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   VGH Baden-Württemberg, 18.03.1981 - IX 1496/79   

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VGH Baden-Württemberg, 18.03.1981 - IX 1496/79 (https://dejure.org/1981,1754)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.1981 - IX 1496/79 (https://dejure.org/1981,1754)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 1981 - IX 1496/79 (https://dejure.org/1981,1754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der persönlichen Würdigkeit eines Doktoranden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 229 (Ls.)
  • NJW 1981, 2023 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Dies gilt auch für die unter anderem in der früheren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu § 4 Abs. 1 GFaG (Urteil vom 18. März 1981 - IX 1496/79 - JZ 1981, 661 ; ebenso: Starosta, DÖV 1987, 1052) und in dem hiesigen Verfahren noch von dem erstinstanzlichen Urteil befürwortete Beschränkung des Unwürdigkeitsbegriffs auf besonders schwere oder verwerfliche Straftaten jedenfalls dann, wenn diese Taten keinen Wissenschaftsbezug aufweisen.

    Denn in Fällen, in denen sich eine Aufrechterhaltung der Entziehungsverfügung als unzumutbar erweisen sollte, kann dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dadurch Rechnung getragen werden, dass die Entziehungsentscheidung auf der Grundlage der nach § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO revisiblen Vorschrift des § 49 Abs. 1 LVwVfG BW, auf die § 35 Abs. 7 Satz 1 LHG BW ausdrücklich verweist, widerrufen wird (zur Aufhebung einer Entziehungsentscheidung nach dem früheren Gesetz über die Führung akademischer Grade unter Verweis auf § 4 Abs. 4 GFaG: VGH Mannheim, Urteil vom 18. März 1981 a.a.O. S. 664; Thieme, a.a.O. Rn. 446; vgl. auch: Maurer, a.a.O. S. 777).

    Auch in rechtlicher Hinsicht musste der Kläger ohne weiteren gerichtlichen Hinweis gewärtigen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Unwürdigkeit als Voraussetzung für die Entziehung des Doktorgrades nach § 35 Abs. 7 Satz 1 LHG BW wissenschaftsbezogen verstehen und insoweit seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 18. März 1981 a.a.O. S. 663) zu § 4 Abs. 1 GFaG fortentwickeln würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Das Tatbestandsmerkmal ist zwar unscharf, kann durch Auslegung aber hinreichend bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - und vom 18.12.1992 - 1 BvR 1475/92 - BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.1990 - 7 B 127/90 - und vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201; Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661).

    Auch wenn dem "Würdeelement" eines Doktortitels unter den heute vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen kein den Vorstellungen vergangener Tage vergleichbarer Stellenwert mehr beikommen dürfte, erscheint dieses Element doch auch gegenwärtig nicht bedeutungslos (vgl. Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661 [663]).

    Denn insoweit steht nicht ein personenbezogener Würdebegriff und ein hierauf zielendes Unwerturteil in Rede (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661), sondern die Verletzung der wissenschaftlichen Kernpflichten.

  • VG Freiburg, 22.09.2010 - 1 K 2248/09

    Entziehung des Doktorgrads wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

    Insbesondere wurde der Einwand verworfen, § 4 GFaG verstoße gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, weil der Begriff der Unwürdigkeit nicht hinreichend bestimmt sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 07.09.1990 - 7 B 127/90 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661).
  • VG Köln, 27.10.2011 - 6 K 3445/10

    Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen

    Nach einer älteren Auffassung begründen vorsätzliche, schwere, gemeingefährliche, gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete von der Allgemeinheit besonders missbilligte Straftaten ein Unwürdigkeitsurteil, das regelmäßig die Entziehung des Titels rechtfertigt, vgl. BVerwG 25.08.1992 - 6 B 31/91 - (Tötungsdelikt); VGH Ba-Wü., Urteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661, 664 (BTM-Delikt).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Das ist hier der Fall, weil sich der Begriff der Würdigkeit - wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu Recht ausführt (JZ 1981, S. 661 >662 f.<) - durch Wesen und Bedeutung des akademischen Grades präzisieren läßt.
  • BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 127.90
    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zur Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18. März 1981 - IX 1496/79 - JZ 1981, 661) in der Frage, was unter unwürdig im Sinne dieser Bestimmung zu verstehen ist, führt daher, mag ihre Beurteilung auch für die Anwendung der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Buchst. c GFaG bedeutsam sein, gleichfalls nicht zur Zulassung der Revision.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 2 A 10260/91

    Verwaltungsfachhochschule ; Diplomgrad; Nachdiplomierung; Staatliche Bezeichnung

    Ihr ist ferner zu entnehmen, daß sie nicht lediglich einen Entziehungsgrund normiert, sondern daß die persönliche Würdigkeit des Bewerbers bereits eine Voraussetzung für die Verleihung eines akademischen Grades darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 1981, JZ 1981, 661).
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