Rechtsprechung
BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.01.2002 - V B 107/00
NZB; Divergenz bei Schätzung
Entscheidend ist aber, ob die Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil solchen der BFH-Rechtsprechung widersprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616). - BFH, 21.06.2004 - VII B 204/03
Auslegung eines Ergänzungsbescheids zum Duldungsbescheid als Leistungsgebot
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO liegt nur vor, wenn die Entscheidung des FG einen --vom Beschwerdeführer benannten-- abstrakten Rechtssatz beinhaltet, der einem --ebenfalls zitierten-- Rechtssatz des BFH oder eines anderen Gerichtes widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616, m.w.N.). - BFH, 20.01.1999 - I B 23/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich
Die Klägerin rügt damit letztlich nur eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 V B 10/97, BFH/NV 1998, 343, 344; vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616;… vom 18. März 1998 IX B 119/97, BFH/NV 1998, 1114).