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   BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16   

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https://dejure.org/2016,24386
BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16 (https://dejure.org/2016,24386)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2016 - IX B 10/16 (https://dejure.org/2016,24386)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - IX B 10/16 (https://dejure.org/2016,24386)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG VZ 2008
    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • Bundesfinanzhof

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2007, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung - innerhalb des Fünfjahreszeitraums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Da der Kläger am 3. Dezember 2008 eine Beteiligung am Nennkapital der Gesellschaft veräußert hatte, die bereits vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) als wesentliche Beteiligung und auch vor Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) steuerverhaftet gewesen wäre, sind die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BStBl II 2011, 86) aufgeworfenen Fragen des Vertrauensschutzes --wie das Finanzgericht (FG) in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat-- nicht entscheidungserheblich.

    Seitens der Kläger wird als mögliche Divergenzentscheidung lediglich die --ersichtlich nicht entscheidungserhebliche-- Entscheidung des BVerfG in BStBl II 2011, 86 benannt.

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88

    Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen ist, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt nach Maßgabe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Beteiligungsgrenze beteiligt war, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und auch im Schrifttum geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BFHE 169, 49, BStBl II 1993, 331, unter 1.; vom 20. April 1999 VIII R 58/97, BFHE 188, 362, BStBl II 1999, 650; vom 11. Dezember 2012 IX R 7/12, BFHE 239, 449, BStBl II 2013, 372; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 17 Rz 75, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2015  10 K 62/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 12.06.2013 - IX B 11/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Materiell-rechtliche Fragen sind einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge jedoch entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2013 IX B 11/13, BFH/NV 2013, 1441).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen ist, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt nach Maßgabe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Beteiligungsgrenze beteiligt war, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und auch im Schrifttum geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BFHE 169, 49, BStBl II 1993, 331, unter 1.; vom 20. April 1999 VIII R 58/97, BFHE 188, 362, BStBl II 1999, 650; vom 11. Dezember 2012 IX R 7/12, BFHE 239, 449, BStBl II 2013, 372; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 17 Rz 75, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 58/97

    Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
    Die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen ist, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt nach Maßgabe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Beteiligungsgrenze beteiligt war, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und auch im Schrifttum geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BFHE 169, 49, BStBl II 1993, 331, unter 1.; vom 20. April 1999 VIII R 58/97, BFHE 188, 362, BStBl II 1999, 650; vom 11. Dezember 2012 IX R 7/12, BFHE 239, 449, BStBl II 2013, 372; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 17 Rz 75, m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2016 - V B 81/16

    Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis

    Danach ist schon nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Streitfall und der behaupteten Divergenzentscheidung um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, bei dem es um dieselbe Rechtsfrage gehen würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2016 IX B 10/16, BFH/NV 2016, 1448, Rz 9).
  • BFH, 14.09.2016 - V B 30/16

    Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche

    Ferner ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2016 IX B 10/16, BFH/NV 2016, 1448, Rz 9).
  • FG München, 16.12.2021 - 13 K 579/19
    Unerheblich ist, ob die wesentliche Beteiligung noch im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile bestand (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2016 IX B 10/16, BFH/NV 2016, 1448 ).
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