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   BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18   

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https://dejure.org/2019,21631
BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18 (https://dejure.org/2019,21631)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2019 - IX B 105/18 (https://dejure.org/2019,21631)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - IX B 105/18 (https://dejure.org/2019,21631)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § ... 78 Abs 1, FGO § 94, FGO § 96 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 165, ZPO § 195, ZPO § 283, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1
    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 94 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 94 FGO, § 165 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 295 ZPO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 283 ZPO, § 78 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung einer weiteren Schriftsatzfrist; Umfang des Rechts eines Beteiligten auf Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtl...

  • rewis.io

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.03.2008 - XI S 30/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - in der mündlichen Verhandlung beantragte

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
    Der Kläger hat jedoch nicht vorgetragen, dass das FA im Termin zur mündlichen Verhandlung neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2007 III B 105/06, BFH/NV 2007, 1163, Rz 14; vom 18. März 2008 XI S 30/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1184, Rz 8, und vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, Rz 2; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 283 Rz 2a).
  • BFH, 18.09.2009 - IV B 140/08

    Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist im Hinblick auf bekanntes Vorbringen des

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
    Der Kläger hat jedoch nicht vorgetragen, dass das FA im Termin zur mündlichen Verhandlung neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2007 III B 105/06, BFH/NV 2007, 1163, Rz 14; vom 18. März 2008 XI S 30/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1184, Rz 8, und vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, Rz 2; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 283 Rz 2a).
  • BFH, 23.02.2007 - III B 105/06

    NZB: Terminsverlegung, Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
    Der Kläger hat jedoch nicht vorgetragen, dass das FA im Termin zur mündlichen Verhandlung neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2007 III B 105/06, BFH/NV 2007, 1163, Rz 14; vom 18. März 2008 XI S 30/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1184, Rz 8, und vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, Rz 2; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 283 Rz 2a).
  • BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 16; Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 224).
  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, Rz 6; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 Rz 14, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 217).
  • BFH, 12.03.2024 - IX B 24/23

    (Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz

    Dass der Kläger nach Gewährung einer weiteren Schriftsatzfrist seinen Sachvortrag hätte vertiefen und das FG von der Richtigkeit seiner Rechtsauffassung überzeugen können, genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsverletzung (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2019 - IX B 105/18, Rz 9).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.2012 - VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, Rz 6; vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7, m.w.N.).

    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; in BFH/NV 2019, 922, Rz 7).

  • BFH, 28.05.2020 - X B 12/20

    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (u.a. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15.05.2019 - IX B 105/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    Eine Überraschungsentscheidung kann aber vorliegen, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7).
  • BFH, 08.10.2021 - IX B 48/21

    Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten;

    Im Kern beschränkt sich der Vortrag des Klägers darauf, die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) als widersprüchlich und fehlerhaft zu rügen; damit wird --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zu Recht hinweist-- kein Zulassungsgrund dargelegt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 3).
  • BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des

    Die Kläger haben nicht vorgetragen, dass der Beklagte und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) im Termin zur mündlichen Verhandlung neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 9, m.w.N.).
  • FG München, 28.10.2021 - 14 K 2488/18

    Abgewiesene Klage im Streit um Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in

    Denn das Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich nur auf die Unterlagen, die dem FG in der konkreten Streitsache tatsächlich vorliegen (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2019 IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922).
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