kind bezog, dessen Bedürftigkeit mindere.
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Der Senat selbst hat sich in dem schon genannten Urteil vom 8. April 1981 (aaO) in Anlehnung u.a. an die Entscheidung des Bundessozialgerichts BSGE 27, 1, 5 der Wendung bedient, der Pflichtige müsse sich weiterhin als leistungsfähig behandeln lassen, wenn er seinen Arbeitsplatz ohne zureichenden Grund aufgegeben habe (…ähnlich - "ohne vernünftigen Grund" - im Urteil vom 8. Juli 1981 a.a.O. S. 1044).Diese Einschränkung des Rechtsmittelangriffs versteht der Senat mangels eines entgegenstehenden Hinweises dahin, daß die Verurteilung zu Unterhaltszahlungen in gleicher Höhe von jeweils monatlich 134, 75 DM für die Klägerin zu 2) und für den Kläger zu 3) bei Bestand bleiben soll (vgl. zur Notwendigkeit der Aufgliederung und gesonderten Entscheidung über Unterhaltsansprüche mehrerer Berechtigter das Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80
Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten
- OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99
Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und …
- BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren
- BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85
Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der …
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
- BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85
Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89
Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87
Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20
Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers …
- BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 55/85
Unterhaltsrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten
- OLG Karlsruhe, 31.10.1991 - 2 A UF 171/90
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
- BGH, 14.06.1995 - XII ZR 171/94
Geltendmachung von Ansprüchen auf künftigen Unterhalt durch Sozialhilfebezieher
- BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 409/01
Mithaftung für Entgeltansprüche von Heimarbeitern
- OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 2 UF 225/92
Rechtswirkung des Verbundurteils wegen Kindesunterhalts des Kreisgerichts der …
- BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung - …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 8/85
Funktionale Zuständigkeit der Prozeßabteilung des Amtsgerichts; Gebührenklage des …
- BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88
Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung
- BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 596/86
Ortszuschlag eines Angestellten wegen Unterhaltsgewährung gegenüber volljährigem …
- OLG Hamm, 27.05.1994 - 11 UF 393/92
Voraussetzungen für einen hinreichend bestimmten Klageantrag im Unterhaltsprozeß
- OLG Celle, 14.08.1990 - 18 UF 57/90
Unterhaltsabänderungsklage nach § 323 ZPO; Berechnung der Höhe einer …
- BGH, 27.03.1984 - IX ZR 49/83
Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Aufwendungsersatz bei Werterhöhung des …
- OLG Zweibrücken, 01.07.2003 - 3 W 111/03
Zwangsvollstreckung: Heilung eines Vollstreckungsmangels im Beschwerdeverfahren; …
- BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 81/84
Zahlung von Kindesunterhalt - Anrechnung der Ausbildungsförderungsbeträge auf den …
- OLG Hamburg, 10.09.1991 - 2 WF 60/91
- OLG Frankfurt, 29.06.1989 - 4 WF 186/88
Urlaubskosten kein Sonderbedarf
- OLG Düsseldorf, 07.06.1985 - 7 UF 237/84
- OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81
- OLG Bamberg, 16.09.1981 - 2 WF 123/81
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2021 - 8 S 3349/21
Kein Vorgehen nach § 280 Abs. 1 ZPO bei angekündigter rügeloser Einlassung
- OLG Nürnberg, 24.08.1982 - 10 UF 2342/82
- OLG Koblenz, 09.08.1983 - 11 UF 110/83
- OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
Dienstvertrag; Kontrolle von Prüfungsentscheidungen
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 322/81
Unterhalt - Umfang - Beamter - Eheliches Kind - Einkommen - Dienstbezüge - …
- BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80
Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - …
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige …
- BSG, 04.02.1999 - B 11 AL 251/98 B
Unterhaltsrichtlinien der Oberlandesgerichte bei Bedürftigkeitsprüfung für die …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VJ 3145/17
Soziales Entschädigungsrecht - Anspruch eines minderjährigen Beschädigten auf …
- OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91
Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das …
- BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86
Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des …
- BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 564/82
Arbeitsentgelt: Ortszuschlag bei alleinzerziehenden Unterhaltsleistenden
- OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt; …
- BGH, 27.03.1984 - IX ZR 50/83
Inhalt des Rückgewähranspruchs nach § 7 Anfechtungsgesetz - Unterschied zwischen …
- OLG Hamburg, 19.03.2001 - 12 WF 25/01
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines Kindes unter Berücksichtigung der …
- OLG Hamburg, 19.12.1996 - 15 UF 57/96
Unterhaltsanspruch des ehelich geborenen Kindes gegen den Vater; Berücksichtigung …
- OLG Stuttgart, 23.10.1990 - 17 UF 229/90
Unterhalt; Naturalleistungen; Getrenntlebende Eltern; Minderjähriges Kind
- OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87
Unterhaltspflicht; Berechnung; Berufstätig; Entgelt
- OLG Düsseldorf, 07.11.1986 - 3 UF 96/86
Familienheim; Leistungsminderung; Mindestunterhalt; Steigerung der …
- OLG Düsseldorf, 19.07.1982 - 6 UF 24/82
- BGH, 21.10.1981 - IVb ZR 619/80
Hemmung der Rechtskraft - Erweiterung der Berufungsanträge - Antragstellung in …
- OLG Bremen, 14.11.1990 - 4 WF 137/90
Ermittlung des Bedarfs entsprechend den Lebensverhältnissen der Eltern; …
- OLG Hamm, 06.02.1987 - 9 U 143/85
Anspruch auf Naturalunterhalt; Volljähriges Kind
- OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt
- OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83
Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen …
- VGH Hessen, 01.11.1994 - 9 UE 448/92
Ausbildungsförderung - Gefährdung der Ausbildung - Berücksichtigung des vom …
- OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83
Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene …
- BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 10/84
Gewährung einer angemessenen Ausbildung - Verpflichtung zur Finanzierung einer …
- BGH, 23.02.1983 - IVb ZB 823/80
Rechtmäßigkeit der Kürzung des Versorgungsausgleichs um die Hälfte des auf die …
- OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 WF 205/84
- BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 69/83
Verpflichtung zur Zahlung einer Unterhaltsrente - Bemessung der Höhe eines …
- OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 129/80
- OLG Hamm, 27.07.1981 - 2 WF 267/81
- OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 15 UF 32/86
- KG, 11.05.1984 - 17 UF 5779/83
Gewährung nachehelichen Unterhalts und Verteilung des Haushalts; Aufnahme einer …
- OLG Düsseldorf, 20.01.1982 - 6 WF 185/81
- KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
- OLG Düsseldorf, 22.06.1982 - 6 UF 218/81
- OLG Düsseldorf, 01.04.1985 - 2 UF 145/84